Ehemaliger Schulleiter wird zu sieben Jahren Haft verurteilt

Am Landgericht Fulda ist heute ein 48-jähriger Mann verurteilt worden, der jahrelang Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht und das Ganze gefilmt hat. Besonders schlimm: Der Angeklagte war als Lehrer und auch als Schulleiter tätig. Die Kinder standen unter seinem Schutz.

7 Jahre Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung. So lautet das Urteil gegen Patrick B. 93 Mal hat der ehemalige Lehrer Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht. Einige seiner Taten hatte er mit seinem Handy gefilmt.
Unter anderem an dieser Grundschule in Rotenburg an der Fulda hatte Patrick B. als Schulleiter und Lehrer gearbeitet, betreute Klassenfahrten und Jugendfreizeiten, leitete einen Kinderchor. Zwischen 1998 und 2021 hatte der Angeklagte insgesamt 32 meist männliche Kinder und Jugendliche unsittlich berührt oder Oralverkehr an ihnen vollzogen. Auf Freizeiten habe er sich nachts in die Zimmer der schlafenden Kinder geschlichen. Das jüngste Opfer sieben Jahre alt.
Maike Dickhaus, Reporterin: Das Verfahren sei in jeder Hinsicht außergewöhnlich, sagte der Vorsitzende Richter heute in seiner Urteilsbegründung. Auf der einen Seite sei da ein Mann den jeder bewundert habe und der Kinder für den Unterricht begeistern konnte. Auf der anderen Seite die Vielzahl der grausamen Taten. Jedes Kind das mal mit dem Angeklagten auf Freizeit war, müsse damit rechnen von ihm sexuell missbraucht worden zu sein. Im Schlaf, ohne dass sie es mitbekommen hätten, so der Richter. Auch beim Schwimmunterricht oder bei der Einzelchorprobe habe er Kinder und Jugendliche in sexueller Weise berührt.
Die Richter hielten dem Angeklagten zugute, dass er die Taten gestanden und sich reuig gezeigt hatte. Patrick B. hatte angegeben selbst über sich erschüttert zu sein. Er habe erst im Prozess gemerkt, was er da getan habe.
Weil ein Gutachter den Angeklagten aber als pädophil einstuft, hat das Gericht nach der Haft eine Sicherungsverwahrung angeordnet.
Patrick Krug, Sprecher Landgericht Fulda: „Weil die Kammer davon überzeugt ist, dass auch aufgrund seiner Persönlichkeit und eben dieser Taten weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht und dann ist die zwingende gesetzliche Folge die Anordnung der Sicherungsverwahrung.“
Die Generalstaatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Sie war Patrick B. nur auf die Schliche gekommen, weil er kinderpornografisches Material im Internet verschickt hatte.
Benjamin Krause, Sprecher Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt: „In dem konkreten Fall war es so, dass Instagram einen Hinweis gegeben hatte, der über das Bundeskriminalamt zu uns gekommen ist. Und wir haben dann eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt. Und im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung konnten dann erste Hinweise erlangt werden, nicht nur auf die Nutzung kinderpornographischer Inhalte im Internet,  sondern auch auf sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.“
Und so muss sich Patrick B. – nachdem er über 20 Jahre unentdeckt geblieben ist – nun endlich seiner Strafe stellen. Dass er jemals wieder auf freien Fuß kommt ist unwahrscheinlich.