Ex-Frau auf Autobahn erstochen – Urteil im Mordprozess

Vor gut einem Jahr erschüttert ein brutales Gewaltverbrechen Frankfurt. Ein Mann soll auf dem Seitenstreifen der Autobahn 661 seine Frau erstochen haben, die von ihm getrennt gelebt hatte. Der 41-Jährige ist wegen Mordes angeklagt. Heute hat das Landgericht Frankfurt das Urteil gefällt.

Das Urteil: lebenslange Haft wegen Mordes für Aleksander S. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der Serbe seine ehemalige Frau getötet hat, weil er nicht akzeptieren konnte, dass sie sich von ihm getrennt hat. Die Staatsanwaltschaft zeigt sich zufrieden mit dem Urteil.
Hanna Faust, Staatsanwältin
„Das ist, denke ich, eine gute Signalwirkung, auch für die Hinterbliebenen der Getöteten. Das ist, denke ich, das klassische Bild von einem Femizid, die Tötung eines ehemaligen Partners, der sich von der Beziehung abwendet.“
Die Verurteilung wegen Mordes begründete das Gericht heute damit, dass der Angeklagte die Tat geplant haben soll. Außerdem habe sein Opfer zwar Angst vor seinen ständigen Annäherungsversuchen gehabt, aber nicht mit Gewalt gerechnet.
Robert Mumann, Reporter
„Nach Ansicht der Richter hat Aleksander S. sein Messer in der Jackentasche versteckt, als er zum Auto von Tanja T. geht. Diese ist völlig arglos. Sie rechnet nicht mit einem Angriff auf ihr Leben, sondern öffnet selbst die verriegelte Autotür, um den Angeklagten nach dem Verkehrsunfall zur Rede zu stellen. Aleksander S. war in der Vergangenheit ihr gegenüber nie gewalttätig gewesen und so treffen die Messerstiche Tanja T. völlig unvorbereitet, als der Täter sieben Mal auf Sie einsticht.“
Bei einer lebenslangen Haftstrafe ist eine Entlassung aus dem Gefängnis frühestens nach 15 Jahren möglich. Der Verteidiger von Aleksander S. beteuert, der Angeklagte habe die Tat nicht geplant. Der Anwalt hat heute angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen.