Kommentar zum Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs

Nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs ist der Pensionsfonds für Landesbeamte ein unzulässiges Finanzierungskarusell. Dazu ein Kommentar unseres stellvertretenden Chefredakteurs Philipp Stelzner.