Kriminalität

  • Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

    Fußballtrainer wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

    Das Landgericht Frankfurt hat den ehemaligen Trainer einer Fußball-Jugend-Mannschaft aus Kelkheim heute zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er mehrere Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 13 und 16 Jahren über Jahre hinweg sexuell missbraucht hat. Acht Jahre Haft für den ehemaligen Jugendtrainer der TuS Hornau aus Kelkheim: Mit diesem Strafmaß bleibt das Gericht nur knapp hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft von acht Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe zurück. Nach Ansicht des Gerichts hat sich der 29 Jahre alte Angeklagte über einen Zeitraum von fünf Jahren an mindestens sechs Minderjährigen vergangenen – neben einer Vielzahl von sexuellen Belästigungen und Übergriffen legt das Gericht dem Angeklagten auch die Vergewaltigung eines zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alten Jungen zur Last. Die Strafe sei nur deshalb nicht noch höher ausgefallen, weil der Angeklagte im Prozessverlauf ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. Lisa Kretzschmar, Staatsanwaltschaft Frankfurt „Natürlich haben wir hier berücksichtigt, dass den Geschädigten – das wurde ja auch in der Urteilsbegründung nochmal gesagt, das habe ich auch in meinem Plädoyer gesagt – dass den Geschädigten hier einiges erspart wurde, noch mal vernommen zu werden in der Hauptverhandlung. Und ich denke, dass das angemessen berücksichtigt wurde im Urteil.“ Besonders perfide: Um die Kinder und Jugendlichen gefügig zu machen, soll sie der Angeklagte zum Konsum von Kokain genötigt haben. Das bestreitet der 29-Jährige jedoch – seine Opfer hätten das Kokain freiwillig zu sich genommen. Seine eigene Kokainabhängigkeit wertet das Gericht als strafmildernd – genau wie seine Therapiebereitschaft. Während seiner Haft soll der Ex-Trainer jetzt unter anderem  einen Suchtentzug machen. Sein Verteidiger Ulrich Endres hält eine Freiheitsstrafe von acht Jahren trotzdem für völlig unangemessen. Ulrich Endres, Verteidiger „Mein Mandant hat heute Geburtstag. Und an seinem Geburtstag das Geburtstagsgeschenk mit acht Jahren zu bekommen – da muss ich sagen: Halleluja, das ist […]

  • Zivilverfahren zum Fall der getöteten Luise

    Zivilverfahren zum Fall der getöteten Luise

    Fast zweieinhalb Jahre ist es her, dass die Leiche der zwölfjährigen Luise im Landkreis Altenkirchen im Norden von Rheinland-Pfalz gefunden wurde. Zwei ihrer Mitschülerinnen – zum Zeitpunkt der Tat 12 und 13 Jahre alt – hatten zugegeben das Mädchen erstochen zu haben. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte darüber ausgelöst, ob die Straf-Mündigkeit von 14 auf 12 Jahre abgesenkt werden sollte. Nach wie vor gilt aber: Wer jünger als 14 Jahre alt ist, ist schuldunfähig. Einen Strafprozess gibt es deshalb nicht. Luises Familie will sich damit nicht abfinden – und klagt nun in einem Zivilverfahren auf Schmerzensgeld. Der Gerichtssaal am Koblenzer Landgericht bleibt heute leer. Anders als bei einem Strafprozess, müssen die Beklagten in einem Zivilverfahren nicht persönlich erscheinen. Die mutmaßlichen Täterinnen  sind heute per Video zugeschaltet. Die Öffentlichkeit wird von diesem Teil der Verhandlung zum Schutz der Beschuldigten ausgeschlossen. Jochen Alfes vertritt heute Luises Familie. Jochen Alfes, Anwalt von Luises Familie „Den Klägern geht es sehr schlecht. Die sind alle drei nach wie vor in traumatologischer Behandlung. Die Eltern seit Anfang an, die Schwester von Luise hat erst gedacht, sie kriegt das irgendwie selbst verbacken. Das hat sie gemerkt, dass das nicht klappt. Sie ist jetzt auch bis auf weiteres, alle drei in Behandlung.“ Luises Familie verklagt die beiden Mädchen auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 160.000 Euro. Einerseits für den Verlust, den sie als Angehörige erlitten haben, andererseits für die Schmerzen, die Luise vor ihrem Tod erleiden musste. Eva Maria Kahn, Gerichtssprecherin Landgericht Koblenz „Der eigene Schmerzensgeldanspruch einer getöteten Person bezogen auf die vor dem Tod erlittenen Schmerzen, ist vererbbar und kann grundsätzlich von den jeweiligen Erben geltend gemacht werden. Für die Höhe von Schmerzensgeld sind die Intensität und die Dauer der erlittenen Schmerzen von besonderer Relevanz. Für diese Fragen kann sich das Gericht auch sachverständiger Hilfe bedienen.“ […]

  • Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer

    Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer

    Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, lebt gefährlich: Im vergangenen Jahr gab es alleine in Hessen fast 1.100 Unfälle, an denen Elektroroller beteiligt waren. Die meisten davon in Frankfurt. Besonders erschreckend: In zwei von drei Fällen wurden dabei Menschen verletzt oder sogar getötet. Unfallursache Nummer eins: Ein Fehlverhalten der Rollerfahrer selbst. Hessens Innenminister Roman Poseck setzt deshalb jetzt auf mehr Kontrollen durch die Polizei. Etwa alle drei Sekunden leiht in Frankfurt irgendwer irgendwo einen E-Scooter aus. Etwa 12000 der flotten Miet-Roller gibt es inzwischen in Frankfurt. Dazu kommen Tausende in Privatbesitz – da ist Ärger offenbar vorprogrammiert. Denn noch immer scheinen Regelverstöße beim E-Roller-Fahren als eine Art Kavaliersdelikt zu gelten: Wie etwa das Fahren zu zweit. Das ist verboten – so wie auch das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss oder das Missachten roter Ampeln. Roman Poseck (CDU), Innenminister Hessen „Auch für das E-Scooter-Fahren gibt es Regeln. Und die E-Scooter-Fahrer sind gut beraten, wenn sie sich an diese Regeln halten. Denn die Unfälle gehen häufig auf regelwidriges Verhalten zurück. E-Scooter-Fahren verleiht offensichtlich auch eine besonders leichtsinnige Einstellung.“ Es sind vor allem jüngere Leute, die E-Scooter nutzen. Das merkt man auch bei dieser Kontrollaktion in der Frankfurter Innenstadt: Im Minutentakt bittet die Fahrradstaffel der Frankfurter Polizei Rollerfahrer im Bereich der Goethestraße zum Rapport. In Flagranti, etwa bei einer Fahrt zu zweit oder auf einem frisierter Roller, erwischen die Beamten hier heute zwar niemanden: Sie stellen aber gleich mehrere Versicherungs-Verstöße fest. Auch das kann für die Ertappten teuer werden. Dominic McCormick, Leiter Fahrradstaffel Polizei Frankfurt „Ein Verstoß gegen das… also ohne Fahrerlaubnis und gegen das Pflichtversicherungsgesetz bedeutet im Zweifel auch: Ich kann den Führerschein nicht machen. Ich kann erst später machen. Muss noch eine teure MPU bezahlen zusätzlich zur Geldstrafe, die aus dem Strafverfahren hervorgeht. Und da sind wir auch ruckzuck mal bei […]

  • Plädoyers im Missbrauchsprozess gegen Fußballtrainer

    Plädoyers im Missbrauchsprozess gegen Fußballtrainer

    Vor dem Landgericht Frankfurt muss sich ein 28-jähriger ehemaliger Fußball-Trainer verantworten. Er soll im Main-Taunus-Kreis ein Kind und mehrere Jugendliche sexuell missbraucht haben. Der Prozess steht kurz vor dem Abschluss – heute wurden die Schluss-Plädoyers gehalten. Die Vorwürfe wiegen schwer: Der Angeklagte soll  fünf Jungen im Alter von 13 bis 16 Jahren sexuell missbraucht haben. Zwischen 2019 und 2024 soll er im Main-Taunus Kreis neun Taten begangen haben. Manche Opfer soll der ehemalige Jugend-Fußballtrainer zusätzlich gezwungen haben Kokain zu konsumieren. Die Anklageschrift  der Staatsanwaltschaft ist deshalb lang. Es geht um Vergewaltigung,  sexuellen  Missbrauch und Übergriffe, Exhibitionismus, Nötigung und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Lisa Kretzschmar, Staatsanwaltschaft Frankfurt „Er war für die Jugendlichen und Kinder sehr nahbar. Er war ja jemand, den man kannte. Man kannte ihn auf dem Platz, als Autoritätsperson, aber man kannte ihn auch neben dem Platz. Und er hat sich natürlich sehr auf deren Ebene herabbegeben, durch Interessen wie Musikhören, Autofahren, Fußball natürlich, als Kernelement, was alle verbindet, und dadurch eben so eine Art freundschaftliche Bindung suggeriert hat, die aber natürlich von Anfang an nicht freundschaftlich war aufgrund diesen Autoritätsverhältnisses.“ Die Staatsanwaltschaft fordert heute eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte hatte den sexuellen Missbrauch direkt zu Prozessbeginn gestanden. Die Folgen seiner  Taten  für die Minderjährigen werden wohl erst im Erwachsenenalter sichtbar, so die Nebenklage. Die Aufarbeitung könnte Jahre dauern. Gabriele Lehnert, Anwältin eines Opfers „Er will mit niemanden darüber reden. Die Mutter hat mir gesagt, der hat einen ganz guten Kumpel, mit dem er wohl ab und zu mal darüber gesprochen hat, aber ansonsten blockt er das komplett ab. Also das ist so, als ob es nicht dagewesen wäre. Ich glaube, das ist Selbstschutz, nichts anderes. Das einfach dieses Ausblenden, das ‚es war vielleicht nicht alles so schlimm‘ – in Anführungsstrichen -, um weiterzumachen.“ […]

  • Lange Haftstrafen für Geldautomatensprenger

    Lange Haftstrafen für Geldautomatensprenger

    Am Frankfurter Landgericht ist heute das Urteil gegen sechs junge Männer gefallen, die gleich serienweise Geldautomaten gesprengt haben sollen. Dabei ging es erstmals in einem solchen Prozess auch um die Frage, ob die Angeklagten für ihre gefährlichen Taten auch wegen versuchten Mordes verurteilt werden können. Denn bei mindestens zwei Geldautomatensprengungen hätten die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft zumindest billigend in Kauf genommen, dass durch ihr Handeln auch Menschen zu Schaden kommen. 13 Jahre und 9 Monate Haft für den Hauptangeklagten – seine fünf Mittäter müssen zwischen 5 und 11 Jahre hinter Gitter: Damit endet in Frankfurt ein aufsehenerregender Prozess, der für die sechs jungen Männer aus den Niederlanden und Marokko auch noch schlimmer hätte ausgehen können. Denn verurteilt werden die Geldautomaten-Sprenger nur wegen des Herbeiführens einer schweren Sprengstoffexplosion, nicht aber wegen versuchten Mordes. Die empfindlichen Haftstrafen hält die Generalstaatsanwaltschaft trotzdem für angemessen. Georg Ungefuk, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt „Geldautomatensprengungen sind keine Kavaliersdelikte, bei denen es um Adrenalin, Geschwindigkeit, schnelle Autos geht. Man muss diese Straftaten als das benennen, was sie sind: Nämlich Sprengstoffanschläge im öffentlichen Raum, die zu erheblichen Gefahren für unbeteiligte Menschen führen können – und zu schweren Schäden.“ Bei der Frage, ob auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Frage kommt, ging es unter anderem um diesen Anschlag auf eine Bank in der Bad Homburger Fußgängerzone im Januar 2023. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die Angeklagten dabei billigend in Kauf genommen, dass bei ihrer Spreng-Aktion auch Passanten oder Hausbewohner ums Leben kommen. Das sieht das Gericht anders: Zum einen, weil die Explosion nicht ausgereicht habe, die Statik des Gebäudes zu gefährden – zum anderen, weil bislang bei keiner Geldautomaten-Sprengung in Deutschland Menschen zu Schaden kommen seien. Die langen Haftstrafen seien dennoch angemessen: Wegen der hohen kriminellen Energie der Angeklagten – aber auch um klarzumachen, dass organisiertes Verbrechen in Deutschland keine Zukunft habe. […]

  • Sexuelle Übergriffe in Freibad - Innenausschuss tagt

    Sexuelle Übergriffe in Freibad – Innenausschuss tagt

    Die mutmaßlichen sexuellen Übergriffe von mehreren syrischen Flüchtlingen auf mindestens acht minderjährige Mädchen im Freibad Gelnhausen haben bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Innenausschuss des Landtags ist deshalb zu einer Sondersitzung zusammengekommen. Die AfD will von Hessens Innenminister Roman Poseck wissen, wie das Land solche Vorfälle künftig zu verhindern gedenkt – und vergreift sich dabei aus Sicht aller anderen Parteien mal wieder im Ton. Gestern Nachmittag in Gelnhausen: Eine Häufchen Demonstranten fordert ein rigoroses Durchgreifen gegen Flüchtlinge, die sich an deutschen Frauen und Mädchen vergreifen. Fast keiner der Teilnehmer stammt aus Gelnhausen – es sind angereiste Protestler, vornehmlich vom rechten Rand und aus der Querdenker-Szene. Gehör finden sie vor allem bei der AfD: Die würde die mutmaßlichen Freibad-Grapscher von Gelnhausen am liebsten direkt in den nächsten Flieger Richtung Syrien setzen. Sandra Weegels (AfD), Abgeordnete Landtag Hessen „Straffällig gewordene Ausländer haben in diesem Land nichts zu suchen. Integration ist eine Bringschuld. Wer unsere westlichen Werte und unsere Freiheit mit Füßen tritt, der hat in diesem Land nichts verloren und muss das Land dementsprechend wieder verlassen.“ Im Innenausschuss des Landtags will die AfD mehr über die mutmaßlichen Täter und mögliche weitere Vorfälle dieser Art wissen. Im Wesentlichen bestätigt der Innenminister dabei das, was ohnehin schon bekannt ist: Die 4 Tatverdächtigen sind zwischen 18 und 28 Jahre alt und zwischen 2022 und 2024 als Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland gekommen. Nach einem fünften Tatverdächtigen werde noch gefahndet. Auch in weiteren Schwimmbädern in Babenhausen und Darmstadt sei es in den vergangenen Tagen mutmaßlich zu sexuellen Übergriffen durch Flüchtlinge gekommen – das, so der Innenminister, sei absolut nicht hinnehmbar. Roman Poseck (CDU), Innenminister Hessen „Gleichzeitig dürfen wir diese Fälle nicht verallgemeinern und sie zum Anlass nehmen, Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren. Das tut die AfD leider, indem sie Stimmung gegen Geflüchtete macht aufgrund dieser Fälle.“ Den Ton im […]

  • Schüler bekommen Einblicke in die Justiz

    Schüler bekommen Einblicke in die Justiz

    Ende vergangenen Jahres gab es bundesweit 933.000 offene Ermittlungsverfahren – das ist ein Anstieg um 30 Prozent seit 2021. Auch in Rheinland-Pfalz waren Ende 2024 rund 33.000 Fälle offen. Grund dafür ist – wie in vielen Branchen der Fachkräfte-Mangel – weswegen die Justiz jetzt neue Wege geht, um Nachwuchs zu finden. Verhandlung am Oberlandesgericht Koblenz. Die Anklage: Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe, die Verteidigung einen Freispruch. Doch außer dem Vorsitzenden Richter sind alle Beteiligten Zehntklässlerinnen aus Vallendar, denn die Gerichte in Rheinland-Pfalz öffnen noch bis Freitag ihre Türen für die erste „Woche der Justiz“. Mit Einblicken hinter die Kulissen und Planspielen wie hier in Koblenz sollen junge Leute für die Arbeit im Rechtssystem begeistert werden. Sophia, 16, Schönstätter Marienschule Vallendar „Ich fand das eigentlich auch ganz cool mal zu sehen, wie man so als Verteidiger da sitzt, wie man sich eigentlich fühlt.“ Finja, 16, Schönstätter Marienschule Vallendar „Man konnte halt die ganzen verschiedenen Meinungen auch hören und ich habe mich auch mit meiner Partnerin dann abgesprochen, wie wir jetzt auch den Angeklagten verurteilen und wir haben uns auch dafür entschieden, dass er schuldig ist.“ Was für die Schülerinnen Spaß bedeutet, ist für die Gerichte ernst, denn der demografische Wandel und der Fachkräftemangel sind eine große Herausforderung. Der Deutsche Richterbund sprach im Frühjahr sogar von einer drohenden „Überlastung des Rechtsstaates“. In Koblenz gibt es momentan zwar noch genug Richter und Staatsanwälte, aber auf den Ebenen darunter sieht es ganz anders aus. Jörn Müller, Sprecher Oberlandesgericht Koblenz „Wir bekommen auch sehr gute Bewerbungen für unsere Rechtspflege, aber leider nicht genug. Und für unsere Justizfachwirte und im IT-Bereich sieht es ähnlich aus. Da würden wir uns durchaus noch mehr Nachwuchs erhoffen.“ Und der soll mit Schnupperkursen von einer Karriere im Rechtssystem überzeugt werden. Ein Trainingssimulator für Zeugenbefragungen per Virtual-Reality-Brille soll beispielsweise einen […]

  • Lebenslange Haft wegen Folter in Syrien

    Lebenslange Haft wegen Folter in Syrien

    Heute ist in Frankfurt ein Mammut-Prozess zu Ende gegangen. Nach 188 Verhandlungstagen und drei Jahren ist jetzt das Urteil über einen Mann gefallen, der jahrelang in Nordhessen als Arzt praktiziert hatte und dem die Bundesanwaltschaft vorwirft, zuvor in seiner Heimat Syrien Regiemgegner gefoltert und getötet zu haben.   Lebenslange Haft für Alaa M. wegen Mord, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt heute. Zusätzlich stellen die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordnen eine Sicherungsverwahrung an. Die Bedeutung des Urteils für Überlebende der Folter in syrischen Militärkrankenhäusern und deren Verwandte sind im Saal zu spüren. Robert Murmann, Reporter: „Während der Vorsitzende Richter das Urteil verkündet, hat ein junger Syrer neben mir im Zuschauerraum immer wieder triumphierend die Faust geballt. Als das Wort „lebenslänglich“ gefallen ist, brandet spontan Applaus auf. Bei einem Nebenkläger, der angegeben hatte, dass sein Bruder von Alaa M. ermordet wurde, fließen die Tränen. Auch der Angeklagte vergießt ein paar Tränen. Ob aus Reue oder aus Selbstmitleid weiß wohl nur er selbst.“ Bis zuletzt hatte Alaa M. seine Unschuld beteuert. Seiner Erklärung, ein ehemaliger Kollege aus Syrien habe die Zeugen dazu angestiftet, ihn zu belasten, folgte das Gericht letztlich aber nicht. Das überhaupt ein deutsches Gericht über ein in Syrien verübtes Verbrechen richten kann, liegt am Völkerrecht. Das besagt, dass bei besonders gravierenden Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit jedes Land juristisch tätig werden darf, um zu verhindern, dass solche Taten straffrei bleiben. Anna Zabeck, Oberstaatsanwältin am Bundesgerichtshof: „Die Beweisaufnahme hat gezeigt, wie mühevoll die strafrechtliche Aufarbeitung von Verbrechen im Zusammenhang mit einem Konfliktgeschehen sein kann. Wir sind der festen Überzeugung, dass es die Mühe wert ist, diesen langen Weg zu gehen. Das heutige Urteil ist ein starkes Signal für den langen Atem des Völkerstrafrechts in Deutschland.“ […]

  • Mutmaßlicher Täter von Hermeskeil festgenommen

    Mutmaßlicher Täter von Hermeskeil festgenommen

    In der Nähe von Hermeskeil wird die Leiche einer jungen Frau entdeckt – so geschehen gestern in den frühen Morgenstunden. Mittlerweile konnte die Polizei einen Tatverdächtigen ermitteln und festnehmen. Die Beamten gehen davon aus, dass der mutmaßliche Täter und das Opfer sich gekannt haben. Donnerstagmorgen, 5:30 Uhr. Ein Autofahrer entdeckt entlang der Landstraße zwischen Hermeskeil und Nonnweiler eine leblose Frau. Sie liegt auf einem Wanderparkplatz am Waldrand. Die daraufhin eintreffenden Einsatzkräfte vermuten, dass sie bereits in der Nacht verstorben ist. Es handelt sich um eine 28-Jährige aus Hermeskeil. Marc Fleischmann, Polizeipräsidium Trier „Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass hier ein Verdacht eines Tötungsdeliktes besteht, es wurde ein Tatverdächtiger ermittelt. Dabei handelt es sich um einen 34-jährigen Mann aus dem Saarland.“ Am Tatort seien Patronenhülsen gefunden worden. Ob sie ein Hinweis auf die Todesursache sind, wollte die Polizei noch nicht sagen. Vergangene Nacht konnte sie den Tatverdächtigen schließlich im saarländischen Wadern festnehmen. Er und die tote Frau sollen sich gekannt haben. In welcher Beziehung sie zu einander standen, ist noch nicht bekannt. Marc Fleischmann, Polizeipräsidium Trier „Der Polizeieinsatz im Saarland verlief auch unter Hinzuziehung von Spezialkräften, die Festnahme erfolgte letztendlich aber widerstandslos und dann wurde er entsprechend an die Kräfte der Trierer Polizei überstellt.“ Heute Mittag wurde der 34-Jährige dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte gegen den Mann einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags beantragt. Er sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen zum konkreten Tatgeschehen und den Hintergründen dauern an.

  • Ein Jahr Prinz-Reuß-Prozess - unser Reporter berichtet

    Ein Jahr Prinz-Reuß-Prozess – unser Reporter berichtet

    Seit nunmehr einem Jahr läuft in Frankfurt der Prozess gegen die mutmaßliche Verschwörer-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Die Vorwürfe in dem Staatsschutz-Verfahren gegen den Prinzen und seine acht Mitangeklagten wiegen schwer: Laut Anklage wollte die Gruppe die demokratische Grundordnung in Deutschland beseitigen – und dabei wenn nötig auch über Leichen gehen. Seit einem Jahr wird nun also schon verhandelt – hier nochmal ein kurzer Überblick über den Fall und den bisherigen Prozessverlauf. Es ist ein Gerichtsprozess, wie es ihn in Deutschland seit der Anklage gegen die Baader-Meinhof-Gruppe Mitte der 70er Jahre nicht mehr gegeben hat: Insgesamt 9 Angeklagte müssen sich wegen mutmaßlicher Umsturzpläne vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Zentrale Figur: Heinrich XIII. Prinz Reuß. Laut Staatsanwaltschaft Rädelsführer und nach erfolgreichem Umsturz für den Posten des Staatspräsidenten vorgesehen. Weitere mutmaßliche Mitverschwörer: Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann und der Ex-Bundeswehr-Oberst Maximilian Eder. Oder auch ein ehemaliger Fallschirmjäger-Kommandant, ein Ex-Polizist und eine Ärztin. Alle neun Angeklagten weisen sämtliche Vorwürfe weit von sich: Etwa, dass sie den Reichstag in Berlin ausgespäht hätten, um einen blutigen Umsturz vorzubereiten. Oder dass sie führende deutsche Politiker wie Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach dem Sturz der Regierung standrechtlich  zum Tode verurteilen wollten. Woraus die meisten Angeklagten dagegen keinen Hehl machen, ist ihre Reichsbürger-Gesinnung: Sie betrachten die Bundesrepublik Deutschland und ihre Instanzen, allem voran die Bundesregierung, als nicht legitim und wünschten sich einen Umsturz – selbst herbeiführen wollten sie diesen aber angeblich nicht. Den Systemwechsel hätte demnach stattdessen eine diffuse „Allianz“ aus Russen und Amerikanern nach einer Besetzung Deutschlands herbeiführen sollen – erst danach hätte die Gruppe Reuß als so genannte „Patriotische Union“ zur Übernahme der Regierungsgeschäfte bereit gestanden. Gewalt hätten die Angeklagten dabei nach ihren bisherigen Aussagen zu keinem Zeitpunkt anwenden wollen. ———- Eva Dieterle, Moderatorin: Wir wollen mehr dazu wissen. Und deshalb ist jetzt unser Reporter Michael […]

  • Debatte um Zurückweisungen an unseren Grenzen

    Debatte um Zurückweisungen an unseren Grenzen

    Von Tag eins an soll es ein Einreiseverbot für Migranten ohne gültige Einreisepapiere geben – es war eines der Versprechen von CDU und CSU im Bundestagswahlkampf. Gesagt, getan. Seit knapp einem Monat also finden an den deutschen Außengrenzen verstärkt Zurückweisungen statt. Ausgenommen sind Schwangere, Kinder und Schwerkranke. Gestern dann hat das Verwaltungsgericht Berlin der Klage von drei Somaliern recht gegeben: Die Bundesregierung verstößt mit ihrer Migrationspolitik gegen europäisches Recht – will aber weiter an ihrem Vorhaben festhalten. So blicken die Rheinland-Pfälzer und Hessen auf das Hin und Her. „Einmal Ihre Papiere, bitte“, heißt es seit knapp einem Monat häufiger an der Grenze zwischen Luxemburg und Rheinland-Pfalz. Und das wird es auch erst einmal so bleiben, teilt uns heute ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion Trier mit. Denn oberster Polizeichef ist Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Und der gibt gestern bekannt: Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister „Es geht darum, das deutliche Signal auch zu setzen, dass wir weiterhin daran festhalten, dass Deutschland mit dieser hohen Zahl an neuankommenden Asylbewerbern, Flüchtlingen, nicht zurechtkommt. Und deswegen auch diese Zurückweisungen auch weiterhin stattfinden werden.“ Diese verstoßen aber nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gegen europäisches Recht. Das sogenannte Dublin-Verfahren schreibe vor, dass Deutschland erst prüfen müsse, welcher EU-Staat für den Asylantrag zuständig sei.   Deshalb dürften Asylbewerber nicht einfach zurückgewiesen werden. Die Bundesregierung hält ihr Vorgehen für rechtmäßig, weil eine Notlage vorliege. Doch genau dem widerspricht das Gericht in Berlin. Anna von Öttingen, Richterin Verwaltungsgericht Berlin „Deutschland kann sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung wegen einer Notlage unangewendet bleiben dürfe. Es ist nicht hinreichend dargetan, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht.“ Die rheinland-pfälzischen Grünen zeigen sich heute verärgert darüber, dass der Bundesinnenminister an den Zurückweisungen festhalten will. Carl-Bernhard von Heusinger (Bündnis 90 / Die Grünen), Landtagsabgeordneter Rheinland-Pfalz „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist natürlich […]

  • Hohe Haftstrafe für falsche Ärztin

    Hohe Haftstrafe für falsche Ärztin

    Sie hatte sich jahrelang als Narkoseärztin ausgegeben und in einer Klinik Patienten behandelt. Doch ihre Approbationsurkunde war eine Fälschung, die Frau war gar keine Ärztin. Wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen war sie deshalb vor drei Jahren zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung teilweise auf, es kam zum Revisions-Prozess. Heute ist am Kasseler Landgericht das Urteil gefallen.   15 Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung ohne Todesfolge in zehn Fällen. So lautet das heutige Urteil, das somit milder ausfällt als nach dem ersten Prozess. Die Entscheidung des Gerichts entspricht im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Martin Gerhard, Staatsanwaltschaft Kassel „Insbesondere ist zu begrüßen, dass trotz langer Untersuchungshaft aus Sicht der Staatsanwaltschaft weiterhin die Haft-Fortdauer angeordnet worden ist also die Angeklagte weiterhin in Untersuchungshaft verbleibt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die ausgeurteilte Strafe von 15 Jahren das maximal mögliche bei zeitiger Freiheitsstrafe ist. Also der Strafrahmen vollständig ausgeschöpft wurde, was das besondere Gewicht und auch den Unwert der Taten verdeutlicht.“ Die heute 54 Jahre alte Frau hatte mit falschen Zeugnissen unter anderem in dieser Klinik in Fritzlar im Schwalm-Eder-Kreis gearbeitet. Dort war sie seit Ende 2015 als Ärztin tätig, ab 2016 als Anästhesistin. Etwa 500 Patienten versetzte sie in Narkose. Die falsche Ärztin hatte sich ihr medizinisches Wissen angelesen und ansonsten offenbar lediglich eine Ausbildung als Heilpraktikerin. Im ersten Prozess hatten psychologische Gutachter sie als voll schuldfähig beschrieben. Der Bundesgerichtshof hob die erste Verurteilung wegen Mordes auf, unter anderem weil er den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah. Martin Gerhard, Staatsanwaltschaft Kassel „Die zentrale Frage des Falles, ob ein Tötungsvorsatz gegeben sei, ließ sich auf Basis der durchgeführten Beweisaufnahme nicht bejahen. Die Kriterien, die der Bundesgerichtshof vorgegeben hat, ließen sich so lange Zeit nach den Taten – wir […]

  • Zunehmender Rechtsextremismus bei Jugendlichen

    Zunehmender Rechtsextremismus bei Jugendlichen

    Es ist ein Trend, der besorgniserregend ist: In Deutschland steigt die Zahl politisch motivierter Straftaten im er weiter an. Über 84.000 Taten gab es im vergangenen Jahr. Ein Rekordwert. Ein Plus von 40 Prozent im Verglich zum Vorjahr. Erst letzte Woche hat die Bundesanwaltschaft vier mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer bundesweiten, rechtsextremistischen Terrorzelle festnehmen lassen. Darunter auch ein 14jähriger aus dem Raum Haiger im Lahn-Dill-Kreis. Alle fünf Festgenommenen sollen bei Gründung der Gruppe minderjährig gewesen sein – radikalisieren sich Extremisten immer früher? Darüber sprechen wir gleich mit dem Leiter des Demokratiezentrum Hessen, mit Reiner Becker. Vorher ein Blick auf die aktuelle Lage: „Letzte Verteidigungswelle“ – so lautet der Name, den sich die Gruppe selbst gegeben hat. Vergangenen Donnerstag gab es Razzien und Festnahmen in mehreren Bundesländern, auch in Hessen. Laut Bundesanwaltschaft sieht sich die Gruppe als letzte Instanz zur Verteidigung der Deutschen Nation. Mit Anschlägen auf Asylunterkünfte und linke Einrichtungen habe sie das demokratische System zum Zusammenbruch bringen wollen. Die Behörde wirft den Festgenommenen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung vor. Die 14 bis 18jährigen sitzen jetzt in Untersuchungshaft. OTON Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister am 21.5.2025 „Es gibt ein Phänomen, gerade in einem Bereich, in einem kleinen Bereich, aber in einem sehr aggressiven Bereich der Jugend, die offensichtlich von rechtsextremen Gedankengut geprägt, sich radikalisieren lässt. Und dann bereit ist auch, dann gemeinschaftlich zu verabreden, Terroranschläge durchzuführen.“ Anfang dieser Woche wurden drei weitere Verdächtige dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt. Auch den 18 bis 21jährigen wird vorgeworfen, einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung anzugehören. Insgesamt hat sich die Zahl politisch motivierter Straftaten deutlich erhöht. Auch in Rheinland-Pfalz. Rund 2.000 Taten gab es hier 2023. Darunter fallen unter anderem religiös motivierte, sowie links-und rechtsextreme Taten. Am stärksten stieg die Zahl der rechtsextremen Straftaten. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch in Hessen. Im vergangenen […]

  • Plädoyers im Prozess um mutmaßlichen Folterarzt

    Plädoyers im Prozess um mutmaßlichen Folterarzt

    Jahrelang ging er erbarmungslos und brutal gegen seine Zivilbevölkerung vor, vor fünf Monaten wurde Syriens diktatorischer Machthaber Bashar Al Assad gestürzt. Die Aufarbeitung des blutigen Bürgerkriegs reicht bis in unsere Region. Ein Arzt, der zuletzt in Nordhessen praktizierte, soll in Syrien Gegner des Regimes gefoltert und getötet haben. Seit über drei Jahren muss sich der inzwischen 40-jährige Syrer Alaa M. dafür vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Es ist ein außergewöhnlicher Prozess, der nun langsam zu seinem Ende kommt. Noch unter Corona-Auflagen beginnt Anfang 2022 der Prozess wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Alaa M. Dieser verbirgt auch drei Jahre später sein Gesicht unter einer Kapuze. Der heutige Verhandlungstag gilt dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Patrick Lorenz, Reporter am Oberlandesgericht Frankfurt „Und was die schildert, das klingt wie die pure Hölle auf Erden, an der sich der Arzt Alaa M. in einem Gefängnis und zwei Militärkrankenhäusern in Syrien schuldig gemacht haben soll. In mindestens 18 Fällen soll er dort Regimekritiker, die aus seiner Sicht Ungeziefer waren, gefoltert und misshandelt haben. Unter anderem soll er das Geschlechtsteil eines höchstens 14 Jahre alten Jungen und eines Mannes in Brand gesetzt und einen anderen Mann ohne Narkose operiert haben. Alaa M. wirkt während des Plädoyers fast weggetreten. Er streicht sich mit leerem Blick immer wieder nachdenklich über die Stirn.“ Die Tatvorwürfe, die der Angeklagte abstreitet, erfüllten ebenfalls die Straftatbestände des Mordes so die Bundesanwaltschaft. Diese dankte, den im Laufe des Prozesses gehörten, zum Teil schwer traumatisierten Zeugen, die von unfassbarem Leid und Gräueltaten berichteten. Anstatt Gesundheitseinrichtungen seien Krankenhäuser in Syrien Folter- und Schlachthäuser gewesen. Manuel Reiger, Anwalt der Nebenklage „Vom Plädoyer der Bundesanwaltschaft geht ein ganz wichtiges Signal aus. Die Bundesanwältin hat selber formuliert, dass das Völkerstrafrecht in Deutschland einen langen Atem hat. Ich glaub das ist es wirklich auch das was auch die […]

  • Polizei erprobt neue Cannabis-Schnelltests

    Polizei erprobt neue Cannabis-Schnelltests

    Seit dem vergangenen Jahr ist bundesweit das neue Cannabis-Gesetz in Kraft getreten. Das hat auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Im Vergleich zu vorher ist der erlaubte Grenzwert für Cannabis am Steuer um das dreieinhalbfache höher angesetzt worden. Drogen-Schnelltests, die die Polizei bei Verkehrskontrollen bislang angewendet hat, mussten nun auf den neuen Grenzwert angepasst werden. Jetzt werden sie in der Praxis getestet, so wie jetzt bei einer groß angelegten Verkehrskontrolle in Trier. Diese Situation mag kein Autofahrer: Einmal rechts ran bitte – Verkehrskontrolle! Schwerpunkt diesmal in der Nähe der luxemburgischen Grenze: Haben die Autofahrer Cannabis konsumiert und wenn ja – wieviel Wirkstoff ist im Blut noch vorhanden? Marc Fleischmann, Polizeipräsidium Trier „Bislang wir haben schon Vor-Tests genutzt, möchten heute aber neue Vor-Tests erproben, die mit so genannten Cut-Off-Werten erst dann anschlagen, wenn dieser Grenzwert auch im Blut überschritten ist. So dass wir dann auch einen Anhalt haben: fährt dieser Mensch zwar mit entsprechenden Stoffen im Blut, aber unterhalb der geltenden Grenzwerte? Das ist mit den jetzigen Tests nicht so ohne weiteres möglich.“ Gemeinsam mit der Rechtsmedizin der Universität Mainz und der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz stellen die Beamten die neuen Speichel- und Urintest auf den Praxis-Prüfstand. Wichtigstes Kriterium: Die Ergebnisse müssen verlässlich sein und sollten nicht „falschen Alarm“ schlagen. Wie in diesem Fall: lieber nochmal genauer draufschauen! Unumwunden gibt dieser überprüfte Autofahrer aber zu: Dass der Test bei ihm positiv auf Cannabis anschlage, das könne schon gut sein. Andrew „Also ich hab vor einer Woche einen Joint geraucht und wenn das jetzt immer noch in meinem Blut ist, dann kann ich halt auch nichts machen. Es ist ja richtig, dass sie, wenn sie einen Verdacht haben, mich rausziehen. Kann ich verstehen. Aber den neuen Test, den sie machen, dass man halt direkt von vornherein sehen kann, ob es drüber oder drunter […]