Korruptionsprozess gegen Frankfurter Oberstaatsanwalt

Zugegeben, eine seltene Konstellation: ein Oberstaatsanwalt auf der Anklagebank. Vor dem Landgericht Frankfurt hat heute der Prozess gegen den Top-Juristen Alexander B. begonnen. Für Gutachten zum Thema Ärztebetrug soll er selbst die Hand aufgehalten haben. Doch das ist noch lange nicht alles.

Er sollte Korruption bekämpfen, nun steht er selbst wegen Korruption vor Gericht: Über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren soll der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander B. medizinische Gutachten für Gerichtsprozesse an einen Bekannten vergeben und dafür viel Geld verlangt haben. Die Anklage gegen den 55jährigen Deutschen lautet auf gewerbsmäßige Bestechlichkeit in mehr als 100 Fällen sowie schwere Untreue und Steuerhinterziehung.
Diana Reichmann, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Für die schwerwiegendsten Tatvorwürfe, die hier im Raum stehen, das sind die besonders schweren Fälle der Untreue, der Bestechung und der Bestechlichkeit, sieht das Gesetz jeweils Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Sollte hier eine Gesamtstrafe gebildet werden, dann kommt hier die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren in Betracht.“
Gemeinsam mit Alexander B. vor Gericht: sein langjähriger Freund und Geschäftspartner Bernhard Richard A. Der deutsche Unternehmer aus dem Taunus muss sich unter anderem wegen der gewerbsmäßigen Bestechung in 82 Fällen verantworten. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, in Absprache mit Alexander B. eine Gesellschaft gegründet und geleitet zu haben, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstellung von Gutachten für Justizbehörden bestanden haben soll. Dabei sollen selbst einfachste Tätigkeiten wie das Kopieren oder Scannen von Akten zu horrenden Stundensätzen abgerechnet und der Justiz in Rechnung gestellt worden sein. Den dabei für das Land Hessen und den Steuerzahler entstandenen Schaden schätzt das Justizministerium auf rund 10 Millionen Euro.
Besonders pikant: Als Oberstaatsanwalt leitete Alexander B. eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Korruption in der Justiz – galt bei seinen Kollegen als knallharter Ermittler. Die Korruptionsanklage gegen ihn bedeutet deshalb auch einen schweren Schaden für das Ansehen der Justiz insgesamt.
Andreas Hohnel, Verteidiger von Alexander B.
„Das ist ihm bewusst. Das bereut er sehr. Und das ist jetzt kein taktisches Lippenbekenntnis, sondern ich kenne ihn schon viele Jahrzehnte und ich weiß, dass er das wirklich ernst meint. Und auch er als Staatsanwalt: Er ist ja hier groß geworden in Frankfurt. Und er hat sein halbes Berufsleben in der Staatsanwaltschaft Frankfurt zugebracht. Und er weiß natürlich um die Situation. Und er weiß, das gerade eine Staatsanwaltschaft, eine Justiz, ein Gericht integer sein muss und eben nicht korrupt. Und ausgerechnet er als Korruptionsjäger ist nun Täter geworden.“
Für die Verteidigung von Alexander B. ist deshalb auch schon klar, wie der Prozess weiter gehen wird.
Andreas Hohnel, Verteidiger von Alexander B.
„Am kommenden Freitag wird sich mein Mandant zu den Vorwürfen einlassen. Er wird ein Geständnis ablegen.“
Für den Prozess sind zunächst 22 Verhandlungstage angesetzt. Ende März könnte das Urteil fallen.