Datenschutzbericht listet Mängel auf

Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt Spuren. Vor allem in Suchmaschinen wie Google – oder Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram. Datenschutz spielt bei den großen Internetkonzerne aus dem Ausland nach wie vor keine große Rolle. Europäische Gesetze und sogar Gerichtsurteile würden von den Internetriesen einfach ignoriert, bemängelt Hessens oberster Datenschützer Alexander Roßnagel. Er hat heute in Wiesbaden den Datenschutzbericht für das Jahr 2022 vorgestellt.

Es sind die großen Internetunternehmen mit Sitz im Ausland, die den Datenschützern hierzulande nach wie vor die meisten Kopfschmerzen bereiten: Entgegen aller gesetzlichen Bestimmungen sammelten und verkauften Facebook und Co. weiterhin unbeeindruckt und ohne jede Transparenz Daten ihrer Nutzer.
Für hessische Behörden und Verwaltungen gelte deshalb die dringende Empfehlung, dort keine Seiten mehr zu betreiben, sagt der hessische Datenschutzbeauftragte – und warnt gleichzeitig vor neuen Gefahren durch Künstliche-Intelligenz-Programme wie ChatGPT. Denn auch, wer nur Fragen stelle, gebe viel von sich selbst preis. Und noch sei völlig unklar, was mit diesen Daten geschehe.
Alexander Roßnagel, Datenschutzbeauftragter Hessen
„Werden die benutzt, um das KI-System weiter zu trainieren? Werden die genutzt, um mit Werbeunternehmen zusammenzuarbeiten? Werden die genutzt, um Profile über die Personen zu erstellen, um die dann wiederum für andere Zwecke zu verwenden?“
Ebenfalls auf dem Schirm der Datenschützer: Cyberkriminelle, die durch IT-Angriffe Daten verschlüsseln und erst gegen ein Lösegeld wieder freigeben. Hier sei die Zahl der gemeldeten Straftaten im vergangenen Jahr um etwa 10 Prozent zurückgegangen – wohl auch, weil Unternehmen, Behörden und Privatpersonen inzwischen für das Thema sensibilisiert seien und ihre Daten besser schützten.
Als weiteren Erfolg verbuchen die Datenschützer das Aus für die automatisierten Auswertung von Polizeidaten in ihrer bisherigen Form: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Analyse-Software „HessenDATA“ für verfassungswidrig erklärt, weil dadurch zu leicht Unbeteiligte ins Visier der Ermittler geraten könnten.
Alexander Roßnagel, Datenschutzbeauftragter Hessen
„Die Nutzung solcher Auswertungssysteme kann sinnvoll sein, sie kann aber auch sehr gefährlich sein. Und diese Differenz zwischen gefährlich und nützlich ist in der bisherigen Rechtsgrundlage nicht ausreichend getroffen worden.“
Und auch ein anderes mögliches Datenleck sei mittlerweile geschlossen: So würden an allen hessischen Schulen und Hochschulen inzwischen nur noch datenschutzgerechte Videokonferenzsysteme von deutschen Anbietern eingesetzt.