Kriminalität

  • Krypto-Geld aus Drogenhandel

    Krypto-Geld aus Drogenhandel

    Und jetzt zu einem ordentlichen Geldsegen für das Land Hessen: 100 Millionen Euro sind der Staatskasse kürzlich zugefallen, weil drei Männer verurteilt wurden, die Drogengeschäfte im Darknet gemacht hatten. Das Problem: Das Geld lag nur virtuell vor, nämlich in Krypto-Währungen wie Bitcoin. Und mit denen kann die Staatskasse eigentlich nichts anfangen. Doch die Staatsanwaltschaft hat einen Weg gefunden. Vermögenswerte, die aus Verbrechen stammen ziehen die Gerichte ein. Doch während Autos oder Schmuck problemlos zu Geld gemacht werden können, stellen Kryptowährungen den Staat vor ein Problem. Jana Ringwald von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität in Frankfurt – kurz ZIT – hat es gelöst. Jana Ringwald, Oberstaatsanwältin ZIT „Wir haben in der Tat eine maßgeschneiderte Lösung gefunden die es so in Deutschland bisher nicht gibt – weder rechtlich noch technisch – und haben dadurch sichergestellt, dass wir diese inkriminierten Kryptowährungen marktgerecht wieder dem Markt zuführen ohne den zu beeinflussen und gleichzeitig Vermögensabschöpfung erfolgreich betreiben können.“ Die Staatsanwaltschaft arbeitete mit einer Bank zusammen, um das Kryptogeld zu verkaufen und Euro dafür zu bekommen. Nur die Bank kann nämlich dafür sorgen, dass Handelsplattformen das virtuelle Geld überhaupt annehmen – schließlich stammt es aus illegalem Handel im Darknet. Jana Ringwald, Oberstaatsanwältin ZIT „Sie könnten also mit solchen Währungen, die einem solchen prominenten Darknet-Marktplatz entstammen, nicht einfach so an eine Kryptobörse herangehen. Die würden die wahrscheinlich sofort aus dem Verkehr ziehen und eine Geldwäscheverdachtsanzeige stellen.“ 100 Millionen Euro sind so in die Staatskasse gespült worden. Geld, mit dem die Landesregierung sicherlich etwas anfangen kann. Doch das Signal, das von dem Erfolg der Frankfurter Staatsanwälte ausgeht, ist in den Augen der Justizministerin noch wichtiger. Eva Kühne-Hörmann, CDU, Justizministerin Hessen „Im Cyberbereich ist bekannt geworden, dass bei den Ermittlungen hohe Vermögenswerte. eben auch in Kryptowährungen. im Umlauf sind und mit kriminellen Machenschaften im Darknet viel Geld verdient […]

  • Urteil im Held-Prozess

    Urteil im Held-Prozess

    Es ist die rheinland-pfälzischen Politaffäre der letzten Jahre. Es geht um Marcus Held. Ehemaliger Bürgermeister der Stadt Oppenheim und ehemaliger SPD-Bundestagsabgeordneter. Die Vorwürfe: Untreue, Bestechlichkeit und Verstöße gegen das Parteiengesetz. Unter anderem deshalb musste er sich vor dem Mainzer Landgericht verantworten. Heute ist das Urteil gefallen. Die Richter erklären Marcus Held heute für schuldig. Sie verurteilen ihn zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass sich der ehemalige Bürgermeister von Oppenheim in vier Fällen der Bestechlichkeit, und in zwölf Fällen der Untreue schuldig gemacht hat. Insgesamt sei dabei ein Schaden von mehr als 170.000 Euro entstanden. Der Vorsitzende Richter wirft dem 44-Jährigen in der Urteilsbegründung vor, bis zuletzt ein Verwirrspiel inszeniert zu haben, um eine Strafe abzuwenden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren gefordert, ohne Bewährung. Lisa Kettering, Sprecherin Mainzer Landgericht „Die Kammer hat, wenn es um die Entscheidung geht, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, alle individuellen Begebenheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen, und vorliegend hat sie vor allem zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass die Vorfälle schon Jahre zurückliegen und insbesondere seitdem keine Strafbarkeiten mehr erfolgt sind. Auch zuvor war der Angeklagte nicht vorbestraft.“ Marcus Held hatte 2013 als Bürgermeister von Oppenheim Grundstücke im Stadtteil Krämereck-Süd gekauft. Dafür beauftragte er Makler, die dafür 200.000 Euro bekommen haben sollen – ohne Wissen des Stadtrats, ohne offizielle Verträge und scheinbar ohne Gegenleistung. Doch im Gegenzug spendeten die Makler zehn Prozent ihrer Courtage für den Bundestagswahlkampf von Marcus Held. Nachdem das Verfahren gegen die Makler gegen eine Zahlung von 50.000 Euro eingestellt worden ist, ist nun Marcus Held verurteilt worden. Seine Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Mit der Verurteilung dürfte die politische Karriere von Marcus […]

  • Missbrauchsverdacht: Ehemaliger Jugendtrainer des SV Wehen Wiesbaden in Untersuchungshaft

    Missbrauchsverdacht: Ehemaliger Jugendtrainer des SV Wehen Wiesbaden in Untersuchungshaft

    Schwere Missbrauchsvorwürfe gegen einen Jugendtrainer des Fußball-Drittligisten SV Wehen Wiesbaden. Im Spind von Sven B. im Nachwuchsleistungszentrum fanden Ermittler ein Handy mit mutmaßlich selbstgedrehten, kinderpornografischen Videos. Der Verein hat dem 34-Jährigen aus dem Main-Taunus-Kreis fristlos gekündigt, äußert sich aber nicht zu weiteren Details. Der Beschuldigte sitzt bereits seit dem 9. Dezember in Untersuchungs-Haft. Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen, nachdem sich ein früheres Opfer des Jugendtrainers offenbart hatte. Ob es sich bei den gefilmten Opfern um Jugendspieler des SV Wehen Wiesbaden handelt, ist noch nicht bekannt. Derzeit wertet die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Videos aus. Nadja Niesen, Staatsanwaltschaft Frankfurt „Die zeigen, dass der Beschuldigte sich im Oktober 2021 an mehreren, minderjährigen Jungen sexuell vergeht. Es handelt sich um sieben Fälle. Die Besonderheit ist die, dass die Opfer jeweils reglos bzw. besinnungslos wirkten, sodass der Verdacht besteht, dass sie zuvor durch Rauschmittel gefügig gemacht wurden.“

  • Lebenslänglich für Amokfahrer

    Lebenslänglich für Amokfahrer

    Es ist nun fast zwei Jahre her, dass Maurice P. im nordhessischen Volkmarsen sein Auto in eine Menschenmenge steuert – und dabei mindestens 89 Menschen, darunter 26 Kinder, teilweise schwer verletzt. Menschen, die eigentlich fröhlich den Rosenmontagszug feiern wollten. Nach 28 Verhandlungstagen und 182 gehörten Zeugen ist heute am Landgericht Kassel das Urteil gegen den Amokfahrer gefallen. Schuldig des versuchten Mordes in 89 Fällen, sowie der gefährlichen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Zu diesem Ergebnis kommt heute das Landgericht Kassel. Maurice P. entzieht sich erneut den Kameras. Diese Bilder zeigen ihn beim Prozessauftakt im Mai. Die Richter verurteilen den 31-Jährigen heute zu lebenslanger Haft. Außerdem stellen sie die besondere Schwere der Schuld fest. Möglicherweise muss Maurice P. nach seiner Haft sogar in Sicherungsverwahrung. Der Täter habe gewollt, dass Menschen sterben. Nur wie durch ein Wunder sei niemand zu Tode gekommen. Tobias Wipplinger, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt „Den Tötungsvorsatz des Angeklagten hat das Gericht heute aus dem äußeren Geschehen, zweifelsfrei aus dem äußeren Geschehen geschlossen, weil der Angeklagte eben so eine rücksichtslose und äußerst gefährliche Tathandlung durchgeführt hat. Die nach Ansicht des Gerichts eben auch von erheblicher krimineller Energie geprägt war.“ Der gelernte Elektriker habe berufliche und private Probleme gehabt. Zuletzt sei er arbeitslos gewesen, habe sich zunehmend sozial isoliert. Das Gefängnis habe er möglicherweise als Ausweg aus seiner desolaten Lebenssituation gesehen. Auf Zeugen habe er unmittelbar nach der Tat zufrieden gewirkt. Doch auch nach dem heutigen Urteil bleibt das Motiv unklar. Denn Maurice P. schweigt noch immer. Bernd Pfläging, Verteidiger „Es ist das gute Recht jedes Angeklagten, sich im Prozess schweigend zu verteidigen. Das ist sein Entschluss und das muss das Gericht so hinnehmen. Wir werden das jetzt erst mal prüfen, wir werden Revision einlegen. Dann, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, halt entscheiden, wie es weitergeht.“ Unter den Augen […]

  • DarkMarket-Betreiber vor Gericht

    DarkMarket-Betreiber vor Gericht

    Erst am Montag hatte das Landgericht Trier im international beachteten Cyberbunker-Prozess die Urteile gefällt. Alle acht Angeklagten erhielten Haftstrafen. Sie hatten in Traben-Trarbach an der Mosel ein Rechenzentrum betrieben, über das kriminelle Geschäfte abgewickelt wurden. Heute begann nun am Landgericht Trier ein Folgeprozess. Auf der Anklagebank: ein Mann und eine Frau aus Australien. Das Ehepaar soll einen der größten illegalen Online-Marktplätze betrieben haben, den „DarkMarket“, also „dunklen Markt“. Der wurde weltweit von Drogen-Dealern genutzt, um ihre illegale Ware zu verkaufen. Das Pärchen kam ins Visier der Ermittler, weil es den „DarkMarket“ über Server des „Cyberbunkers“ in Traben-Trarbach betrieben haben soll. Die Anklage betrifft zwei Punkte: Zum Einen die Einfuhr von Betäubungsmitteln in unerlaubter Höhe. Und zum Anderen: Der Betrieb einer Plattform, die für illegale Geschäft genutzt wird. Die Verteidigung kritisiert: Die Anklageschrift sei „dünn aufgestellt“. Sebastian Wendt, Verteidiger der Angeklagten „Die Anzahl der Geschäfte, die folgert man aus abgegebenen Bewertungen, und dann hieß es in der Anklageschrift ganz pauschal: Es gibt 1.200 Bewertungen, also gibt es auch 1.200 Betäubungsmittelgeschäfte – denn warum sollte ich sonst etwas bewerten? Das ist natürlich ein bisschen kurz gesprungen, wenn man sich die ganzen Google-Bewertungen über andere Geschäfte ansehen.“ Die beiden Angeklagten selbst schwiegen heute zu den Vorwürfen. Für den Prozess sind bis Ende Februar noch neun weitere Verhandlungstage angesetzt.

  • Weitere Nachrichten im Überblick

    Weitere Nachrichten im Überblick

    Anschlag Hanau: Tobias R. war Einzeltäter — Hessens Immobilienverbände: Wohnungsbau muss schneller gehen — AWO Frankfurt: positive Bilanz — Finanzspritze für den FCK Tobias R. war Einzeltäter Rund ein Jahr und zehn Monate nach dem Anschlag mit neun Toten in Hanau hat die Bundesanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Unbekannt eingestellt. Es hätten sich keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben, dass weitere Personen als Mittäter, Anstifter oder Mitwisser an der Tat beteiligt gewesen seien. Die Ermittler hätten rund 300 Spuren und Hinweise ausgewertet und mehr als 400 Zeugen vernommen. Das Ergebnis sei, dass der 43-jährige Tobias R. aus mutmaßlich rassistischen Motiven neun Menschen mit Migrationshintergrund im Februar 2020 erschossen habe. Danach habe er seine Mutter und sich selbst getötet. Wohnungsbau muss schneller gehen Hessische Immobilienverbände haben heute Tempo von der Landesregierung gefordert, um die wohnungspolitischen Ziele der neuen Bundesregierung zu erreichen. In Hessen sollten unter anderem jährlich rund 7.000 Sozialwohnungen fertigstellt werden. Derzeit seien es nur rund 1.000. Die Landesregierung müsse jetzt die Bedingungen schaffen, damit die Fördergelder in großem Umfang abgerufen würden. Sie müsse auch die Pläne unterstützen und schnell umsetzen, mit denen die Bundesregierung den Erwerb von Wohneigentum erleichtern wolle. Positive Bilanz nach zwei Jahren Nach dem Skandal um überhöhte Gehälter und Luxusdienstwagen unter der früheren Geschäftsführung sieht sich die Arbeiterwohlfahrt Frankfurt unter der neuen Führung wieder auf Kurs. Sie habe die Missstände beseitigt und eine Insolvenz verhindern können. Insgesamt seien 10 Millionen Euro veruntreut worden. Petra Rossbrey, Vorsitzende des ehrenamtlichen Präsidiums „Also, die Lage war katastrophal und desaströs. Und ich muss sagen, wir sind jetzt natürlich noch nicht voll übern Berg. Aber wir haben das Unternehmen und die Organisation soweit stabilisiert, dass wir wirtschaftlich nach vorne gucken können. Und dass wir auch mit der Aufarbeitung soweit klar sind, dass wir viele Dinge wissen und auch überlegen können, wie wir es verhindern, […]

  • Schaltgespräch zur Zeugenbefragung im Mordfall Walter Lübcke

    Schaltgespräch zur Zeugenbefragung im Mordfall Walter Lübcke

    Im hessischen Landtag ging es heute einmal mehr um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Der Untersuchungsausschuss hörte weitere Zeugen an. Erstmals wurden dabei Personen aus dem Umfeld des verurteilten Mörders Stefan E. und von Markus H. befragt, der wegen Beihilfe zum Mord angeklagt war, aber in diesem Punkt freigesprochen wurde. Eva Dieterle spricht mit unserem Reporter vor Ort, Michael Otto. Eva Dieterle, Moderatorin: Im Hessischen Landtag ging es heute einmal mehr um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Der Untersuchungsausschuss hörte weitere Zeugen an. Erstmals wurden dabei Personen aus dem Umfeld des verurteilten Mörders Stephan E. und von Markus H. befragt, der wegen Beihilfe zum Mord angeklagt war, aber in diesem Punkt freigesprochen wurde. In Wiesbaden ist jetzt für uns mein Kollege Michael Otto, der die Sitzung heute beobachtet. Michael, was haben denn die Zeugen heute berichtet? Michael Otto, Reporter: Ja, eine Zeugenaussage ist bislang beendet, das ist ein früherer Bekannter von Stephan E. und Markus H., selbst eine Größe in der rechtsextremen Szene in Nordhessen. Er hat Stephan E. als ruhigen und zurückhaltenden Menschen beschrieben und Markus H. als einen Redner und Antreiber, der aber selbst nie gehandelt habe. Auf die Nachfrage, wozu Markus H. denn angetrieben habe, da blieb der Zeuge dann aber ziemlich nebulös, wie er sich überhaupt in einigen Punkten auch selbst widersprochen hat in seiner Aussage. Und er hat auch einen auf einem Foto, das Stephan E. zeigen soll, Stephan E. nicht erkannt, obwohl er jahrelang mit ihm befreundet gewesen sein soll. Also, wie glaubwürdig dieser Zeuge und wie glaubwürdig diese Aussage denn wirklich dann ist, das ist sicherlich eine schwierige Bewertung. Dieterle: Der Ausschuss läuft jetzt seit gut einem halben Jahr. Wie groß ist denn der Erkenntnisgewinn bislang und wann ist denn vor allen Dingen auch ein Ende abzusehen? Otto: Na […]

  • Weitere Nachrichten im Überblick

    Weitere Nachrichten im Überblick

    Hessen beschließt neues Grundsteuergesetz — Revision nach Cyberbunker-Urteil — Fraport erhöht Gebühren — Bischof Ackermann lehnt Rücktritt ab Neues Grundsteuergesetz beschlossen Der hessische Landtag hat eine Reform der Grundsteuer verabschiedet. Nach dem neuen Gesetz soll sich die Höhe der Steuer künftig nach der Größe der Häuser und Grundstücke sowie nach deren Lage und Nutzen richten. Die SPD-Opposition kritisierte das als ungerecht. Für eine Immobilie, die in einem innenstadtnahen sozialen Brennpunkt liege, müssten dann genauso hohe Steuern bezahlt werden wie für eine gleichgroße Villa in bester Stadtlage. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie trifft neben den Eigentümern der Grundstücke und Häuser über die Nebenkosten auch die Mieter. Revision nach Cyberbunker-Urteil Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz will das Urteil des Landgerichts Trier überprüfen lassen. Es hatte am Montag alle acht Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatten sie jahrelang in einem alten Bunker an der Mosel ein Rechenzentrum betrieben, über dessen Server viele kriminelle Geschäfte liefen. Vom Vorwurf der Beihilfe zu den Straftaten wurden die Angeklagten freigesprochen. Das hält die Staatsanwaltschaft für einen Fehler. Fraport erhöht Gebühren Am Frankfurter Flughafen müssen die Fluggesellschaften ab dem kommenden Jahr höhere Gebühren für Starts und Landungen bezahlen. Sie steigen im Schnitt um 4,3 Prozent. Nachlässe gibt es für besonders leise und energieeffiziente Flugzeuge. Ziel sei es, so der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, dass die Fluggesellschaften Frankfurt mit ihren leisesten Maschinen anfliegen. Ackermann lehnt Rücktritt ab Der Trierer Bischof Stephan Ackermann wird sein Amt als Missbrauchsbeauftragter der Katholischen Kirche nicht niederlegen. Die Vereinigung der Missbrauchsopfer im Bistum hatte seinen Rücktritt gefordert, weil die Kirche die Aufklärung der Fälle verschleppe. Ackermann wies das zurück. Der Missbrauch werde seit Jahren konsequent aufgearbeitet. Künftig solle es dafür aber nicht nur einen Missbrauchsbeauftragten geben, sondern ein Gremium aus mehreren Fachleuten.

  • Im Interview: Robert Schäfer, der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen

    Im Interview: Robert Schäfer, der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen

    Die Corona-Pandemie ist aber nicht nur ein Problem für die Wirtschaft, sondern auch für die Sicherheitsbehörden. Immer wieder gibt es Proteste gegen die Schutzmaßnahmen, auch in vielen Städten in Hessen und Rheinland-Pfalz. Gleich sprechen wir darüber mit dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hessen. Zuerst aber schauen wir auf die Querdenker- und Impfgegner-Szene, die zunehmend radikaler wird. Als im September ein 20-jähriger Tankstellenverkäufer in Idar-Oberstein erschossen wird, mutmaßlich weil er einen Kunden auffordert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ist das der bisherige Höhepunkt einer Entwicklung, die den Sicherheitsbehörden große Sorge macht. Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen dagegen haben die Gesellschaft gespalten. Auch wenn die Tat von Idar-Oberstein der bislang einzige Mord ist, der dem Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen zugeschrieben werden kann, die Attacken werden radikaler und sie gehen bis zur persönlichen Bedrohung von Politikern. Als im November im südhessischen Erbach eine Bäckerei für wenige Tage geschlossen wird, weil der Inhaber sich nicht an Hygiene-Regeln hält, erhält der Bürgermeister der Stadt massive Drohungen: Peter Traub, FDP, Bürgermeister Erbach „’Wie skurril muss jemand sein, der Schergen vor Geschäfte stellt, um Bürger vom Einkaufen von Grundversorgungsgütern abzuhalten. Ihr seid offenbar schon wieder um achtzig Jahre zurückgefallen als die Nazi-Schergen gewütet haben. Ich möchte nicht in eurer Haut stecken wenn abgerechnet wird‘. Solche Mails erhalte ich.“ Ein Blick nach Sachsen zeigt einer weitere Eskalationsstufe. Dort demonstrierten Rechtsextreme vor dem Privathaus von Gesundheitsministerin Petra Köpping. Und gegen Ministerpräsident Michael Kretschmer soll es in einer Messenger-Gruppe von Impfgegnern Mordpläne gegeben haben. Nachrichten, die auch den hessischen Verfassungsschutz alarmieren. Die Radikalisierung der Querdenker-Szene birgt ein nicht zu unterschätzendes Problem-Potential. Eva Dieterle, Moderatorin: Und darüber spreche ich jetzt mit dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz in Hessen, mit Robert Schäfer. Guten Abend! Robert Schäfer, Präsident Landesamt für Verfassungsschutz Hessen: Guten Abend. Dieterle: Herr Schäfer, staatliche Maßnahmen zu hinterfragen […]

  • Weitere Nachrichten im Überblick

    Weitere Nachrichten im Überblick

    War Tod von Behinderten in Sinzig vermeidbar? — Salzbachtalbrücke hatte laut Gutachten von Anfang an Mängel — Verteidigung fordert Freispruch für Marcus Held War Tod von Behinderten vermeidbar? Laut Medienberichten hat die Sinziger Feuerwehr die Nachtwache der Behinderteneinrichtung „Lebenshilfehaus“ am 14. Juli gegen 23.30 Uhr vor dem drohenden Hochwasser im Ahrtal gewarnt. Sie habe darauf hingewiesen, dass man mit Evakuierungen rechnen müsse. Die Nachtwache dagegen habe bei einer Befragung ausgesagt, sie sei erst gegen 2.40 Uhr konkret von der Feuerwehr gewarnt worden. Zu diesem Zeitpunkt habe die Flutwelle die Einrichtung bereits überschwemmt. Für eine Evakuierung der Behindertengruppe aus dem Erdgeschoss sei es zu spät gewesen. Zwölf Menschen starben. Jahrzehntealte Mängel an der Brücke Die Salzbachtalbrücke in Wiesbaden hatte schon bei ihrer Inbetriebnahme im Jahr 1963 große Konstruktionsschwächen und ein hohes Gefährdungspotenzial. Das geht aus einem Gutachten hervor, dass die Autobahn GmbH nun veröffentlicht hat. Wegen des zu weichen Untergrunds sei die östliche Seite der Brücke im Lauf der Jahre immer weiter abgesunken. An der südlichen Seite seien die veralteten Rollenlager nicht ausgetauscht worden. Am 18. Juni habe sich dann das Tragwerk wegen Hitze so weit ausgedehnt, dass eine Lagerwalze aus ihrer Schale herausrollte. Der Überbau sei abgesackt. Die Autobahnbrücke war einsturzgefährdet und musste am 6. November gesprengt werden. Verteidigung fordert Freispruch für Held Im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Oppenheim, Marcus Held, hat die Verteidigung heute für einen Freispruch plädiert. Der 44-Jährige habe uneigennützig im Interesse der Stadt Oppenheim gehandelt. Held sagte in seinem Schlusswort, er habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Gestern hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert. Held muss sich unter anderem wegen Untreue und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit diversen Grundstücksgeschäften vor dem Landgericht Mainz verantworten.

  • Urteil im Cyberbunker-Prozess

    Urteil im Cyberbunker-Prozess

    Beim sogenannten „Cyberbunker-Prozess“ geht es um millionenschwere Drogendeals, Waffenverkäufe und Falschgeld-Geschäfte. Sie wurden von 2014 bis 2019 über ein Rechenzentrum abgewickelt, das sich in einem Bunker in Traben-Trarbach befand. Nachdem ein Jahr lang Hunderte Zeugen befragt, 10.000 Akten durchforstet und Millionen Gigabyte Daten ausgewertet worden sind, hat das Landgericht Trier heute die Betreiber des Cyberbunkers verurteilt. Der vorsitzende Richter braucht fast fünf Stunden, um die Urteile gegen die acht Angeklagten zu verlesen. Der Hauptangeklagt Herman X., ein 62-jähriger Niederländer, wird zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sechs weitere Angeklagte erhalten ebenfalls Haftstrafen. Bei einem achten wird die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten betrieben den sogenannten „Cyberbunker“ in Traben-Trarbach. Sie wussten seit 2014, dass über ihre Server illegale Geschäfte liefen und schützten ihre kriminellen Kunden vor staatlichen Zugriffen. Diese nutzten das Rechenzentrum unter anderem für die weltweit zweitgrößte Darknet-Plattform „Wallstreet Market“. Auch ein großer Hackerangriff soll über die dortigen Server gesteuert worden sein. Die Angeklagten wurden aber nur wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung Verurteilt, nicht aber wegen Beihilfe zu den fast 250.000 Straftaten, die ihre Kunden begangen haben. Jörg Angerer, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz „Die Kammer ist bei einem Teil der Angeklagten etwas unter unseren Forderungen geblieben. Das ist nicht sehr ungewöhnlich. Teilweise ist auch nach Antrag verurteilt worden. Womit wir nicht so zufrieden sind, ist, dass die nicht wegen Beihilfe verurteilt worden sind.“ Die Generalstaatsanwaltschaft denkt deshalb daran, gegen das Urteil Revision einzulegen. Auch die Verteidiger wollen das Urteil prüfen lassen. Michael Eichin, Verteidiger des Hauptangeklagten „Das sind grundsätzliche Fragen, die geklärt werden müssen, Sie haben es in der Urteilsbegründung auch gehört, es geht hier um Rechtsfragen, die für Provider in ganz Deutschland maßgeblich sein könnten und Auswirkungen haben. Deswegen sollte das grundsätzlich geklärt werden.“ Es ist das erste Mal, dass ein Landgericht in Rheinland-Pfalz die Betreiber eines […]

  • Angehörige der Opfer von Hanau wollen Antworten

    Angehörige der Opfer von Hanau wollen Antworten

    Knapp 22 Monate ist es her, dass ein offenbar psychisch Kranker in Hanau neun Menschen mit Migrationshintergrund, seine Mutter und sich selbst erschoss. Das Bundeskriminalamt stuft das Verbrechen als rechtsextremistische und rassistische Tat ein. Viele Fragen um die Nacht von Hanau sind noch offen und die soll ein Untersuchungsausschuss des Landtages klären. Heute haben zum ersten Mal Angehörige der Opfer ausgesagt. Eine Mahnwache vor den Toren des Landtags. Angehörige und Freunde erinnern an die Mordopfer von Hanau. Die Cousine des ersten Opfers ist auch die erste, die den Abgeordneten Rede und Antwort steht. Und die ihre Fragen formuliert. Vaska Zlateva, Cousine von Kaloyan Velkov „Wir fragen uns, warum man einem psychisch Kranken eine Waffe gegeben hat oder erlaubt hat, eine Waffe zu führen. Diese Frage ist sehr wichtig für uns zu wissen. Ein psychisch Kranker verdient es nicht, eine Waffe zu führen. Und er hat auf einer Website Warnungen von sich gegeben – eine Woche zuvor!“ Am 19. Februar 2020 hatte ein offenbar paranoider Deutscher aus mutmaßlich rassistischen Motiven neun junge Menschen erschossen. Zuvor hatte er ein Manifest mit Verschwörungserzählungen und Vernichtungsphantasien verfasst. Die Zeugenaussage von Vaska Zlateva wirft einige Fragen über den Umgang mit den Angehörigen der Opfer auf. Jörg-Uwe Hahn, FDP, Obmann Hanau-Untersuchungsausschuss „Es gibt halt Regeln, die die Polizei einzuhalten hat, und das sind Belehrungspflichten. Ich finde schon, dass es dazu gehört, in so einer Situation zu sagen: ‚Aber Sie haben das Recht als Angehörige, sich einen Anwalt zu nehmen, der zum Beispiel Akteneinsicht nimmt‘. Das ist offensichtlich bei ihr nicht geschehen.“ Es sind viele Fragen, die sich um das Verhalten der Behörden drehen, mit denen sich die Abgeordneten befassen müssen. Die CDU ist aber zuversichtlich: Michael Müller, CDU, Obmann Hanau-Untersuchungsausschuss „Ich glaube, in diesem besonderen Fall werden wir nahezu alle Fragen beantworten können. Der Sachverhalt ist […]

  • Plädoyer im Volkmarsen-Prozess

    Plädoyer im Volkmarsen-Prozess

    Der Prozess um die Autoattacke von Volkmarsen geht auf die Zielgerade. Am Rosenmontag 2020 lenkt ein Fahrer sein Auto in die Menschenmenge, die sich den Fastnachtsumzug ansehen wollte. Heute hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten und dabei klar gemacht: Für sie war es versuchter Mord in 89 Fällen. Maurice P. – hier Bilder vom Prozessauftakt im Mai – soll sein Auto mit voller Absicht in die Zuschauermenge beim Rosenmontagszug in Volkmarsen gefahren haben. Für die Staatsanwaltschaft ist nach 25 Verhandlungstagen klar: Der Angeklagte hat aus skrupellosem Vernichtungswillen gehandelt. Tobias Wipplinger, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt „Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und die Staatsanwaltschaft Kassel sehen nach der durchgeführten Beweisaufnahme unter anderem den Vorwurf des versuchten Mordes in 89 tateinheitlichen Fällen als erwiesen an. Wir haben deshalb beantragt, den Angeklagten zu lebenslanger Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festzustellen.“ Laut Staatsanwaltschaft soll Maurice P. mit seinem Auto eine Absperrung umfahren haben und mit bis zu sechzig Stundenkilometern in die Menge gerast sein. Insgesamt zählt die Anklage 89 Verletzte, darunter 26 Kinder. Zwei der Verletzten schweben wochenlang in Lebensgefahr. Viele Opfer leiden immer noch unter dem Trauma. Für die Staatsanwaltschaft ist Maurice P. voll schuldfähig. Er habe gewusst, was er tat und habe aus tiefgreifendem Hass auf andere Menschen gehandelt. Er sei auch heute noch gefährlich, weshalb er im Anschluss an die Haft in Sicherungsverwahrung genommen werden müsse. Maurice P. hat seit seiner Festnahme geschwiegen und auch im Prozess nie über sein Motiv gesprochen. Frank Scheffler, Vertreter der Nebenklage „Er hat sich ja während der Verhandlung überhaupt nicht eingelassen zu der Sache außer zu der Person selber. Er machte auf mich den Eindruck, als ob ihn das Verfahren überhaupt nicht berührt hätte. Er wirkte auch heute bei der Bekanntgabe der Namen der Geschädigten – und das war ja auch sehr berührend – […]

  • Lebenslänglich für IS-Terroristen

    Lebenslänglich für IS-Terroristen

    Am Frankfurter Oberlandesgericht wurde heute ein historisches Urteil gesprochen. Weltweit zum ersten Mal musste sich ein Angeklagter wegen der Verbrechen der Terrororganisation Islamischer Staat an der Minderheit der Jesiden vor Gericht verantworten. Er soll ein fünfjähriges Mädchen und seine Mutter im Nordirak als Sklaven gehalten und misshandelt haben, das Mädchen stirbt. Für seine Taten wurde der Angeklagte heute verurteilt. Es ist ein weltweit beachtetes Urteil: Das Frankfurter Oberlandesgericht verurteilt den 29-jährigen Taha Al-J. wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Anna Zabeck, Oberstaatsanwältin „Von dem heutigen Urteil geht über den Einzelfall hinaus eine starke Signalwirkung aus. Es ist eine Warnung für Täter schwerster Völkerstraftaten, dass sie zur Verantwortung gezogen werden können, egal wo sie sich aufhalten.“ 2014 begehen IS-Terroristen im Nordirak einen Massenmord an jesidischen Männern und nehmen ihre Frauen als Sklavinnen. Auch Taha Al-J. hielt eine Sklavin, gemeinsam mit ihrer Tochter. Der IS-Anhänger soll 2015 die damals fünfjährige Reda stundenlang draußen bei bis zu 50 Grad Hitze angekettet haben. Das kleine Mädchen verdurstete qualvoll. Zum ersten Mal stand in Frankfurt ein Angeklagter wegen Völkermords an den Jesiden vor Gericht. Die Mutter des getöteten Mädchens überlebte und trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Natalie von Wistingshausen, Anwältin Nebenklage „Hier haben wir ein Gericht, dass auch aufgrund ihrer Zeugenaussage diese Feststellung treffen konnte. Nicht nur zum Völkermord an sich, sondern auch zur Zerstörungsabsicht des Angeklagten, welche die Voraussetzung ist, dass er verurteilt werden konnte.“ Vor rund fünf Wochen war die Frau des Angeklagten in München zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Mutter des Mädchens erhält ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zugesprochen. Zemfira Dlovani, Vorsitzende Zentralrat der Êzîden in Deutschland „Wir hoffen, dass dieses Urteil jetzt ein Meilenstein ist für die weiteren hoffentlich folgenden Urteile, die ebenso die Härte in der Strafe berücksichtigen werde.“ Der Angeklagte […]

  • Diskussionen über die geplante Legalisierung von Cannabis

    Diskussionen über die geplante Legalisierung von Cannabis

    „Gebt das Hanf frei“, das rief ein bekannter Grünen Politiker vor knapp 20 Jahren. Und diese Forderung wird nun Realität. Die Legalisierung von Cannabis steht im neuen Koalitionsvertrag der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP. Ein Thema, das nicht alle so locker sehen. Wir haben uns mal in Hessen umgehört, was die Menschen davon halten. Das hätte es unter einer Jamaika-Koalition nicht gegeben! Aber die Ampel macht den Weg frei fürs Hanf. Deutschlands verbreitetste illegale Droge soll also bald legal sein. Legales Cannabis – streng gesichert hinter dicken Betonmauern lagert der Stoff bereits jetzt in Hessen. Bisher nur zu medizinischen Zwecken. Die Firma Cansativa in Mörfelden-Walldorf besitzt die einzige Lizenz für den Großhandel mit Marihuana in Deutschland. Jakob Sons, Mitbegründer Cansativa Mörfelden-Walldorf „In diesem Fall ist es zum Beispiel ‚Ghost Train Haze‘. Das klingt jetzt eher nach einem freizeitlichen Produkt, da kommt das natürlich auch her, aber das hier ist ein rein pharmazeutisches Produkt. Das ist kindergesichert und ist tatsächlich wenig überraschend, eine ganz typische Cannabisblüte. Und je nach Varietät, je nach Hersteller, sind die Produkte eben auch hier sehr unterschiedlich.“ Cannabis in Deutschland – jetzt schon ein Wirtschaftsfaktor. Derzeit beschäftigt Cansativa 20 Mitarbeiter. Durch die Legalisierung könnten es bald 500 sein. Der Staat dürfte durch eine Cannabissteuer jedes Jahr 1,8 Milliarden Euro mehr verdienen und durch die Entlastung von Polizei und Justiz 1,3 Milliarden Euro weniger ausgeben. Jakob Sons, Mitbegründer Cansativa Mörfelden-Walldorf „Die Dimension, die wir betrachten, ist einmal Medizinal-Cannabis. Da gehen wir von aus, dass wir einen Markt von 15-20 Tonnen haben jährlich, gemessen an den Daten, die verfügbar sind. Wenn man Cannabis als einen Freizeitmarkt betrachtet, kann man davon ausgehen, dass es nach Schätzungen ein Marktvolumen von etwa 200 Tonnen gibt, was heute in einem illegalen Schwarzmarkt bedient wird. Und das wäre natürlich etwas, was mittelfristig dann […]