Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ tritt in Kraft

Nach dem Mord an den beiden Polizisten in der West-Pfalz sind in den sozialen Netzwerken Kommentare aufgetaucht, die strafbar sein könnten. Um solche Kommentare künftig besser verfolgen zu können, ist heute das Netzwerkdurchsetzungs-Gesetz, kurz NetzDG, in Kraft getreten. Denn bislang bleiben Hasskommentare, Beleidigungen und Drohungen im Internet häufig unentdeckt.

Es ist fast schon alltäglich. Hass und Hetze im Internet. Vor allem in den sozialen Medien. Besonders betroffen sind Politiker wie Peter Traub. Bürgermeister im hessischen Erbach. Im November schließt die Stadt ein Café, weil es die gültigen Corona Regeln missachtet haben soll. Danach fangen Anfeindungen gegen Peter Traub an.
Peter Traub, FDP, Bürgermeister Erbach im Dezember 2021
„Also, da sind Menschen aufgefordert worden, jtzt müsse dem Bürgermeister Druck gemacht werden. Demonstrationen vor seinem Haus. Seine Familie muss jetzt Angst bekommen.“
Peter Traub erstattet Anzeige. Ein Großteil solcher Nachrichten im Netz bemerken die Behörden aber nicht. Das soll das Cyber Competence Center in Wiesbaden mit seiner Meldeplattform ändern.
Jeder kann dem Portal über ein Formular Hassrede im Internet melden. Die Mitarbeiter untersuchen die Fälle und entscheiden, ob sie strafrechtlich relevant sein könnten. In den letzten vier Wochen waren es über 300 Meldungen. Tendenz steigend.
Vera Lindenthal-Gold, Leiterin Cyber Competence Center Wiesbaden
„Wir hatten beginnend ab dem zweiten Quartal im vergangenen Jahr wirklich zunahmen von Hass und Hetze mit Coronabezug. Und in den letzten zwei Monaten bis jetzt hat es nochmal enorm zugenommen. Also das bewegt die Menschen, insbesondere die Diskussion um das Impfen, das verpflichtende Impfen. Das hat nochmal richtig einen Katalysator-Effekt tatsächlich.“
Deshalb stehen vor allem Politiker im Fokus von Hassrede im Internet. Wenn ein Eintrag als strafrechtlich relevant eingestuft wird, übermittelt die Meldestelle den Fall weiter. Zum Beispiel an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, kurz ZIT, in Frankfurt. Benjamin Krause und seine Kollegen prüfen die Meldung und versuchen, den Täter, wenn möglich, vor Gericht zu bringen.
In den letzten zwei Jahren hat die ZIT 8.000 Meldungen verfolgt. 40% davon waren strafrechtlich relevant. Mit dem neuen NetzDG könnten es deutlich mehr werden. Denn dadurch sind auch Online Plattformen wie Facebook und Google verpflichtet, Hasskommentare zu melden. Das Bundeskriminalamt rechnet deutschlandweit mit 150.000 zusätzlichen Verfahren pro Jahr.
Benjamin Krause, Oberstaatsanwalt ZIT
„Aber wir haben uns genau darauf eben vorbereitet. Haben gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt uns überlegt, wie diese Massen dann abgearbeitet werden können, sodass sie dort hinkommen, wo sie hingehören, nämlich zu den Stellen, die dann für den identifizierten Tatverdächtigen zuständig sind. Jetzt brennen wir quasi darauf, auszuprobieren, ob das denn auch funktioniert.“
Facebook und Co. haben allerdings gegen das Gesetz geklagt. Solange über die Klagen nicht entschieden ist, müssen sie Hasskommentare erst einmal nicht melden. Trotzdem sei das Gesetz ein wichtiger Schritt, um Hass im Internet besser zu bekämpfen. Die Justiz könne dem Hass aber nicht allein begegnen.
Benjamin Krause, Oberstaatsanwalt ZIT
„Deswegen ist es auch ganz wichtig, dass es weiterhin zivilgesellschaftliches Engagement gibt, dass es im Internet auch Gegenrede gibt.“
Nur so könne der Hass im Internet eingedämmt werden. damit Politiker wie Peter Traub weniger, oder am besten gar nicht angefeindet werden.