Hohe Haftstrafen im „Boystown“-Prozess

Bandenmäßige Verbreitung von Kinderpornografie und schwerer sexueller Missbrauch – so der Vorwurf gegen die Betreiber der wohl größten kinderpornographischen Darknet-Plattform der Welt. Im „Boystown“-Prozess am Frankfurter Landgericht sind heute die Urteile gefallen.

Zwölf und zehneinhalb Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für zwei der Betreiber der Internet-Plattform „Boystown“. Laut Urteil haben sie eine Million Fotos und Videos mit schwerstem sexuellen Kindesmissbrauch im Darknet verbreitet. Außerdem haben die beiden Männer, 42- und 49 Jahre alt, selbst Jugendliche sexuell missbraucht. Im April 2021 konnten das Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Plattform abschalten.
Sebastian Zwiebel, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
„Jeder, der im Darknet Kinderpornographie austauscht, jeder, der eine Plattform betreibt, muss wissen – das ist das Signal, das heute auch gesendet wird – dass er strafrechtlich verfolgt wird. Dass wir keine Mühen scheuen auch bis nach Südamerika Menschen zu verfolgen.“
Ein weiterer „Boystown“-Betreiber war in Paraguay festgenommen worden, der 60-Jähriger wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Auch der aktivste Nutzer der Seite wurde zur Rechenschaft gezogen, der 66-Jährige muss für sieben Jahre ins Gefängnis.
Carsten Praeg, Reporter
„Mit versteinerter Miene verfolgen die Angeklagten das Urteil. Der vorsitzende Richter spricht von einer erheblichen kriminellen Energie der vier, die tief in der pädophilen Szene verwurzelt seien. Ihre Anerkennung in dieser Szene hätten sie über das Leid ihrer Opfer gestellt.“
Die Plattform hatte weltweit über 400.000 Nutzer. Zudem waren zwei Chatgruppen angeschlossen, in der sich die Szene austauschen konnte. Die Angeklagten waren von Anfang geständig. Um ihre Opfer zu schützen, hatte der Prozess teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Niklas Henke, Anwalt Nebenklage
„Diese Taten wirken nach, das ist ganz klar. Auch jetzt knapp zehn Jahre danach. Das hat der Vorsitzende auch betont, dass kaum absehbar ist, wie viel Leid verursacht wurde und vielleicht auch noch entstehen wird in Zukunft.“
Mit ihren Urteilen folgen die Richter weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Mit der anschließenden Sicherungsverwahrung stellt das Gericht sicher, dass zwei der Angeklagten auch nach Ende ihrer Strafhaft nicht freikommen und für die Allgemeinheit wieder gefährlich werden können.