DarkMarket-Betreiber vor Gericht

Erst am Montag hatte das Landgericht Trier im international beachteten Cyberbunker-Prozess die Urteile gefällt. Alle acht Angeklagten erhielten Haftstrafen. Sie hatten in Traben-Trarbach an der Mosel ein Rechenzentrum betrieben, über das kriminelle Geschäfte abgewickelt wurden. Heute begann nun am Landgericht Trier ein Folgeprozess.

Auf der Anklagebank: ein Mann und eine Frau aus Australien.
Das Ehepaar soll einen der größten illegalen Online-Marktplätze betrieben haben, den „DarkMarket“, also „dunklen Markt“. Der wurde weltweit von Drogen-Dealern genutzt, um ihre illegale Ware zu verkaufen.
Das Pärchen kam ins Visier der Ermittler, weil es den „DarkMarket“ über Server des „Cyberbunkers“ in Traben-Trarbach betrieben haben soll.
Die Anklage betrifft zwei Punkte: Zum Einen die Einfuhr von Betäubungsmitteln in unerlaubter Höhe.
Und zum Anderen: Der Betrieb einer Plattform, die für illegale Geschäft genutzt wird.
Die Verteidigung kritisiert: Die Anklageschrift sei „dünn aufgestellt“.
Sebastian Wendt, Verteidiger der Angeklagten
„Die Anzahl der Geschäfte, die folgert man aus abgegebenen Bewertungen, und dann hieß es in der Anklageschrift ganz pauschal: Es gibt 1.200 Bewertungen, also gibt es auch 1.200 Betäubungsmittelgeschäfte – denn warum sollte ich sonst etwas bewerten? Das ist natürlich ein bisschen kurz gesprungen, wenn man sich die ganzen Google-Bewertungen über andere Geschäfte ansehen.“
Die beiden Angeklagten selbst schwiegen heute zu den Vorwürfen. Für den Prozess sind bis Ende Februar noch neun weitere Verhandlungstage angesetzt.