Koblenz geht gegen streunende Katzen vor

Schätzungen zufolge haben rund 2 Millionen Katzen in Deutschland kein Zuhause und leben wortwörtlich auf der Straße. Viele haben nur geringe Überlebenschancen, sind krank und leiden Hunger. Auch in Koblenz gibt es eine große Population solcher wild lebenden Hauskatzen. Mit einer Katzenschutzverordnung will man dieses Problem jetzt beheben.

Seit drei Monaten lebt Kater Paranuss im Koblenzer Tierheim. Im Februar wurde er zusammen mit seinen vier Geschwistern von der Straße geholt. Herrenlos, nicht kastriert und in einem schlechten Zustand.
Christiane Zerfass, stellv. Leiterin Tierheim Koblenz
„Voller Parasiten, Würmer, Einzeller, die den Darm besiedeln und natürlich auch Flöhe. Flöhe und Zecken. Ja, jetzt ist er kastriert, gechippt und hat sogar den Kontakt zum Menschen gefunden, ist nicht mehr wild und schnurrt hier jetzt auch grad in meiner Hand. Will aber trotzdem weg. Na, dann lass ich dich mal. Ja, und kann jetzt in die Vermittlung gehen.“
Paranuss hatte Glück. Doch das ist längst nicht bei allen Streunerkatzen der Fall. Viele sind krank, verwahrlost und unterernährt. Schätzungsweise 230 freilebende Tiere gibt es im Koblenzer Stadtgebiet – Tendenz steigend. Damit sich die herrenlosen Katzen nicht mehr unkontrolliert vermehren können, tritt in Koblenz jetzt eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft.
Ab Juli muss jeder Katzenhalter, der seiner Katze Freigang gewährt, dafür sorgen, dass sein Tier kastriert ist. Außerdem muss jede Katze einen Mikrochip tragen, der eine Zuordnung zum Besitzer ermöglicht.
Halterlose Tiere können Tierschutzvereine mit der neuen Verordnung einfangen und ebenfalls kastrieren. Das war vorher eine rechtliche Grauzone.
Katharina Lenhart, Vorsitzende Koblenzer Katzenhilfe e.V.
„Wenn wir ein Tier auffinden und aufnehmen und es kastrieren lassen, dann handelt es sich rein rechtlich gesehen um eine Sachbeschädigung. Also das heißt, wenn ich ihr Tier finde, es ist nicht registriert und gechippt, muss ich davon ausgehen es ist halterlos. Ich bring es zum Tierarzt und lasse es kastrieren. Jetzt kommen Sie uns sagen: „Halt! Dass war aber mein Tier“, und dann hab ich mich streng genommen ihnen gegenüber der Sachbeschädigung strafbar gemacht.“
Mit der neuen Verordnung ist das Kastrieren der wild lebenden Katzen nun legal.
So wie bei Katzenmama Nordsee im Koblenzer Tierheim. Sie wurde mit ihren drei neugeborenen Kätzchen aufgegriffen. Der Nachwuchs wird nun medizinisch versorgt und gechippt, das Muttertier kastriert. Die Kastration der Kater und Kätzinnen bringt gleich mehrere Vorteile.
Christiane Zerfass, stellv. Leiterin Tierheim Koblenz
„Dass sie keinen Nachwuchs zeugen kann. Egal ob’s jetzt ein Kater oder eine Kätzin ist. Dann ist das Risiko, dass sie durch Kämpfe mit anderen Katzen – Revierkämpfe, die einfach nun mal stärker sind, wenn sie unkastriert sind – sich Krankheiten einfangen, wie zum Beispiel das umgangssprachliche Katzen-AIDS, wo die Katze ja auch dran sterben kann. Das ist einfach wirklich minimiert, dieses Risiko.“
Bis zum ersten Juli bleibt nun Zeit seine Freigängerkatze kastrieren und chippen zu lassen. Bußgelder für Verstöße will die Stadt allerdings nicht verhängen.
Ulrike Mohrs, CDU, Bürgermeisterin Koblenz
„Wir können im Moment nur auf Basis der Katzenschutzverordnung appellieren, die Halter ganz konkret ansprechen. Oder wenn ein Tier eingefangen wird, dann kann es auch jetzt von der Katzenhilfe, bzw. vom Tierheim kastriert werden. Die können das in Auftrag geben und wir können dann die Kosten beim Tierhalter anmahnen.“
Die Stadt hofft allerdings, dass die Tierbesitzer sich auch ohne Strafen an die neue Verordnung halten. Damit künftig nur noch glückliche und vor allem gesunde Fellnasen durch Koblenz streifen.