Geld für Opfer der Flutkatastrophe
15 Milliarden Euro umfasst die Aufbauhilfe des Bundes für die vom Hochwasser betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz. Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen sollen damit den Wiederaufbau stemmen. Welche Kriterien und Regeln dafür gelten hat das Land heute bekannt gegeben. Doch zuvor gucken wir uns die Situation vor Ort im Ahrtal an. Kein Stein liegt mehr auf dem anderen. Familie Schnitzler aus Dernau musste ihr Hotel Kölner Hof abreißen – die Flut vom 14. Juli hatte das Gebäude komplett zerstört. Peter Schnitzler führt den Betrieb seit 1999, stand für seine Gäste selbst hinterm Herd. Peter Schnitzler, Inhaber Kölner Hof in Dernau: „Es fühlt sich schrecklich an. Also da kommen auch immer wieder die Tränen, wenn du das hier siehst. Die ganze Familie hat da – das ist seit 1896 im Familienbesitz – Herzblut reingesteckt, immer wieder n bisschen drangebaut, immer wieder modernisiert, dass es auf dem neuesten Stand war. Wir hatten in den letzten Jahren noch viel hier gemacht, damit meine Tochter das dann in einem Top Zustand übernehmen kann. Und dann – leider in einer Nacht weg.“ Ein wirtschaftlicher Totalschaden. Mit dem milliardenschweren Wiederaufbaufond wollen Bund und Land die Betroffenen nun unterstützen. Heute hat die Landesregierung in Mainz verkündet, welche Regeln dafür gelten. Bei Privathäusern sollen demnach bis zu 80 Prozent des entstandenen Schadens abgedeckt werden. Das gilt sowohl für die Instandsetzung als auch für den Neubau von zerstörten Gebäuden. Malu Dreyer, SPD, Ministerpräsidentin RLP: „Vom Grundsatz her ist es so, wenn mein Haus zerstört ist, dass der Fond es ermöglicht bis zu 80 Prozent des Wiederaufbaus zu finanzieren. Und das bedeutet eben nicht die Frage, wieviel war mein Haus vorher wert, sondern was kostet es es wieder aufzubauen nach den modernsten Standards. Die Standards, die gesetzlich eben vorgegeben sind.“ Entgangene Mieteinnahmen können ebenfalls kompensiert werden. Für Schäden am Hausrat soll es […]