Diskussion über Impfpflicht bei Lufthansa

Die Deutsche Lufthansa hat in dieser Woche mit dieser Aussage für Furore gesorgt: Wir wollen eine Impfpflicht für unsere Crews. Kurz zuvor hatte die Lufthansa-Tochter Swiss verlauten lassen, dass ihre Mitarbeiter bis zum 1. Dezember geimpft sein müssen, andernfalls drohe die Entlassung. Die Frage ist also – kommt die Impfpflicht auch bei Lufthansa?

Qantas hat sie, Wizz Air hat sie, American Airlines hat sie auch: Eine Corona-Impfpflicht für Flugbeleiter und Piloten. United Airlines will fast 600 Beschäftigte entlassen weil die eine Impfung verweigern – und auch bei der Lufthansatochter Swiss mit Sitz in der Schweiz geht es den Ungeimpften an den Kragen oder besser gesagt an den Job.
Völlig zu Recht, meint nun auch die deutsche Fluglinie Lufthansa und schreibt:
„Ein internationaler Flugbetrieb ist ohne Corona-Impfung für Flugzeugbesatzungen künftig nicht darstellbar, da Staaten den Impfnachweis auch von Pilot:innen und Flugbegleiter:innen verlangen.“
Zur Begründung verweist der Konzern darauf, dass mit Hongkong das erste internationale Flugziel eine Impfung für fliegendes Personal vorschreibe. Die Lufthansa geht davon aus, dass weitere Länder folgen.
Eine Impflicht bei einer Deutschen Fluggesellschaft? Wir fragen den Frankfurter Arbeitsrechtsexperten Peter Wedde. ob das Bestand haben könnte.
Prof. Peter Wedde, Frankfurt University of Applied Sciences
„Für eine Impfpflicht, über die die Lufthansa nachdenkt für fliegendes Personal, gibt’s in Deutschland keine rechtliche Grundlage. Es gibt keine Impfpflicht, es gibt dringende Empfehlungen, denen man auch nachkommen sollte. Und da wo der Gesetzgeber eine Impfpflicht – oder eine Nachweispflicht, darum geht’s ja – des Geimpftseins für notwendig hält, hat er das auch gesetzlich vorgegeben.“
Die Lufthansa darf ihre Mitarbeiter nicht nach ihrem Impfstatus fragen. Stattdessen füllt die Crew vor Abflug eine Erklärung aus, dass sie die Einreisebestimmungen erfüllt – dazu gehört gegebenenfalls auch die Corona-Impfung. Außerdem sei die Bereitschaft unter den Mitarbeiter ihren Impfstatus freiwillig offenzulegen durchaus gegeben, sagt die Flugbegleitergewerkschaft UFO.
Stefan Schwerthelm, Vorstand UFO
„Aktuell sind es im Lufthansa-Streckennetz ganze zwei Destinationen, die einen Impfnachweis erfordern. Also ist auch dieses Thema der Planung der Einsätze längst nicht so dramatisch, wie es die Lufthansa darstellt.“
Die Lufthansa argumentiert, dass es zu erheblichen Problemen bei der Planung komme. Als weltweit operierendes Unternehmen müsse man die Crews weltweit einsetzen können. Dafür müsse jeder geimpft sein.
Prof. Peter Wedde, Arbeitsrechtsexperte
„Die Lufthansa kann ihr fliegendes Personal natürlich auch dann einsetzen, wenn einzelne Beschäftigte nicht ihren Impfstatus aufdecken. Im innereuropäischen Bereich können die sicher weiterfliegen. Wenn es dann bestimmte Staaten gibt, die angeflogen werden und da ist ein Impfnachweis Pflicht, dann muss man den Beschäftigten halt sagen: Da könnt ihr nicht hinfliegen. Und wenn dann alle Staaten so eine Impfpflicht hätten und Beschäftigte sagen immer noch ,Ich teile den Impfstatuts nicht mit‘, dann muss die Lufthansa die am Boden einsetzen. Also es geht dann nicht um Kündigung, sondern es geht um andere Arbeitsbedingungen möglicherweise.“
Bei Neueinstellungen könnte die Airline eine Corona-Impfung allerdings zur Voraussetzung machen. Doch Neueinstellungen sind derzeit nicht in Sicht.
Und so bleibt vorerst nur der Appell zum Impfen, wie in jeder anderen Branche auch.