Frau erstochen – 10 Jahre Haft für Ehemann

Mord oder Totschlag? Diese Frage hatte das Landgericht Bad Kreuznach im Fall eines 55 Jahre alten Türken zu beantworten. Ihm wird zu Last gelegt, seine Ehefrau mit 59 Messerschnitten und Stichen getötet zu haben. Heute ist das Urteil gefallen.

Zehn Jahre Haft für Selahattin A. wegen Totschlags lautet das Urteil. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 55-Jährige mit zwei Küchenmessern auf seine Ehefrau losgegangen ist, weil diese ihn betrogen hatte. Dabei hat er sie mit 59 Stichen und Schnitten so massiv verletzt, dass sie noch in der Wohnung gestorben ist.
Selahattin A. kommen während der Urteilsbegründung immer wieder die Tränen. Er atmet tief, um sich zu beruhigen.
Nihat Celik, Verteidiger von Selahattin A.
„Er ist ein Familienmensch. Er hat für seine Familie nur gelebt und für ihn ist seine Familie sehr heilig und auch sehr besonders, weil er auch ein sehr guter Familienvater ist. Er hat auch seine verstorbene Ehefrau sehr geliebt.“
Im Verfahren sei laut Kammer aber deutlich geworden, dass Selahattin A. seiner Ehefrau gegenüber herrschaftlich aufgetreten sei, sie kontrolliert und teilweise auch bedroht habe. Immer wieder gab es Streit.
Sonia Schmitt, Reporterin in Bad Kreuznach
„Die Streitigkeiten nahmen Ausmaße an, die nur in einer Katastrophe enden konnten, sagt die vorsitzende Richterin heute. Die Getötete wollte sich scheiden lassen. Der Angeklagte aber habe ihr Medikamente gegen Depressionen verschreiben und sie beschwören lassen, um sie von dem vermeintlichen bösen Geist zu befreien, der sie befallen habe. Dass seine  Frau selbstbestimmt leben wollte, habe nicht in das Weltbild des Angeklagten gepasst.“
Selahattin A. habe die Tat absichtlich und zielgerichtet begangen. Und trotzdem sieht das Gericht kein Mordmerkmal als erfüllt an. Denn was genau ihn im entscheidenden Moment dazu bewegt habe, seine Frau zu töten, konnte im Prozess nicht abschließend geklärt werden.
Beinahe eine Zumutung sei hingegen die Darstellung der Verteidigung, dass seine Frau sich die Verletzungen selbst zugefügt habe und er sie von einem Selbstmord abhalten wollte, so die Kammer.
Die Nebenklage zeigt sich zufrieden.
Bülent Döger, Vertreter der Nebenklage
„Insbesondere das Plädoyer der Verteidigung, beziehungsweise eines Verteidigers, was hier eine erhebliche Mitschuld des Opfers versucht hat zu konstruieren, dass das von der Richterin, ich sage mal auseinander genommen wurde, da hab ich natürlich genickt. Das war auch in unserem Sinne so richtig.“
Die Verteidigung hatte bis zuletzt auf Freispruch plädiert.
Nihat Celik, Verteidiger von Selahattin A.
„Das muss man sportlich sehen. Wir sind die Verteidigung. Und die Kammer hat das so nicht gesehen und hat das entsprechend dann ausgelegt. Ist eine Frage der Auslegung.“
Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage prüfen jetzt, ob sie gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen