Es bleibt bei Sicherungsverwahrung

Über hundertfünfzigmal vergriff sich Bernd S. aus Wolfshagen an jungen Mädchen – fotografierte und filmte seine Taten. Im Februar 2014 verurteilte das Landgericht Kassel den mutmaßlichen Kinderschänder zu 12 Jahren Haft und Sicherungsverwahrung. Dagegen legte Bernd S. Revision ein. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Landgerichts Kassel noch einmal genauer untersuchen müsse, ob Bernd S. voll schuldfähig war. Heute verkündeten die Richter ihr Urteil: