Landesregierung berät über neue Corona-Regeln

Bis vor Kurzem war sie nicht wegzudenken in der Debatte rund um Corona: die 7-Tages-Inzidenz hat unser Leben bestimmt und war Grundlage aller Lockdowns. Jetzt, vor dem zweiten Herbst in der Pandemie, ist die Inzidenz zwar hoch – in Rheinland-Pfalz inzwischen wieder über 100 – doch die Mehrheit der Bevölkerung ist geimpft. Deshalb müssen neue Indikatoren her, sagt die rheinland-pfälzische Landesregierung.

Künftig gilt in Rheinland-Pfalz die Corona-Warnampel. Drei Indikatoren entscheiden ab Sonntag über mögliche Einschränkungen in den Landkreisen und Städten: Wie bislang gehört die 7-Tages-Inzidenz dazu. Übersteigt sie den Wert von 100, gilt Warnstufe gelb, bei über 200 Warnstufe rot. Zweitens: die Hospitalisierungs-Inzidenz, also wie viele Personen pro 100.000 Einwohner wegen einer Corona-Infektion stationär behandelt werden. Warnstufe gelb gilt ab einer Inzidenz von 5, rot bei mehr als 10. Drittens: der Anteil der Covid-Patienten auf den Intensivstationen. Warnstufe gelb gilt ab 6%, Warnstufe rot ab 12%. Werden zwei von drei Warnstufen erreicht, dürfen weniger Ungeimpfte an Veranstaltungen teilnehmen. Das sieht ein neu entwickeltes 2G+-Modell der Landesregierung vor.
Malu Dreyer, SPD, Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz
„2G+, es ist nicht reines 3G, denn 3G hat immer Getestete mit Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Das wird sich verändern. Veranstalter, Künstler, Gastronomen bekommen die Möglichkeit, mehr Personen den Zutritt zu gestalten, wenn darunter nur eine geringe Anzahl von lediglich Getesten ist.“
Vollständig Geimpften und Genesenen soll hingegen so viel Normalität wie möglich gewährt werden, ebenso Kindern bis zwölf Jahren. Nach der neuen Verordnung sind zum Beispiel auch wieder volle Sportstadien und Konzertsäle mit festen Plätzen möglich, wenn maximal 25 Ungeimpfte an den Veranstaltungen teilnehmen. Für den Fall steigender Fallzahlen sieht die neue Corona-Verordnung keinen Lockdown mehr vor. Die neuen Regelungen wecken bei vielen Hoffnungen für den Herbst.
Islam Imam, Zahnarzt
„Ich bin optimistisch, dass es jetzt klappt, dass man mehr Freiheiten bekommt.“
Christiane K., Kaufmännische Angestellte
„Das find ich schon gut, dass man davon weggeht, dass man sagt: Okay, Inzidenz ist die eine Sache, aber wie ist die Auslastung in den Krankenhäusern, in den Intensivstationen.“
Erika Spode, Rentnerin
„Um den Enkel machen wir uns ein bisschen Sorgen. Der kann noch nicht geimpft werden, der ist zehn Jahre. In der Schule und im Bus ist die Ansteckungsgefahr halt relativ hoch.“
Eine Ampel-Regelung gilt künftig auch an den Schulen. Sie reicht von Warnstufe 1, Maskenpflicht lediglich im Schulgebäude, bis Stufe 3, Maskenpflicht auch am Platz. Das gilt dann auch für Grundschüler. Bei einem Infektionsfall an einer Schule muss nur noch das infizierte Kind in Quarantäne. Alle anderen müssen an fünf Schultagen in Folge einen Corona-Schnelltest vornehmen und während des Unterrichts Maske tragen, ausgenommen sind Geimpfte und Genesene.
Der Druck auf Ungeimpfte dürfte mit der neuen Verordnung weiter steigen. Die Landesregierung ruft sie heute erneut dazu auf, sich impfen zu lassen, damit die Warnampel möglichst lange auf grün bleibt.