Zeuge belastet Peter Feldmann

Der Korruptionsprozess gegen den abgewählten Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann ging heute in die nächste Runde. An Tag sechs waren eine ganze Reihe von Zeugen geladen, darunter Führungspersonal der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt.

Auch heute erscheint Peter Feldmann dem Anschein nach gelassen im Gerichtssaal. Nachdem ihn vergangene Woche die frühere AWO-Vorsitzende Hannelore Richter vor Gericht entlastet hat, geht es heute um die Einstellung von Peter Feldmanns Ehefrau Zübeyde Feldmann als Kitaleiterin im Jahr 2015. Als Zeuge vernommen wurde dazu Wolfgang J., der 24 Jahre als AWO-Personalleiter tätig war und so einige unverständliche Vorgänge miterlebt hat.
Julian Beimel, Reporter
„’Es gab nicht unbedingt für alles nachvollziehbare Regeln, die ich mir gewünscht hätte. Die Geschäftsführung hat oft einfach nach Bauchgefühl entschieden, ohne Rücksprache mit den Vorstandsmitgliedern‘, so der damalige Personalleiter der AWO Frankfurt heute vor Gericht. Welcher Mitarbeiter einen Dienstwagen erhält, habe die Geschäftsführung, also Jürgen und Hannelore Richter, entschieden. Und auch bei Personalentscheidungen hätten die Richters stets das letzte Wort gehabt.“
Als Wolfgang J. die Bewerbung von Zübeyde Feldmann erhielt, habe er sie als für die Stelle ungeeignet gehalten. Er ordnet sie in der Entwicklungsstufe 3 mit einem Bruttogehalt von rund 3.400 Euro ein. Hannelore Richters soll Frau Feldmann jedoch in Entwicklungstufe 6 eingeordnet haben. Heißt: circa 4.300 Euro Gehalt plus Dienstwagen. Als sie diesen für die Zeit ihres Mutterschutzes abgeben soll, habe Wolfgang J. eine unerwartete Rückmeldung der AWO-Geschäftsführung erhalten.
Julian Beimel, Reporter
„Wolfgang J. berichtet von einem Anruf von Jürgen Richter: Nachdem Zübeyde Feldmann im Juni 2016 aufgefordert worden sei, ihren Dienstwagen abzugeben, habe Peter Feldmann ihn, Jürgen Richter, angerufen und sich darüber beschwert, dass seine Frau den Dienstwagen abgeben müsse. Das Ergebnis: Zübeyde Feldmann habe den Dienstwagen behalten dürfen, trotz ihres schwangerschaftsbedingten Berufsverbots.“
Für den Prozess sind vorerst vier weitere Verhandlungstage bis Ende Dezember angesetzt. Am 30. November ist erneut die ehemalige AWO-Vorsitzende Hannelore Richter vor Gericht geladen. Das Urteil kann sich also noch bis in das kommende Jahr ziehen.