Einlass nur für Geimpfte und Genesene

Seit gut zwei Wochen haben Gastwirte und Club-Betreiber, aber auch Friseure in Hessen die Wahl zwischen 2G und 3G. Das heißt: Sie können selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte und Genesene reinlassen – oder auch Gäste und Kunden mit einem negativen Coronatest. Anders ist das im Einzelhandel: Hier darf jeder rein – mit Maske und Abstand. Ein Einzelhändler aus Gründau, der in seinem Geschäft ebenfalls die 2G-Regel einführen wollte, hat dagegen geklagt – und Recht bekommen.

Einlasskontrolle beim Grillfachgeschäft „Grillfürst“ in Gründau-Lieblos: Wer nicht nachweisen kann, dass er geimpft oder genesen ist, kommt hier nicht mehr rein.
Damit ist der kleine Fachhandel der erste Einzelhändler in Hessen, der sein Geschäft nach der 2G-Regel öffnen darf. Sowohl für die Kunden als auch für die Mitarbeiter ein enormer Vorteil, findet der Filialleiter.
Kevin Kromm, Filialleiter Grillfürst Gründau
„Wir wollten das einführen, um unseren Kunden einfach eine gewisse Normalität wieder zurückzugeben. Dass man hier auch einkaufen kann, ohne eine Maske zu tragen. Wir müssen dann zum Glück auch keine mehr tragen. Darum ging’s uns.“
Die Kunden seien mit dem 2G-Konzept bislang sehr zufrieden. Zwar sei es in den sozialen Medien vereinzelt zu Beschwerden und Beschimpfungen durch Impfgegner gekommen. Das Feedback vor Ort – dagegen durchweg positiv.
Roland Claus, Rentner
„Mit der 2G-Regelung, find ich schon ganz gut. Weil es gibt ja auch Leute, die haben gar nix, sind nicht geimpft, und meinen, die müssten dann hier einkaufen. Und das finde ich nicht in Ordnung.“
Florian Claus, Orthopädie-Techniker
„Ich finde es eigentlich nicht verkehrt, dass man hier ein bisschen lockerer ist und auch Gesichter sieht, mit denen man dann spricht. Das macht das Ganze ein bisschen, man könnte sagen, familiärer.“
Bislang war die 2G-Regel in Hessen Gaststätten, Hotels, Clubs, Kulturbetrieben, Vereinen und körpernahen Dienstleistern vorbehalten. Das Frankfurter Verwaltungsgericht sah darin eine „Ungleichbehandlung des Einzelhandels“ und gab der Klage des Gründauer Grillfachhändlers statt.
Ein Präzedenzfall für alle Einzelhändler in Hessen? Und vielleicht sogar der Startschuss für eine regelrechte Klagewelle? Beim hessischen Handelsverband sieht man das mit gemischten Gefühlen. Denn eigentlich sei hier eher die Politik gefragt.
Jochen Ruths, Präsident Handelsverband Hessen
„Natürlich kann man klagen. Und wir haben ja gesehen, es wurde dann auch Recht gesprochen für den Händler. Das ist auch nachvollziehbar. Das wird vielleicht den einen oder anderen Nachahmer finden. Aber eigentlich hoffen wir, dass wir das einfach noch mal über eine Verordnung reinkriegen, dass man gesagt bekommt; Du kannst als Handel auch 2G machen.“
Grundsätzlich wünscht sich der Handelsverband ein generelles Ende der Maskenpflicht mit Beginn des Weihnachtshandels.
Der Firma Grillfürst dürfte das herzlich egal sein: Hier steht 2G nicht mehr für gewürzt und gegrillt, sondern für Geimpft und Genesen. Die Freude darüber ist groß. Auch, wenn die Grillsaison für dieses Jahr ja eigentlich schon vorbei ist.