Demonstration wegen Freispruchs für US-Soldaten

Auf einer Kirmes in Wittlich letztes Jahr im Sommer soll ein US-Soldat einen deutschen Kirmesbesucher niedergestochen haben. Der Fall landet vor dem amerikanischen Militärgericht, der Soldat wird freigesprochen. Das wollen die Angehörigen des Getöteten nicht akzeptieren. Heute haben sie vor dem Mainzer Landtag demonstriert während die Abgeordneten im Landtag sich mit dem Fall beschäftigt haben.

Demo: „Gerechtigkeit für Micha!“
Sie sind hier, weil sie wütend und traurig sind. Und weil sie ein Zeichen setzen wollen dagegen, dass die Tötung von Michael O. unbestraft bleibt.
Justine Donner, aus Trier
„Er war ein sehr, sehr guter Freund von mir. Also ich kann eigentlich nur sagen: Jeder, der ihn nicht gekannt hat, hat was verpasst. Er war ein herzensguter Mensch. Er fehlt überall, man merkt es.“
Michaela Donner, aus Trier
„Und er keine Gerechtigkeit erfahren hat. Weil der Mörder wurde freigesprochen, obwohl er gestanden hat.“
Und genau da wird der Fall kompliziert: Als es auf der Säubrennerkirmes im August 2023 zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 28-Jährigen Deutschen und zwei US-Soldaten kommt, soll einer der Soldaten mehrmals zugestochen haben. Michael O. erliegt seinen schweren Verletzungen. Die beiden Soldaten werden am Tag darauf vernommen und vorläufig festgenommen. Einer der beiden US-Soldaten gesteht die Tat. Die Verhandlung findet allerdings vor dem amerikanischen Militärgericht statt.
Herbert Mertin (FDP), Justizminister Rheinland-Pfalz
„In solchen Fällen greift der Staatsvertrag, den die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat des NATO-Truppenstatuts hat, ein. Und da gibt es ein Zusatzabkommen und aus dem ergibt sich, dass in solchen Fällen grundsätzlich die Amerikaner die Gerichtshoheit über ihre Soldaten haben.“
Ausnahmen kann es nur geben, wenn dem Angeklagten die Todesstrafe droht. Dann darf der Fall vor einem deutschen Gericht verhandelt werden. Das war hier nicht der Fall und die amerikanische Richterin hat den Soldaten freigesprochen. Die Begründung: Die Polizei habe den Tatverdächtigen bei seiner Vernehmung unter Druck gesetzt. Das kann der Justizminister den deutschen Akten allerdings nicht entnehmen.
Herbert Mertin (FDP), Justizminister Rheinland-Pfalz
„Da berichtet die Staatsanwaltschaft, dass sich solche Drohungen und die entsprechenden Maßnahmen der Akte nicht entnehmen lassen, sondern es lässt sich entnehmen, dass sie zunächst als Zeugen vernommen wurden und als klar war, dass sie auch Beschuldigte sein können, eine entsprechende Belehrung erfolgt ist. Was in den amerikanischen Ermittlungsakten steht, kann ich nicht sagen. Auf die habe ich keinen Zugriff.“
Der Fall wird heute im Rechtsausschuss des Landtags besprochen. Auch die Familie des Opfers ist vor Ort.
Ändern kann das Urteil niemand. Auch eine erneute Rechtsprechung vor einem deutschen Gericht ist ausgeschlossen. Der Minister betont aber:
Herbert Mertin (FDP), Justizminister Rheinland-Pfalz
„Insofern verbieten sich auch Spekulationen darüber, welchen Ausgang ein Strafverfahren vor einem deutschen Gericht genommen hätte.“
Das Abkommen zwischen Deutschland und den USA wird weiterhin bestehen bleiben. Herbert Mertin betont, dass das Land Rheinland-Pfalz da nicht eingreifen könne. Für die Familie von Michael O. bleibt nur die Hoffnung, ihren Verlust irgendwann verarbeiten zu können.