Kind zu Tode geschüttelt – Totschlagprozess in Trier

Ein Fall, der im letzten Jahr für Fassungslosigkeit gesorgt hat. Ein junger Mann soll das zweijährige Kind seiner damaligen Freundin so schwer verletzt haben, dass das Kind an den Folgen verstarb. Heute beginnt gegen den Angeklagten der Prozess vor dem Landgericht Trier.

Der 20-jährige Joshua W. passt im vergangenen Juli in der gemeinsamen Wohnung auf das Kind seiner Lebensgefährtin auf, die sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg zur Schwangerschaftsuntersuchung befindet. Der Zweijährige wird später mit schweren Verletzungen an Kopf und Oberkörper in die Notaufnahme eingeliefert. Laut Anklage soll Joshua W. den Jungen mehrfach geschlagen und geschüttelt haben. Nach zweimonatiger intensivmedizinischer Behandlung stirbt das Kind an Atemversagen, ausgehend von einer schweren Hirnschwellung.
Eric Samel, Oberstaatsanwalt
„Die konkreten Tatvorwürfe, also juristisch, sind also einmal ein Totschlag und gleichzeitig aber auch eine schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen.“
Der Angeklagte ist bis jetzt nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Vor Gericht erzählt der junge Mann von zerrütteten Familienverhältnissen und seiner schwierigen Jugend. Er habe oft wegen Unstimmigkeiten den Job gewechselt und seit Jahren regelmäßig Cannabis und zwischendurch auch härtere Drogen konsumiert. Juristisch gilt der Angeklagte noch als Heranwachsender. Bei einem möglichen Schuldspruch bleibt die Frage, ob er noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wird.
Nina Seeh, Reporterin in Trier
„In einer kurzen Unterbrechung ziehen sich alle Verfahrensbeteiligten für einen Verständigungsvorschlag der Verteidigung zurück. Sie einigen sich auf ein Strafmaß zwischen sechs und sieben Jahren. Dafür soll der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegen. Dieses könnte der Mutter des Kindes eine belastende Aussage als Zeugin vor Gericht ersparen.“
Die Mutter des Kindes ist auch Nebenklägerin – ebenso wie der leibliche Vater, der beim heutigen Prozessauftakt anwesend ist. Durch seinen Anwalt lässt er verkünden, dass er dem Verständigungsvorschlag nicht zustimmt.
Eric Samel, Oberstaatsanwaltschaft
„Ich gehe davon aus, dass wir jetzt im nächsten Hauptverhandlungstermin ein umfassendes Geständnis des Angeklagten hören werden. Die Verteidigung hat dem ja bereits zugestimmt, sodass aus meiner Sicht jetzt ein Strafmaß in dem vorgegebenen Rahmen, also zwischen sechs und sieben Jahren Jugendstrafe, nichts entgegensteht.“
Der Prozess gegen Joshua W. geht in zwei Tagen weiter. Dann sollen auch medizinische Gutachten vorgelegt werden, inwiefern die Misshandlungen des Jungen auch letztendlich zu dessen Tod geführt haben.