Kriminalität

  • Prozess gegen Hells-Angels-Rocker

    Prozess gegen Hells-Angels-Rocker

    Vor dem Landgericht in Frankfurt begann heute der Prozess gegen einen ehemaligen Hells-Angels-Boss. Dem Angeklagten werden Zuhälterei, besonders schwere Zwangsprostitution und Förderung der Prostitution Minderjähriger vorgeworfen. Beamte der Kriminalpolizei Frankfurt nahmen den mutmaßlichen Täter vergangenen Dezember nach einem Türkei Urlaub am Flughafen fest. Ein Baum von einem Kerl betritt den speziell gesicherten Saal E1 des Landgerichts in Frankfurt. Den Schädel kahlrasiert und bis über den Hals tätowiert. Er war Präsident eines Hells-Angels-Charters in Süddeutschland, heute sind seine Hände hinter dem Rücken mit Handschellen gefesselt. Michael E. soll mehrere Frauen zur Prostitution gezwungen haben, unter anderem hier im Frankfurter Bahnhofsviertel, darunter auch eine Minderjährige. Die Leiden der Geschädigten – ein alptraumhaftes Martyrium: Henriette Lyndian, Anwältin der Nebenklage „Er war ihr Zuhälter, hat ihr das Geld weggenommen, hat sie geschlagen, hat sie über eine Dauer von mehreren Monaten ausgenutzt, Zwangsprostitution betrieben. Und hat sich insofern schuldig gemacht.“ Der 36 Jahre alte Angeklagte, der die komplette Verlesung der Anklage völlig regungslos mit festem Blick verfolgt, soll zeitgleich mehrere Beziehungen zu Frauen aufrecht erhalten haben, von denen er regelmäßig einen großen Anteil der Einnahmen ihrer Prostitutionstätigkeit einbehalten haben soll. Bei Nichterfüllung seiner Forderungen, sei regelmäßig auch Gewalt zum Einsatz gekommen – Schläge und Tritte. Die Frauen gingen in Hotels und Apartments anschaffen und sollen vom Angeklagten zum Teil auch mit Kokain versorgt worden sein. Die Geschädigten seien auch in eine psychische Abhängigkeit geraten, da der Angeklagte ihnen Liebesbeziehungen und mitunter auch eine gemeinsame Zukunft vorgegaukelt habe. Henriette Lyndian, Anwältin der Nebenklage „In der Regel suchen sich solche Männer labile Frauen, die vielleicht schon der Prostitution nachgehen oder die sie dann der Prostitution zuführen, um sie dann auszunehmen. Und als Druckmittel verwenden die nicht unbedingt Schläge – zwar hat es auch hier Schläge, insbesondere als die Geschädigten aussteigen wollten, gegeben – aber die im Grunde […]

  • Geldautomaten werden immer stärker zum Ziel von Kriminellen

    Geldautomaten werden immer stärker zum Ziel von Kriminellen

    Komplett zerstörte Bankfilialen, zerfetzte Geldautomaten. Die Bilder sind überall gleich. Ob Oberursel, Bruchköbel, Eddersheim oder Dietzenbach. Nur eine kleine Auswahl von Orten, in denen zuletzt Geldautomatensprenger zugeschlagen haben. Da gibt es Kriminelle, die sich auf genau dieses Verbrechen spezialisiert haben – und das muss man leider sagen: Sie werden immer besser. Vergangenen Mittwoch im südhessischen Oberursel. Spuren der Verwüstung nach der Sprengung eines Geldautomaten. Anwohner hören in der Nacht einen lauten Knall, kurz darauf flüchten mehrere Personen in einem dunklen BMW Richtung Bad Homburg. Sie erbeuten Bargeld in nicht bekannter Höhe. Die Fahndung blieb bislang erfolglos. Geldautomatensprengen hat in Deutschland Hochkonjunktur. 414 Fälle zählte das Bundeskriminalamt im letzten Jahr – so viele wie nie zuvor seit Beginn der Statistik. 30 versuchte oder auch erfolgreiche Sprengungen davon alleine in Hessen, 35 im benachbarten Rheinland-Pfalz, das damit einen neuen Höchststand erreichte. Die Kriminellen arbeiten nicht nur erfolgreicher, sondern auch immer riskanter. Denn statt auf Gas, setzen sie inzwischen vermehrt auf feste Sprengstoffe, die viel mehr Schaden anrichten. Ibtasam Arif, Pressesprecher LKA Hessen „Das heißt, sie haben sich dahingehend professionalisiert, dass sie auch das Risiko eingehen, mit größeren Explosionen zu hantieren, um an die Beute ranzukommen. Was man aber auch bedenken muss, ist, dass auch der Gebäudeschaden, das drum herum, auch sehr enorm ist und gleichzeitig auch eine sehr große Gefahr für die Täter selbst, aber auch für unbeteiligte Dritte davon ausgeht, nämlich Anwohner, die in unmittelbarer Nähe leben.“ Schon jetzt sind es in Hessen mit 42 Sprengungen oder Sprengversuchen mehr als im vergangenen Jahr. In Rheinland-Pfalz sind es aktuell 19 Taten. Bei den Verdächtigen handelt es sich überwiegend um Personen aus den Niederlanden. Dort wurde in den letzten Jahren die Sicherheit der Geldautomaten verstärkt, sodass die Täter dort nicht mehr so leicht an Beute kamen – die holen sie sich nun bevorzugt […]

  • Cold Case: Das tote Baby von Büdingen

    Cold Case: Das tote Baby von Büdingen

    22 Jahre ist es her, da fand ein Spaziergänger auf einem Feldweg bei Büdingen in der Wetterau einen Müllsack mit einer Babyleiche. Das neugeborene Kind lag dort offenbar schon mehrere Monate in Tüten und Handtücher eingewickelt. Seither sucht die Polizei nach der Mutter des toten Mädchens, das die Ermittler „Sabrina“ genannt haben. An diesem Wochenende sind 600 Frauen aufgerufen, eine Speichelprobe abzugeben. Sie waren zum Zeitpunkt von Sabrinas Geburt zwischen 13 und 30 Jahre alt und lebten damals im Raum Büdingen. Die Ermittler hoffen, über einen Gentest herauszufinden, wer die Mutter des Kindes ist und so die Umstände von Sabrinas Tod nach über zwanzig Jahren doch noch klären zu können. Tobias Kremp, Sprecher Polizeipräsidium Mittelhessen „Grundsätzlich ist es so, dass die Teilnahme an unserer Untersuchung freiwillig ist. Zum einen haben wir natürlich die Hoffnung, dass Sabrinas leibliche Mutter an der Untersuchung teilnimmt. Im Umkehrschluss funktioniert das Ganze aber auch nach dem Ausschlussprinzip. Das heißt, die Frauen, die eine Probe abgeben und die Probe dann vergleichen lassen mit der DNA von Sabrina, können entsprechend auch als Mutter ausgeschlossen werden. Das heißt, der potenzielle Kreis der in Frage kommenden Personen wird automatisch reduziert.“ Wie viele Frauen dem Aufruf der Ermittler folgen, wird die Polizei in der kommenden Woche bekanntgeben. Die Ergebnisse der DNA-Analysen erwarten die Ermittler Anfang nächsten Jahres.

  • Feuerteufel in Burgen an der Mosel?

    Feuerteufel in Burgen an der Mosel?

    In Burgen an der Mosel hat es heute zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen gebrannt. Diesmal brach das Feuer in einem Dachstuhl aus – die Flammen griffen später auf ein benachbartes Gebäude über. Wegen der engen Bebauung konnte die Feuerwehr den Brand nur schwer unter Kontrolle bringen. Während des Löscheinsatzes musste die Ortsdurchfahrt komplett gesperrt werden. Schon Anfang Oktober gerieten drei Wohnhäuser in Brand, in der vergangenen Wochen sprang einen Scheunenbrand auf weitere drei Gebäude über. Die Angst der Bürger wird immer größer. Fritz Martin Bär (FWG), Ortsbürgermeister Burgen: „Das ist nicht mehr normal, also jeder schwört jetzt drauf, dass es sich da um einen Feuerteufel handeln muss, denn ist es nicht mehr normal – innerhalb eines Monats der dritte Brand. Und zwar immer im Mitteldorf. Ich muss sagen, die Leute, die hier wohnen und nicht nur die Leute, die hier wohnen im Mitteldorf, sondern das ganze Dorf ist traumatisiert.“ Der Bürgermeister will jetzt gemeinsam mit der Polizei ein Sicherheitskonzept erarbeiten. Solange der Feuerteufel nicht gefasst sei, sei mit weiteren Bränden zur rechnen.

  • Urteil – Versuchter Totschlag im Getränkemarkt

    Urteil – Versuchter Totschlag im Getränkemarkt

    Weil er auf die Einhaltung der coronabedingten Abstandsregeln hingewiesen wurde, ist ein Mann vor rund einem Jahr in einem Getränkemarkt in Nauheim ausgerastet. Seit August muss sich der 39-Jährige wegen versuchten Totschlags vor dem Darmstädter Landgericht verantworten. Heute ist das Urteil gefallen. Acht Jahre Haft für Florian A. Das Gericht verurteilt den 39-Jährigen heute wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Florian A. sei ein von Haus aus böser Mensch, so der vorsitzende Richter. Am Tatablauf gebe es nicht den Hauch eines Zweifels. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass Florian A. im November vergangenen Jahres in diesem Getränkemarkt in Nauheim auf den Kassierer Connor G. losgegangen ist. Anschließend hatte er mit einem Messer auf Alper E. eingestochen, der zufällig als Kunde im Markt war. Der 18-Jährige wird an der Lunge verletzt und überlebt die Attacke nur knapp. Der Grund für den plötzlichen Ausraster des Angeklagten ist nichtig. Florian A. war zuvor auf die Einhaltung des Corona-Abstands hingewiesen worden. Nach dem plötzlichen Angriff auf den Kassierer lädt er seinen gekauften Wasserkasten ins Auto und fährt einfach davon. Florian A. ist wegen ähnlicher Vorfälle bereits mehrfach vorbestraft. Im Prozess ging es deshalb vor allem um die Frage, ob der Angeklagte schuldfähig ist oder möglicherweise an einer psychischen Erkrankung leidet, die zu dem Angriff im Getränkemarkt geführt hat. Das Gericht kommt heute aber zu dem Schluss, dass Florian A. imstande ist, seine Taten selbstbestimmt zu steuern und damit zu verantworten. Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, komme deshalb nicht in Frage. Eva Heid, Staatsanwältin „Für eben die Annahme einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit, da bedarf es der Feststellung einer besonders schweren Persönlichkeitsstörung. Und da hat das Gericht eben gesagt, diese Schwere können wir mit der erforderlichen Sicherheit nicht nachweisen.“ Die Verteidigung will sich heute nicht äußern, sie […]

  • Totraser leidet unter Wahnvorstellungen

    Totraser leidet unter Wahnvorstellungen

    Im Februar kommt es in Frankfurt zu einem schweren Unfall an einer Kreuzung im Stadtteil Sachsenhausen. Zwei Fußgänger sterben. Der beschuldigte Raser muss sich ab heute vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags droht ihm aber nicht. Thomas R. soll den Tod zweier Menschen billigend in Kauf genommen haben, so heißt es in der nüchternen Sprache der Juristen. Mit über 100 km/h soll er über die Mörfelder Landstraße gerast sein und mehrere rote Ampeln überfahren haben. Dabei erfasst er zwei Fußgänger: Die beiden 31 und 40 Jahre alten Opfer werden bis zu 60 Meter durch die Luft geschleudert und kommen ums Leben. Nach dem schweren Unfall will Thomas R. verletzt flüchten, wird aber von Augenzeugen aufgehalten. Die Staatsanwaltschaft erhebt heute jedoch keine Anklage, sondern beantragt die Unterbringung in einer Psychiatrie. Monique Mugrauer, Staatsanwaltschaft Frankfurt „Der Beschuldigte ist psychisch krank, er leidet an einer paranoiden Schizophrenie. Diese Erkrankung ist mit Stimmenhören verbunden, mit wahnhaften Erleben.“ Im Februar sollen die krankhaften Symptome bei dem 39-Jährigen verstärkt aufgetreten sein. Am Unfalltag sollen ihm Stimmen befohlen haben, schnellstmöglich von seinem Wohnort Darmstadt nach Frankfurt zu fahren. Carsten Praeg, Reporter „Er habe geglaubt, er sei Jesus und Maria Magdalena würde zu ihm sprechen. Nach dem Unfall soll der Beschuldigte angegeben haben, den Zusammenstoß zwar mitbekommen, sich aber wie fremdgesteuert gefühlt zu haben. Im Gerichtssaal macht er heute einen ruhigen und in sich gekehrten Eindruck.“ Seit Februar sitzt Thomas R. bereits in der forensischen Psychiatrie in Gießen. Wegen seiner Schuldunfähigkeit sei laut Staatsanwaltschaft keine Anklage wegen Mord oder Todschlag möglich. Da Thomas R. aber eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, soll er dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Aber: Monique Mugrauer, Staatsanwaltschaft Frankfurt „Dann würde in regelmäßigen Abständen – bedeutet in diesem Fall einmal im Jahr – geprüft, ob die Person noch […]

  • Polizeikontrolle an der deutsch-französischen Grenze

    Polizeikontrolle an der deutsch-französischen Grenze

    Drogen, Alkohol, Fahren ohne Führerschein. Das ist das Ergebnis einer Polizeikontrolle im Süden von Rheinland-Pfalz, direkt an der deutsch-französischen Grenze. Sechs Stunden lang haben die Beamten Autofahrer und LKW in Neulauterburg kontrolliert. Danach steht fest: Kontrollen sind hier bitter nötig – immer wieder. Polizist „Hallo eine Verkehrskontrolle. Sie dürfen gerade da vorne rechts rein fahren.“ So wie diesem jungen Mann geht es an diesem Abend rund 80 Autofahrern im deutsch-französischen Grenzgebiet. Der Ort der Kontrolle ist nicht willkürlich gewählt. Schon oft standen sie hier. Häufig erfolgreich, wie sie sagen. Bei diesem Herren haben die Polizisten den Verdacht er könnte Drogen genommen haben. Erste Tests vor Ort deuten darauf hin. Jetzt soll eine Urinprobe genauer Aufschluss geben. Polizist „Wir werden jetzt auf diesen Urintest jeweils drei Tropfen drauf tröpfeln. Der wird letztendlich untersucht auf alle gängigen Stoffgruppen. Das sind Amphetamine, Opiate, Kokain und auch das Abbauprodukt von Marihuana THC. Also warten wir dann gleich einfach eine Minute und dann schauen wir, was raus kommt.“ Kurz darauf steht fest: des Test ist negativ, der Mann kann weiterfahren. Auch dieser Autofahrer kommt um eine Kontrolle an diesem Abend nicht herum. Erste Reaktionstests sind bei ihm jedoch unauffällig. Eine Urinprobe somit nicht nötig. Aber etwas anderes fällt dem Beamten auf – das Warndreieck fehlt. Polizist „Das Ganze wird normal mit zehn Euro Verwarngeld verwarnt. Aber ich würde es bei einer mündlichen Verwarnung belassen, wenn Sie damit einverstanden sind.“ Erleichterung – auch er kann seine Fahrt fortsetzen. Beim nächsten Autofahrer kommt noch eine weitere Schwierigkeit für die Beamten hinzu. Der junge Autofahrer spricht nur Französisch. Keine Seltenheit im Grenzgebiet. Polizist „Gerade hier im Grenzbereich ist es wichtig, dass man auch mal eine andere Sprache spricht, da ist die Kommunikation einfacher. Weil oftmals hat man die sprachliche Barriere, wo man sich mit Englisch vielleicht noch helfen […]

  • Totschlag oder Selbstverteidigung?

    Totschlag oder Selbstverteidigung?

    Anfang dieses Jahres wird im hessischen Staufenberg ein Mann auf offener Straße erstochen. Zuvor soll ein Familienstreit eskaliert sein, in den sich das Opfer eingemischt haben soll. Das ist jetzt acht Monate her. Heute beginnt am Gießener Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Angreifer Mario S. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag und gefährliche Körperverletzung an einer weiteren Person vor. Als die Polizei am Abend des 23. Februar am Einsatzort eintrifft, findet sie auf dieser Straße die Leiche eines Mannes. Es ist der 70-jährige Richard F., getötet durch mehrere Messerstiche. Kurz zuvor soll er versucht haben, einen Streit zwischen dem mutmaßlichen Täter Mario S. und dessen Exfrau zu schlichten. Angeblich geht es um das Sorgerecht der gemeinsamen Tochter und Eifersucht. Es kommt zum Handgemenge. Das spätere Opfer Richard F. soll eingegriffen und Mario S. mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dieser soll daraufhin ein Messer gezückt und fünf Mal auf den 70-Jährigen eingestochen haben. Auch der neue Lebensgefährte der Frau erleidet Schnittverletzungen am Kopf. Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Deutschen Mario S. lautet: Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Thomas Hauburger, Staatsanwaltschaft Gießen: „Also insgesamt war es eine wechselseitige Auseinandersetzung, die letztendlich der Angeklagte beendet hat, indem er dem Opfer todbringende Stiche beigebracht hat. Der Angeklagte selbst hat im Ermittlungsverfahren angegeben, sich – in Anführungsstrichen -, ’nur gewehrt zu haben‘.“ Laut Staatsanwaltschaft hat nicht nur das Opfer Richard F., sondern auch der neue Lebensgefährte der Exfrau von Mario S. auf den Angeklagten eingeschlagen. Wie sich der Fall aus Sicht der Verteidigung zugetragen hat, wird heute allerdings noch nicht deutlich. Dagmar Nautscher, Verteidigerin von Mario S.: „Aller Voraussicht nach, wenn nichts dazwischen kommt, wird mein Mandant sich in der nächsten Verhandlung am 04.11. zur Sache einlassen.“ Sollte Mario S. tatsächlich aus Notwehr einen Menschen getötet haben, müssen die Richter ihn freisprechen. Anderenfalls […]

  • Tod nach Streit um Handyvertrag – Urteil am Landgericht Kassel

    Tod nach Streit um Handyvertrag – Urteil am Landgericht Kassel

    Ein scheinbar harmloser Streit zwischen zwei Männern, angeblich geht es dabei um Handyverträge und einen Laptop. Am Ende ist einer der Männer tot. Seit Mai dieses Jahres muss sich Valentino K. vor dem Landgericht Kassel verantworten, die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Heute haben die Richter das Urteil gesprochen. Schon im Mai waren die Beweise erdrückend, dass Valentino K. seinen Bekannten Wolf-Dieter P. im Sommer 2019 getötet hatte. Seither beschäftigte sich das Gericht mit der Frage: War es Mord oder Totschlag? Seit heute steht fest: Die Richter verurteilen den 28-Jährigen wegen Totschlags und Betruges und folgen damit der Forderung der Verteidigung. Der Angeklagte muss für zehn Jahre ins Gefängnis und anschließend in eine Entzugsanstalt. Bernd Pfläging, Verteidigung Valentino K. „Für ihn war halt wichtig, dass diese Unterbringung in der Entziehungsanstalt angeordnet wird, was die Kammer getan hat. Die Höhe der Strafe ist natürlich, wenn man in der Situation ist, zehn Jahre ist eine hohe Strafe. Das muss man sagen. Aber ich denke, er wird die Entscheidung akzeptieren.“ Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Valentino K. habe den 55-Jährigen Wolf-Dieter P. in dessen Wohnung in Bad Sooden-Allendorf umgebracht, um ihn von einer Anzeige bei der Polizei abzuhalten. Zuvor hatte der Angeklagte auf den Namen seines Bekannten mehrere Handyverträge abgeschlossen und einen Laptop gekauft, ohne dessen Erlaubnis zu haben. Nach einem Streit schlug er dann das Opfer, vermutlich mit einem Hammer, bewusstlos und erwürgte es dann. Angela Kleine-Kraneburg, Staatsanwältin „Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist die Tat als Verdeckungsmord zu werten. Und basierend auf der Einschätzung des Sachverständigen gab es auch keine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit, sodass da auch unter dem Gesichtspunkt eine volle Verantwortlichkeit für diesen – aus unserer Sicht – Mord, da ist.“ Doch nach Ansicht der Richter ist der Vertuschungsversuch nicht zu beweisen. Außerdem sei der Angeklagte bei […]

  • Urteil im Weilerbach-Prozess

    Urteil im Weilerbach-Prozess

    „Ich war wie eine Tötungsmaschine, wie ein unter Druck stehendes Fass.“ Mit diesen Worten, die Daniel M. durch seinen Verteidiger Ende September verlesen ließ, gestand er die Tötung seiner Mutter und ihres Lebensgefährten. Vor etwa sieben Monaten soll er im rheinland-pfälzischen Weilerbach mit einer Axt auf sie eingeschlagen haben. Seit September läuft der Prozess vor dem Landgericht Kaiserslautern. Die Hauptfrage ist: War es Totschlag oder Mord? Heute haben die Richter die Antwort gegeben. Und sie lautet: Daniel M. wird wegen eines Mordes und eines Totschlags zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem hat er sich einer Brandstiftung schuldig gemacht. Nach Ansicht der Richter hat der Angeklagte den Lebensgefährten der Mutter heimtückisch im Schlaf ermordet. Bei der Tötung der Mutter habe er hingegen kein Mordmerkmal erfüllt. Sarah Kern, Sprecherin Landgericht Kaiserslautern „Hierbei hat im Vordergrund gestanden, dass der Angeklagte sich von seiner Mutter und auch von deren Lebensgefährten jahrelang gedemütigt gefühlt hat und eine große Wut sich angestaut hatte. Da dies im Vordergrund stand, haben sonstige Beweggründe zurückgestanden.“ Die Mutter soll geplant haben, den Hof zu verkaufen, auf dem auch der Angeklagte mit seiner Familie wohnte. Am frühen Morgen des 8. März stellt Daniel M. sie zur Rede, als sie gerade mit dem Hund Gassi gehen will. Ein Streit entbrennt und eskaliert. Dann tötet er die 60-Jährige mit sechs Axthieben. Danach geht er ins Haus zurück und tötet den schlafenden Lebensgefährten der Mutter. Kurz vor der Bluttat legt er außerdem zwei Brände bei ehemaligen Geschäftspartnern. Sie sollen laut Daniel M. eine Mitschuld haben, dass sein Handwerkerbetrieb vor der Pleite stand. Zwei Tage lang ist er auf der Flucht, bevor er sich der Polizei stellt. Mit ihrem Urteil folgt das Gericht nur teilweise der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Verurteilung wegen zweifachen Mordes verlangt. Die Verteidigung wiederum hatte auf zweifachen Totschlag plädiert. Johannes […]

  • Gedenkfeier für Alex W. in Idar-Oberstein

    Gedenkfeier für Alex W. in Idar-Oberstein

    Fast drei Wochen ist es her: Ein 49-Jähriger soll in Idar-Oberstein einen Tankstellen-Kassierer erschossen haben, nachdem dieser ihn auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. Die kaltblütige Tat sorgte bundesweit für Entsetzen. Vor der Tankstelle, an der das 20 Jahre alte Opfer Alex W. gearbeitet hatte, legten viele Menschen Blumen nieder, die Anteilnahme war groß – und sie ist es immer noch. Zur Stunde findet in Idar-Oberstein eine große zentrale Gedenkfeier mit rund 500 Besuchern statt. Markus Appelmann, Moderator: Da ist auch mein Kollege Marco Riehl, der mir jetzt live zugeschaltet ist. Marco, du warst zu Beginn noch drinnen bei der Gedenkfeier in der Messe Idar-Oberstein. Welche Eindrücke sind dir da hängen geblieben? Marco Riehl, Reporter: Genau, den Anfang habe ich noch miterlebt. Es war von Beginn an sehr bewegend. Zu Beginn hat der Oberbürgermeister der Stadt Idar-Oberstein, Frank Frühauf, das Wort ergriffen, und er hat auch noch mal einen Einblick gegeben, wie schwierig die letzten zweieinhalb Wochen für die Stadt, aber auch für die Einwohner hier in Idar-Oberstein waren. Erwartet wird auch noch, dass die Mutter des Opfers, die Mutter von Alex W., das Wort ergreift. Sie will von ihrem Sohn berichten und will berichten, wer er war. Es ist natürlich eine schwierige Situation auch heute für die Familie und für die Angehörigen. Da ist zum einen dieses Bedürfnis, endlich mal Abschied nehmen zu können und das Ganze auch zu verarbeiten. Zum anderen will man auch Alex gewissermaßen ein Andenken bewahren. Es ist ja so, man will einfach zeigen, dass er beliebt war, dass hunderte Menschen gekommen sind zu seiner Trauerfeier. Und es gab ja auch eine bundesweite Aufmerksamkeit und Anteilnahme. Zum Beispiel ist auch heute die Bundesregierung, vertreten in Form von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Diese Anteilnahme, die spürt man auch heute. Hunderte Menschen sind gekommen, sind hinter mir in der Messe […]

  • Vater des Hanau-Attentäters steht vor Gericht

    Vater des Hanau-Attentäters steht vor Gericht

    Die Hinterbliebenen der Opfer des Anschlags von Hanau sollten das Maul halten und sich dem Deutschen Volk unterordnen. Diese Worte hat der Vater des Attentäters in einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft geschrieben. Nun muss er sich für diese Formulierungen und Beleidigungen vor Gericht verantworten – anderthalb Jahre nach der Nacht in Hanau. Es ist der 19. Februar 2020, als Tobias R. neun Menschen aus mutmaßlich rassistischen Motiven tötet. Anschließend erschießt er seine Mutter und sich selbst. Vor allem die Opferangehörigen warten bis heute auf Antworten, inwiefern der Vater seinen Sohn mit Verschwörungstheorien beeinflusst haben könnte. Zum heutigen Prozessauftakt aber erscheint Hans-Gerd R. nicht, die Polizei muss ihn zuhause abholen. Dominik Mies, Staatsanwaltschaft Hanau „Nach meinen Erkenntnissen hat der Angeklagte die Tür nicht geöffnet. Dementsprechend mussten die Beamten dem Angeklagten anders habhaft werden. Allerdings hat er keinen Widerstand geleistet.“ Mit zwei Stunden Verspätung wird Hans-Gerd R. in Handschellen vorgeführt. Er soll Opferhinterbliebene bei einer Mahnwache in der Nähe seines Hauses als wilde Fremde beschimpft haben. Die SEK-Beamten, die in der Tatnacht sein Haus durchsuchten, soll er als Terrorkommando bezeichnet und der Stadt Hanau Volksverhetzung vorgeworfen haben. Seinen Pflichtverteidiger lehnt er heute ab und hält das Gericht für befangen. Carsten Praeg, Reporter „Der Angeklagte unterbricht während der Sitzung mehrfach Richterin und Staatsanwalt, will den Verhandlungsablauf bestimmen und den Gerichtssaal anscheinend als Plattform nutzen. In seinem verlesenen Schreiben ist immer wieder von der deutschen Rasse die Rede. Er bestreitet, dass sein Sohn zehn Menschen und sich selbst erschossen hat und fordert, dessen Waffen an ihn zurückzugeben.“ Der Prozess läuft zur Stunde noch. Neben zwei Zeugen ist ein forensischer Sachverständiger geladen. Hans-Gerd R. droht bis zu einem Jahr Haft.

  • Prozess gegen Ex-Polizist in Alsfeld

    Prozess gegen Ex-Polizist in Alsfeld

    Er soll ein Foto von Adolf Hitler in einem Chat verbreitet und Dienstgeheimnisse verraten haben. Ein ehemaliger Polizist aus dem Vogelsbergkreis musste sich heute vor dem Amtsgericht Alsfeld verantworten. Die Vorwürfe wiegen schwer, nicht zuletzt nach der Diskussion um rechtsextremistische Chatgruppen unter Polizisten. Der Angeklagte heute kam aber mit einem blauen Auge davon. Am Ende wird es eine Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro für Fabian G.. Verurteilt wird er wegen unerlaubtem Waffenbesitz und dem Verrat von Dienstgeheimnissen. Vom Vorwurf der Verbreitung von Kennzeichen des Nationalsozialismus wird er freigesprochen. Sein Verteidiger hatte zuvor erklärt, dass sein Mandant ein Bild von Adolf Hitler verbreitet habe, sei ein Witz gewesen. Artak Gaspar, Verteidiger „Er möchte sich ausdrücklich distanzieren davon, dass er irgendeine rechte Gesinnung hat oder dass er diesem Spektrum zuzuordnen ist. Er hält nichts davon, es ist nicht seine politische Gesinnung und er verurteilt das auf das Schlimmste. Er hat in den letzten drei Jahren extrem gelitten, dass er immer in das rechte Spektrum hineingedrückt wurde.“ Schwer wiegt für das Gericht, dass der ehemalige Polizist ohne dienstlichen Grund Informationen über Personen abgefragt und weitergegeben hat. Dabei habe er zwar keinen großen Schaden angerichtet, weil er lediglich verraten habe, dass gegen die Betroffenen Personen nichts vorliege – doch so etwas ist verboten. Alexander Klein, Staatsanwaltschaft Frankfurt „Es soll natürlich von dieser Strafnorm das Vertrauen der Bevölkerung, von Ihnen allen in die Integrität, in die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege und der Polizei geschützt werden. Und deshalb sind Auskünfte aus diesem System, die natürlich nur dienstintern verwendet werden dürfen, verwerflich. Dem Angeklagten kommt zugute, dass er das Hitler-Bild nicht in einem großen Kreis gepostet hat und mit den in jüngster Zeit bei der Polizei aufgeflogenen Chatgruppen mit rechtsextremen Inhalten nichts zu tun hat. Michael Otto, Reporter „Der Richter macht deutlich, dass Äußerungen in einem privaten […]

  • Trier setzt auf Poller gegen Amokfahrer

    Trier setzt auf Poller gegen Amokfahrer

    Nach der Amokfahrt im letzten Dezember hat Trier nun damit begonnen, die Stadt ein Stück sicherer zu machen. Heute haben die Arbeiten für den Bau der ersten Hochsicherheitspoller am Platz vor dem Trierer Dom begonnen. Es ist ein Nachmittag, den die Trierer wohl nie vergessen werden: Um 13:46 Uhr rast der mutmaßliche Täter mit einem Geländewagen durch die Trierer Innenstadt und tötet fünf Menschen, unter den Opfern ist auch ein Baby. 25 Menschen werden zum Teil schwer verletzt. Damit sich so etwas nicht wiederholt, soll die Innenstadt mit Pollern gesichert werden. Das Konzept hatte der Stadtrat im April beschlossen. Heute starten die Bauarbeiten am Domfreihof. Wolfram Leibe, SPD, Oberbürgermeister Trier „Mehr Sicherheit für die 10.000 Menschen, die in der Innenstadt wohnen und für die zigtausend, die hier arbeiten. Aber wir haben ja, auch außerhalb Corona, bis zu 4,5 Millionen Touristen, die hier unterwegs sind. Und die haben Anspruch auf mehr Sicherheit.“ Im Sicherheitskonzept wurde die Stadt in zehn Zonen unterteilt. Nach und nach sollen dort 48 Poller errichtet werden, die teilweise versenkbar, demontierbar oder fest sind. Von 11 Uhr bis zum nächsten Morgen um 6 Uhr riegeln sie die Zonen ab. Ein Fahrzeug, wie es der Amokfahrer benutzt hatte, soll gegen die Poller keine Chance haben, sagt der Hersteller. Martin Burgdorf, ZABAG Security Engineering „Alle Poller sind getestet mit einem LKW, zwölf Tonnen Gewicht, 80 km/h. Das ist über die Norm hinaus, normalerweise werden die nach IWA mit einem 7,2-Tonnen-Fahrzeug getestet, bei uns mit zwölf Tonnen ,und haben diesen Test mit Bravour bestanden.“ Aber fühlen sich die Trierer wirklich sicherer mit den Pollern? Wir haben nachgefragt. Mike Müller, Gebäudeplaner „Ich würde nicht dieses Sicherheitskonzept durchsetzen, weil ich glaube, dass das eher ein Einzelfall war und man muss nicht mir so umfangreichen Maßnahmen gleich reagieren.“ Roswitha Jäckels „Ich finde das schon […]

  • Mordprozess in Limburg – Frauen zum Selbstmord angestiftet

    Mordprozess in Limburg – Frauen zum Selbstmord angestiftet

    Nach fast einem Jahr Corona-bedingter Verhandlungspause ist heute vor dem Limburger Landgericht der Prozess gegen einen Mann fortgesetzt worden, der eine psychisch labile junge Frau in den Tod getrieben haben soll. Sein 24 Jahre altes Opfer soll er zuvor gezielt in einem Suizid-Forum im Internet gesucht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Mord vor. Die Vorwürfe gegen Brunhold S. wiegen schwer: Um seine Machtphantasien auszuleben und seinen Sexualtrieb zu befriedigen, soll er eine junge Frau aus Bremen dazu gebracht haben, sich selbst zu töten. Kennengelernt hatte er die 24-jährige in einem Internetforum für Suizid-Gefährdete. Laut Anklage soll der 62-jährige so lange auf sie eingeredet und sie von der Ausweglosigkeit ihrer Situation überzeugt haben, bis sie sich schließlich erhängte. In mindestens zwei weiteren Fällen soll er vergeblich versucht haben, psychisch labile junge Frauen in den Tod zu treiben. Henrik Gemmer, Sprecher Landgericht Limburg „Konkret wird ihm ein Fall aus dem Jahr 2012 vorgeworfen, der sich hier im Raum Limburg abgespielt haben soll. Dort soll er eine Frau, die sich damals in Garmisch-Partenkirchen in einem psychiatrischen Krankenhaus befand, beeinflusst haben, dass sie nach Limburg reist. Und hat mir ihr verabredet, dass er sie zunächst mit Tabletten betäuben sollte und dann erhängen sollte. So der Vorwurf der Anklage.“ Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe nicht. Doch wie groß ist die Schuld des Mannes, den die Boulevard-Presse auch den „Todesflüsterer“ nennt? Für seine Verteidiger steht fest: Ein Mörder ist Brunhold S. jedenfalls nicht. Sie fordern Freispruch für ihren Mandanten. Ramazan Schmidt, Verteidiger von Brunhold S. „Das Problem an dem Verfahren ist, dass eben – einfach ausgedrückt – nicht alles, was moralisch, sittlich verwerflich ist und mit Sicherheit von der Mehrheit der Gesellschaft auch mit Abscheu betrachtet wird, auch strafbar sein muss.“ Juristisch ist der Fall äußerst kompliziert. Denn Anstiftung zum Selbstmord ist in Deutschland nicht […]