Haftstrafen wegen Umsturzplänen

Sie wollten die Bundesregierung stürzen, Gesundheitsminister Karl Lauterbach entführen und einen Stromausfall provozieren. Sie nennen sich „Vereinte Patrioten“. Heute Nachmittag hat das Koblenzer Oberlandesgericht das Urteil gegen fünf Angeklagte der mutmaßlichen Terrorgruppe gefällt. Vier Angeklagte sind als Rädelsführer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Ein Mammutprozess. 106 Verhandlungstage, 38 Zeugenaussagen. Jetzt sind vier der fünf Mitglieder der „Vereinten Patrioten“ zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten und acht Jahren verurteilt worden. Ein fünfter Angeklagter bekam zwei Jahre und zehn Monate. Das Oberlandesgericht Koblenz sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren und unter anderem einen Umsturz der Bundesrepublik Deutschland geplant hatten.
Jan Müller, Richter am Oberlandesgericht Koblenz
„Der Senat ist dabei davon ausgegangen, dass die Angeklagten durchaus auch Tote in Kauf genommen haben. Der Senat ist auch davon ausgegangen, das Ziel der Angeklagten war eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches, der Handlungsfähigkeit der Verfassung von 1871.“
Sie wollten die Bundesregierung stürzen, sie planten die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach und einen mehrwöchigen Stromausfall im gesamten Bundesgebiet. Der Prozess läuft bereits seit Mitte Mai 2023. Immer wieder ist er durch neue Anträge verzögert worden. Die Vereinten Patrioten sind eine Terrorgruppe, die sich aus Reichsbürgern, Corona-Impfgegnern und Verschwörungstheoretikern zusammensetzt, so die Kammer.
Wolfgang Barrot, Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof
„Die Angeklagten sind schuldig der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung und schuldig zugleich des Hochverrats, jedenfalls der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund. Dem Urteil kommt damit über den Einzelfall eine Bedeutung zu, weil das Gericht die wehrhafte Demokratie durch die Entscheidung gestärkt hat.“
Während des Prozesses war besonders eine 77-jährige ehemalige Lehrerin aus Mainz auffällig. Sie soll die Vordenkerin der Gruppe gewesen sein und präsentierte immer wieder absurde antisemitische Erzählungen, unter anderem über eine Nazisiedlung in der Antarktis. Die Verteidiger der fünf Angeklagten sind mit der Höhe der Haftstrafen nicht einverstanden.
Stefan Schmidt, Verteidiger
„Der Senat hat in vielen Punkten gegensätzlich entschieden zu den Ausführungen der Verteidiger.“
Otmar Schaffarczyk, Verteidiger
„Ich habe schon Revision eingelegt und wir werden mal sehen, wenn das Urteil in Schriftform da ist, ob es hält.“
Denn rechtskräftig sind die heute Nachmittag vom Oberlandesgericht Koblenz gefällten Urteile noch nicht.