Facebook und Twitter für die öffentliche Hand bald verboten?

Bei solchen Großversammlungen wie heute in Mainz ist es mittlerweile selbstverständlich, dass die Polizei uns nicht nur vor Ort mit Rat und Tat zur Seite steht, sondern auch in den sozialen Netzwerken. Doch dürfen Behörden oder auch Kommunen das überhaupt? Die Datenschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz und Hessen sowie andere Datenschützer sagen: Nach jetziger Rechtslage „Nein“. Vergangene Woche haben wir schon einmal darüber berichtet. Doch was bedeutet das für Behörden wie Polizeidirektionen oder Ämter? Wir haben bei den zuständigen Stellen nachgefragt.