Staatsgerichtshof bemängelt Schonzeiten
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat in Wiesbaden geurteilt: Die hessischen Vorgaben für Jagd- und Schonzeiten sind teilweise nicht verfassungsgemäß.
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat in Wiesbaden geurteilt: Die hessischen Vorgaben für Jagd- und Schonzeiten sind teilweise nicht verfassungsgemäß.