Diskussionen um Offenen Vollzug

Wer zu einer Haftstrafe verurteilt wird, kommt in das Gefängnis – klar. Doch bei guter Führung, darf der Häftling schon früher aus der Zelle. Er bekommt Freigang. Ob und wann das passiert, hängt neben gesetzlichen Vorgaben auch von den Justizvollzugsbeamten ab. Stimmen sie zu, darf der Häftling in den offenen Vollzug. Freiheit, die 2015 in Limburg ein Leben kostete.