Hessische Justizministerin informiert über Kampf gegen Drogen

Das Frankfurter Bahnhofsviertel ist ein Ort, an dem sich bekanntlich nicht nur Reisende, sondern auch viele Kriminelle und vor allem Drogendealer tummeln. Problem: Da die Straßendealer oft nur kleinste Mengen an Rauschgift und auch nur wenig Bargeld bei sich haben, mussten Polizei und Justiz sie in den meisten Fällen nach ein paar Stunden wieder laufen lassen – am nächsten Tag ging das Katz- und Mausspiel dann von vorne los.

Um das zu verhindern, haben Ermittler, Strafverfolger und das Justizministerium vor zwei Jahren die Daumenschrauben angezogen: In beschleunigten Verfahren können seitdem auch Kleindealer innerhalb einer Woche zu einem Jahr Gefängnis verurteilt werden – bis zur Hauptverhandlung bleiben sie zuvor in Haft. Zudem darf die Polizei nun auch kleinere Geldbeträge, die die festgenommenen Straßendealer bei sich haben, leichter einziehen.
Eva Kühne-Hörmann, CDU, Justizministerin Hessen
„Das Phänomen des Rauschgifthandels im Straßenbereich am Frankfurter Hauptbahnhof war ein Phänomen, das bekämpft werden musste. Und heute wissen wir, dass durch die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht es möglich ist, zu mehr Verurteilungen zu kommen insbesondere im gewerbsmäßigen Bereich des Rauschgifthandels, wir mehr Verurteilungen haben, einen größeren Abschreckungseffekt und mehr Sicherheit für die Bevölkerung.“
Die nackten Zahlen stimmen aber bislang eher weniger optimistisch: Seit Einführung des neuen Verfahrens wurden gerade einmal 19 Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels verurteilt – also weniger als zehn im Jahr.