Koblenzer Verfassungsrichter entscheiden über Corona-Sondervermögen

Ende 2020 hatte der rheinland-pfälzische Landtag ein Corona-Sondervermögen in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro zur Pandemie-Bekämpfung verabschiedet – allerdings ohne die Stimmen der Oppositionsfraktionen. Die AfD hält das Sondervermögen für verfassungswidrig und klagte dagegen. Heute wurde die Sache vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz verhandelt.

Die Bewältigung der Pandemie ist teuer: Überbrückungshilfen für die gebeutelten Unternehmen, Coronatests in Schulen, Finanzspritzen für das Gesundheitssystem. Zur Finanzierung dieser Kosten hatte die rheinland-pfälzische Ampelkoalition ein Sondervermögen abseits des regulären Haushaltsetats eingerichtet, aus dem bis zum Jahr 2023 Geld abgerufen werden kann. Schattenhaushalt nennt das die AfD-Opposition, die nun vor dem Verfassungsgerichtshof klagt.
Iris Nieland, AfD, Abgeordnete Landtag RLP
„Wir haben ein Gesetzgebungsverfahren, bei dem wir einen Haushaltsentwurf erhalten, der in vielstündigen Sitzungen beraten wird. Wir hinterfragen jede einzelne Position und anschließend durchläuft dieser Haushalt mit unseren Änderungsanträgen unseren Entschließungsanträgen das ganz normale Gesetzgebungsverfahren. Und dann ist es abgeschlossen. Dieses Sondervermögen bleibt sozusagen nebenbei – und zwar auch über mehrere Jahre hinweg – zur Verfügung der Regierung und das Parlament kann darauf nicht mehr korrigierend zugreifen.“
In der Notsituation der Pandemie habe man schnell für Planungssicherheit sorgen müssen argumentiert die Landesregierung.
Eine Aufnahme von Krediten und damit eine Verschuldung sei nicht notwendig gewesen, kritisiert der Landesrechnungshof. Insbesondere wenn man sehe, für welche Zwecke das Geld eingesetzt werden könnte.
Jörg Berres, Präsident Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz
„Die notbedingten Kredite sind unmittelbar für die Krise aufzuwenden und die vielfältigen Maßnahmen im Sondervermögen – beispielsweise die Wasserstoffstrategie oder energiepolitische Maßnahmen – haben weniger was mit dieser Krise zu tun und sollten normal über den Haushalt finanziert werden.“
Für Hessen hatte der Staatsgerichtshof in Wiesbaden deshalb entschieden: Das Corona-Sondervermögen der Landesregierung ist verfassungswidrig.
Ob der rheinland-pfälzischen Ampelkoalition eine ähnliche Schlappe droht. liegt nun in der Hand der Richter. Mit einer Entscheidung wird erst in einigen Wochen gerechnet.