Staatlicher Holzverkauf verstößt gegen Kartellrecht

Sobald das Bundeskartellamt das Wort „Monopol“ hört, sieht es rot. So ist das jetzt erst wieder geschehen, beim Thema Holzvermarktung. Wer in Rheinland-Pfalz Waldstücke besitzt, seien es Privatleute oder Kommunen und dieses Holz verkaufen will, tut das in den allermeisten Fällen über das Land. Nachteile gab es dabei weder für die privaten und kommunalen Waldbesitzer, noch für das Land, noch für den Endverbraucher. Eigentlich eine gute Lösung, wäre da nicht das eben erwähnte Bundeskartell-Amt.