Frau besuchte Bekannten trotz Corona-Infektion – jetzt ist er tot

Jetzt kommen wir zu einem ungewöhnlichen Prozess: Weil sie einen Mann mit dem Coronavirus angesteckt haben soll, musste sich heute die 72jährige Katarina M. vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Hat sie sich wirklich strafbar gemacht? 

Im März 2020 wird Katarina M. positiv auf Corona getestet. Das Gesundheitsamt teilt der 72-Jährigen mit, dass sie in Quarantäne muss und das Haus nicht verlassen darf. Trotzdem soll die Angeklagte ihren Bekannten Ivan N. in seiner Wohnung besucht und mit ihm gemeinsam Kaffee getrunken haben – ohne Mundschutz. Laut Anklage soll sie den 68-Jährigen dabei mit dem Virus infiziert haben. Wenig später wird der Mann mit Beschwerden in ein Krankenhaus eingewiesen und ebenfalls positiv auf Corona getestet. Ivan N. stirbt einige Wochen später. Die Staatsanwaltschaft macht die Serbin aus Seligenstadt für den Tod des Mannes mitverantwortlich.  Ein Zeuge hatte ausgesagt, dass er Katarina M. beim Verstorbenen gesehen hatte. Angeklagt ist sie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Vor dem Amtsgericht war die 72-Jährige in erster Instanz freigesprochen worden. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Berufung.
Marcel Becker, Staatsanwaltschaft Darmstadt: „Es war grundsätzlich so, dass wir nach der Hauptverhandlung in Seligenstadt noch nicht die Sicherheit hatten, dass dieser Freispruch eben richtig ist, einfach juristisch-fachlich gesehen. Es war damals eben zur Debatte, wie glaubwürdig der Zeuge war, der angegeben hat, dass sie mit dem Geschädigten zusammen war an dem gegenständlichen Tag. Und das war uns eben nicht genug. das sollte im Rahmen der zweiten Instanz überprüft werden.“ 
Heute wurden deshalb zahlreiche Zeugen nochmal gehört.
Maike Dickhaus, Reporterin: „Unter Tränen sagt heute die Tochter des Verstorbenen aus. Sie hatte während des Krankenhausaufenthalts mit ihrem Vater telefoniert. Er habe ihr gesagt, Katarina M. sei vorher bei ihm zu Besuch gewesen. Sie laufe durch die Gegend und infiziere wissentlich Menschen mit Corona. Eine Nachbarin dagegen sagte aus, Katarina M. habe das Haus nie verlassen.“
Die Angeklagte selbst bestreitet die Vorwürfe. Durch ihren Anwalt lässt sie verlauten, dass sie sich sofort isoliert habe als sie von ihrer Infektion erfahren hatte. Nach der Beweisaufnahme zieht die Staatsanwaltschaft heute die Berufung zurück. Man sei nicht zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte fahrlässig gehandelt habe.
 Marcel Becker, Staatsanwaltschaft Darmstadt: „Das eben nicht mit einer für die Verurteilung hinreichenden Sicherheit nachgewiesen werden kann, dass die Angeklagte ertens Mal an diesem Tag bei dem geschädigten war und zweitens hier eine Diskrepanz bestand, zwischen dem Zeitpunkt, an dem sie erfahren hat, dass sie Corona-positiv ist, und zu dem zeitpunkt, bei desem sie bei dem geschädigten gewesen sein sollte.“
Die Verteidigung zeigt sich erleichtert über den Ausgang des Prozesses.
Christian Freydank, Verteidiger von Katarina M.: „Weil man letztendlich bei den Zeugenaussagen gar nicht mehr rekonstruieren kann, nach der heutigen Zeit, was eigentlich wirklich passiert war. Es haben sich die Zeugen widersprochen teilweise, was die Daten anging. Insbesondere auch der (überpiepst) hat da ja eine Aussage gemacht, er könne sich erinnern, aber dann hat er Zeiten teilweise verdreht, er hat 14, 15, 16, 17 Uhr, es war im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbar.“
Am Ende steht heute also ein Freispruch für Katarina M. Im Zweifel für die Angeklagte.