Frist für Grundsteuererklärungen endet

Eigentum verpflichtet – so sollten alle Immobilieneigentümer auf ihren Besitz wie Häuser oder Wohnungen eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben – bis heute. Nötig ist das, weil die Grundsteuer in Deutschland auf völlig veralteten Daten beruht. Doch geschafft haben das bis heute bundesweit nur rund zwei Drittel aller Eigentümer. Wieso dauert das so lange – und drohen den Eigentümern jetzt saftige Geldstrafen?

Dies ist eins von 36 Millionen Grundstücken in Deutschland. Auf sie zahlen Eigentümer die Grundsteuer, die jetzt neu ermittelt wird.
Um die Grundsteuer neu zu berechnen, mussten Eigentümer bis heute eine Grundsteuererklärung an das Finanzamt einreichen. Damit oft verbunden eine langwierige Suche nach Daten, auf die sich längst nicht jeder gemacht hat. In Hessen liegt die Abgabequote zum heutigen Stichtag bei 74%, in Rheinland-Pfalz haben 72,4% aller Eigentümer die Erklärung eingereicht. Dass viele Bürger keine Erklärung abgegeben haben, macht der Wohneigentümerverband Haus&Grund an folgendem Problem fest.
Ralf Schönfeld, Haus&Grund Rheinland-Pfalz
„Nämlich die fehlende Digitalisierung. Und das Problem, dass es verschiedene Ämter gibt, die nicht miteinander kommunizieren können, oder dürfen. Und am Ende, so wie hier jetzt auch bei der Grundsteuer, die ganze Arbeit auf den Bürgern übertragen wird. Er muss die Formulare ausfüllen, er muss sich Daten zusammensuchen von verschiedenen Stellen, anstatt, dass das Amt ihm alle Daten zusammengepackt liefert.“
So lägen manche Daten bereits digital vor, dürfen aber aus Datenschutzgründen nicht an die Finanzämter übermittelt werden.
Nicht jedes Bundesland berechnet die Grundsteuer gleich: In Hessen mussten Eigentümer zum Beispiel weniger machen als in Rheinland-Pfalz, das ein vom Bund vorgegebenes Modell genutzt hat.
Frank Senger, Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz
„Der Elementarfehler an der Grundsteuererklärung ist, dass Rheinland-Pfalz das Bundesmodell eingeführt hat. Es ist sehr kompliziert, verlangt eine Unmenge an Daten von den Bürgern, ist ungerecht und mutmaßlich verfassungswidrig.“
Ungerecht, weil in Rheinland-Pfalz sogenannte Bodenrichtwerte in die Berechnung einfließen – die würden aber oft nicht den Wert der jeweiligen Lage der Immobilie widerspiegeln.
Frank Senger, Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz
„Schauen Sie sich mal an: Eine Hochhausgegend hier in Mainz kann zum Beispiel einen höheren Bodenrichtwert aufweisen als eine Villengegend in Mainz Gonsenheim. Das ist nicht gerecht.“
Im Extremfall könnten Bewohner ärmerer Stadtviertel als Verlierer aus der Reform hervorgehen. Dazu kommt, dass Rheinland-Pfalz an den eigenen Anforderungen scheitert: Für seine eigenen Immobilien hat das Land nicht alle Erklärungen abgegeben. Auch der Bund hat sich eine neue Frist bis Jahresende gesetzt.
Ralf Schönfeld, Haus&Grund Rheinland-Pfalz
„Der größte Witz der Reform ist: Bei den Bürgern wird Stress gemacht. Mit viel Betteln wurde gerade mal drei Monate Fristverlängerung gewährt. Aber der Staat selbst schert sich nicht um seine Vorgaben.“
Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, den erwarten vorerst höchstens Erinnerungsschreiben des Finanzamtes und keine Geldstrafen. In Hessen fordert Haus&Grund heute, die Abgabefrist nochmal zu verlängern – damit die Grundsteuer kein Grund zum Verzweifeln wird.
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Bayern hat übrigens die Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärungen heute noch einmal um drei Monate verlängert. Hessen, Rheinland-Pfalz und die anderen Bundesländern haben dies aber offenbar nicht vor.