Kritik an strengen Auflagen für kleinere Volksfeste

Weinfeste an der Mosel sind kulturelle Highlights. Nach zwei Corona-Sommern sollte es dieses Jahr eigentlich wieder unbeschwert zugehen. Doch im Jahr 2020 wurde ein neues Landesgesetz beschlossen. Und das macht vielen Gemeinden einen Strich durch die Rechnung: Die Auflagen für Feste wurden durch die Regelung so erhöht, dass viele Events in Rheinland-Pfalz abgesagt werden müssen. So wie in Bernkastel-Kues an der Mosel.

In der malerischen Altstadt von Bernkastel-Kues. Hier findet in diesem Sommer das Weinfest statt. Dazu gehört auch ein großer Umzug durch die Stadt. Eine farbenfrohe Tradition im Mosel-Ort. Doch der musste jetzt abgesagt werden. Die Sicherheitsauflagen sind zu hoch.
Michael Denzer, Kulturbüro Stadt Bernkastel-Kues: „Die erste Anforderung war, dass wir den ganzen Umzug mit Mannheimer Gittern, das sind also so niedere Gitter, die komplette Strecke abstellen ,da für würden ungefähr 6.000 Mannheimer Gitter benötigt. Das ist einfach zu aufwendig zu teuer und es kommt mir bis heute keiner da eine Möglichkeit geben ob wir da eine Änderung beklommen, ob wir weniger brauchen.“
Das Thema hat den Landtag in Mainz erreicht. Die Freien Wähler kritisieren, dass auch Veranstaltungen mit weniger als 5.000 Besuchern ähnlich strenge Auflagen bekommen können, wie in Bernkastel-Kues. Die Freien Wähler wollen eine verbindliche Untergrenze einführen.
Stephan Wefelscheid (Freie Wähler), Abgeordneter Landtag RLP: „Dass man eben sagt, man nimmt aus dem Regelungsbereich Veranstaltungen von, wie wir vorschlagen, bis zu 1.500 gleichzeitigen Besuchern raus. Dann fällt man bei diesen Veranstaltungen auch nicht in die Gesetzlosigkeit.“
Heißt: Veranstaltungen bis zu 1.500 Besuchern würden von teuren und aufwendigen Sicherheitskonzepten befreit. Ein Vorschlag, der bei Innenminister Roger Lewentz, auf keine Gegenliebe stößt. Denn die Ordnungsämter hätten dann bei kleineren Events keine Handhabe mehr.
Roger Lewentz (SPD), Innenminister Rheinland-Pfalz: „Das halte ich für völlig falsch. Und ich glaube auch nicht, dass dieses hohe Haus pauschal diese Verantwortung übernehmen kann. Beziehungsweise, dass wir das tun dürfen, Veranstalter pauschal in ein Sicherheitsgefühl zu wägen. Denn die würden ja alle sagen: Der Landtag hat festgestellt, bis 1.000, bis 1.500, wo auch immer die Grenze ist, kann nichts passieren.“
Die Oppositionspartei CDU weist darauf hin: Die örtliche Ordnungsbehörde sei ja nicht gezwungen, ein Sicherheitskonzept zu verlangen.
Dirk Herber (CDU), Abgeordneter Landtag RLP: „Sie kann es verlangen! Es ist also die örtliche Ordnungsbehörde die eine Gefahrenbewertung durchführen muss anhand der sie dann feststellt, ob ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden muss.“
Im Innenausschuss soll weiter über das Gesetz diskutiert werden. Für die Veranstalter und Kommunen bleibt es vorerst bei der aktuellen Regelung. Strenge Vorgaben und das bedeutet wohl weniger Feste.