Diskussion um Aufweichung des Acht-Stunden-Arbeitstags
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht, es soll künftig statt einer täglichen nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geben. Heißt: Aktuell dürfen Arbeitnehmer 8 Stunden arbeiten, in Ausnahmen bis zu 10 Stunden – geplant soll nun sein, bis zu 13 Stunden am Tag arbeiten zu dürfen, solange die maximale Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Die beträgt 48 Stunden verteilt auf 6 Tage. Wie kommt diese Idee bei Unternehmen und Arbeitnehmern an? Die Aqseptance Group in Aarbergen im Untertaunus produziert Maschinenteile rund ums Thema Wasser – zum Beispiel für Kläranlagen oder Kraftwerke. Die Produktionsabläufe sind genau aufeinander abgestimmt, Verzögerungen stören die gesamte Kette. Baldassare La Gaetana, Geschäftsführer Aqseptance Group:„Vor der Qualitätsprüfung verzögert sich jetzt der Transport beispielsweise. Dann haben Sie einen Leerlauf bei uns, weil Sie warten auf den Transport, müssen aber noch eine Qualitätssicherung machen, bevor die Maschine dann verschifft wird. Das heißt, es kann dazu kommen, dass wir um einen Tag, manchmal sogar um eine Woche oder wenn ein Wochenende dazwischen ist eben um ein paar Tage eine Verschiffung verschieben müssen.“ Wäre es rechtlich möglich, in so einem Fall auch mal länger als 10 Stunden zu arbeiten, ließe sich das verhindern. Geschäftsführer Baldassare La Gaetana begrüßt daher die Pläne der Bundesregierung, von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzusteigen. Weniger Bürokratie und mehr Flexibilität. Davon hätten auch die Arbeitnehmer etwas. Je nach Branche könnten sie sich ihre Arbeitszeit besser einteilen, mal länger bleiben, dafür wann anders früher gehen. Auch die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände hält die Pläne für einen längst überfälligen Schritt, das Modell sei europäischer Standard. Wichtig dabei aber: die doppelte Freiwilligkeit. Franz-Josef Rose, Arbeitsrechtler Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände: „Es wird bei der Reglung keine Gewinner und keine Verlierer geben, weil es eine relativ ausgewogene Geschichte ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der doppelten Freiwilligkeit müssen das Ganze wollen. Wenn das einer […]


