Erstes Plädoyer im NSU 2.0-Prozess

Am Frankfurter Landgericht neigt sich der Prozess um die Drohschreiben, die mit NSU 2.0 unterschrieben waren, dem Ende zu. Die Staatsanwaltschaft hat heute in ihrem Plädoyer gefordert, den Angeklagten Alexander M. ins Gefängnis zu stecken. Er habe sich unter anderem wegen Beleidigung und Volksverhetzung strafbar gemacht.

Siebeneinhalb Jahre Haft für Alexander M. – so die Forderung der Staatsanwaltschaft, die es als erwiesen ansieht, dass der Angeklagte mehr als 80 Drohbriefe an Rechtsanwälte Politikerinnen, und weitere Personen des öffentlichen Lebens verschickt hat. Darin finden sich immer wieder Morddrohungen, wüste Beschimpfungen und volksverhetzende Inhalte – unterzeichnet mit Heil Hitler und NSU 2.0.
Vor Gericht habe Alexander M. weder Einsicht noch Reue gezeigt – ganz im Gegenteil. Er habe sogar noch Prozessbeteiligte und Zeugen bedroht und beschimpft. Trotz einer schweren Persönlichkeitsstörung sei der einschlägig vorbestrafte Angeklagte voll schuldfähig und als notorischer Wiederholungstäter hart zu bestrafen.
Die Verteidigung sieht das anders. Für sie ist die Schuld ihres Mandanten nicht bewiesen.
Ulrich Baumann, Verteidiger
„Eigentlich ist es eine Wiederholung der Anklageschrift, was wir heute gehört haben. Was mich ein bisschen erstaunt: der Strafantrag 7 Jahre und 6 Monate. Da muss man im Prinzip zwei bewaffnete Raubtaten für begehen, bzw. begangenen haben, um so bestraft zu werden. Mal schauen, wie das Gericht das macht.“
Auch die Nebenklage ist mit den Ausführungen der Staatsanwaltschaft unzufrieden. Ihrer Ansicht nach wurde im Prozess zu wenig untersucht, inwieweit Polizisten in den Fall verstrickt sind. Denn immer wieder waren sensible Daten der Opfer auf Polizeicomputern abgerufen worden – etwa die Anschrift und der Name der Tochter der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten heute zwar vor, mit seinen Taten einen massiven Vertrauensverlust in die Polizei verursacht zu haben, sieht ihn aber als Einzeltäter.
Am Donnerstag wird der Prozess mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Am siebten November soll dann das Urteil fallen.