Kriminalität

  • Hasskommentare im Visier der Ermittler

    Hasskommentare im Visier der Ermittler

    Bei einer bundesweiten Aktion sind heute Polizisten und Staatsanwälte gegen über 100 Beschuldigte vorgegangen, die in den sozialen Netzwerken Hasskommentare und Drohungen gegen Politiker gepostet haben sollen. Die Durchsuchungen und Vernehmungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und elf weiteren Bundesländern hat das Bundeskriminalamt in Wiesbaden und die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität durchgeführt, die zur Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gehört. Grundlage für die Ermittlungen ist ein 2021 geänderter Paragraph im Strafgesetzbuch, nach dem die Beleidung, üble Nachrede und Verleumdung von Politikern besonders hart bestraft wird. O-Ton Sebastian Zwiebel, Pressesprecher Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt „Man hat das Gefühl, dass viele, die im Internet Hass und Hetzte verbreiten, davon ausgehen, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist und dass also jeder der Auffassung ist, irgendwelche Beleidigungen auch gegen Politiker auszusprechen. Dem ist allerdings nicht so. Also, unser ganz klares Fazit ist: Jeder, der im Internet Hass und Hetze verbreitet, die sich gegen andere Personen, aber eben auch gerade gegen Politiker richtet, muss wissen, dass er strafrechtlich verfolgt wird. Personen, die solche Straftaten begehen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu füf Jahren.“ Es werde allerdings einige Wochen dauern, bis die Ergebnisse der heutigen Durchsuchungen ausgewertet seien und den Beschuldigten entsprechende Straftaten nachgewiesen werden könnten.

  • Mutmaßlicher Tankstellenmörder vor Gericht

    Mutmaßlicher Tankstellenmörder vor Gericht

    Es ist ein Fall der bundesweit für Entsetzen gesorgt hat. Im September des letzten Jahres wird ein junger Tankstellenmitarbeiter im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein erschossen, weil er einen Mann auf die Maskenpflicht hingewiesen haben soll. Seit heute muss sich der mutmaßliche Täter vor dem Landgericht Bad-Kreuznach verantworten. Mario N. betritt den Gerichtssaal heute MIT dem vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz. Der Streit um eine solche Maske soll zu dem Mord am 20-Jährigen Alexander W. geführt haben. Dutzende Kameras sind heute auf den Angeklagten gerichtet. Und auch vor dem Landgericht steht die Öffentlichkeit Schlange, um einen Platz im Gerichtssaal zu ergattern. Das Interesse an dem Mann, der wegen der Corona-Schutzmaßnahmen getötet haben soll, ist riesig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50 Jahre alten Angeklagten illegalen Waffenbesitz sowie Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen vor. Am 18. September des letzten Jahres habe der Angeklagte in der Aral-Tankstelle in Idar-Oberstein Bier kaufen wollen. Dabei soll Mario N. nicht den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz getragen haben. Alexander W., der als Aushilfe an der Tankstelle jobbte, soll ihn auf die Maskenpflicht hingewiesen haben. Nach einer Diskussion verließ der Angeklagte die Tankstelle nur um rund 1 1/2 Stunden später zurückkehren und den jungen Mitarbeiter mit einer Pistole in den Kopf zu schießen. Maike Dickhaus, Gerichtsreporterin „Bei der Verlesung der Anklage wirkt Mario N. nervös. Immer wieder stützt er den Kopf in seine Hände, knetet seine Finger und verbirgt sein Gesicht. Der Blick ist nach unten gerichtet. Auf der anderen Seite des Gerichtssaals sitzt die Mutter des Opfers. Sie möchte nicht gefilmt werden und sucht Halt bei ihrer Anwältin. Als die Staatsanwaltschaft den Tathergang schildert, kann die Mutter nicht mehr an sich halten und bricht in Tränen aus.“ Der Angeklagte hatte die Tat nach seiner Festnahme gestanden. Das Tatmotiv: Frust wegen der Corona-Pandemie. Daniel Wahn, Sprecher Landgericht Bad Kreuznach „Der Angeklagte soll sich durch die […]

  • Gedenkfeier für ermordete Polizisten

    Gedenkfeier für ermordete Polizisten

    Fast zwei Monate ist es her, dass bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Kusel zwei Polizisten kaltblütig erschossen wurden. Der mutmaßliche Mörder konnte noch am selben Tag gefasst werden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Mitte Februar wurden die beiden Opfer, der 29-jährige Polizeioberkommissar Alexander K. und die 24-jährige Polizeianwärterin Yasmin B., im privaten Kreis beerdigt. Die offizielle Gedenkfeier findet in diesen Minuten in Kusel statt. Neben den Angehörigen der beiden Opfer nehmen auch Vertreter der Polizei und der Landesregierung daran teil. Ebenfalls vor Ort ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministerin: „Mir war es sehr wichtig, dieses Mitgefühl, die Trauer heute hier auch persönlich ausdrücken zu können. Denn es erinnert doch daran, welch wertvollen Job Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in unserem Land erfüllen. Und dass sie bei dieser Ausübung dieses wichtigen Amtes für die öffentliche Sicherheit bei einem so widerwärtigen, furchtbaren Angriff ermordet wurden, zeigt uns, wie sehr wie die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schützen müssen.“ Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz: „Sie sind und bleiben zwei von uns und wir wollen ihr Andenken, jetzt auch öffentlich nochmals ehren. Ich glaube es ist wichtig, nochmal öffentlich deutlich zu machen, dass wir gedenken und dass die beiden niemals aus unserer Erinnerung gehen werden.“ Nach der Ermordung der beiden Polizisten hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz 1.680 Hinweise auf Hass-Kommentare in den sozialen Netzwerken untersucht. 535 davon hält die General-Staatsanwaltschaft Koblenz für strafrechtlich relevant. Gegen 128 Beschuldigte habe sie bereits ein Ermittlungs-Verfahren eingeleitet, das zu einer Geld- oder Haftstrafe führen könne. Der rheinland-Pfälzische Innenminister Roger Lewentz sagte, es sei kaum vorstellbar, dass einige Internetnutzer die Tötung zweier Polizisten regelrecht feierten. Der Staat werde aber nicht hinnehmen, dass Menschen die Opfer verhöhnten.

  • Weitere Nachrichten im Überblick

    Weitere Nachrichten im Überblick

    Tarifgespräch Chemie- und Pharmaindustrie: Teilabschluss möglich — Nach Warnstreik der Kitakräfte: Tarifgespräche gehen weiter — Bahnstrecke Mainz – Frankfurt ab morgen wieder frei — Hohe Bienenverluste im Winter Teilabschluss möglich Heute haben die bundesweiten Tarifgespräche für die rund 580.000 Beschäftigen der Chemie- und Pharmaindustrie begonnen. Sie betreffen auch die insgesamt rund 170.000 Mitarbeiter der Branchen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Die Gewerkschaft IG BCE und die Arbeitgeber deuteten an, dass es vorerst möglicherweise nur einen Teilabschluss geben werde. Grund dafür seien die derzeit ungewöhnlich hohe Inflation und der Krieg in der Ukraine. Nach einem Teilabschluss könnten die Verhandlungen dann im Herbst abgeschlossen werden. Tarifgespräche gehen weiter Nach den ersten Warnstreiks der Kitakräfte auch in Hessen und Rheinland-Pfalz sind ab heute die Gewerkschaften und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber zur zweiten Tarifrunde zusammengekommen. Die Gewerkschaften fordern deutlich mehr Geld, bessere Arbeitsbedingungen und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel. Die Verhandlungsführer der Arbeitgeber erklärten, es könne im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst keine Verbesserungen mit der Gießkanne geben. Strecke ab morgen wieder frei Die Bahnstrecke zwischen Mainz und Frankfurt ist ab morgen wieder komplett für den Zugverkehr freigeben. Das hat die Deutsche Bahn mitgeteilt. Ende Februar war bei Rüsselsheim eine S-Bahn teilweise aus den Schienen gesprungen. Der Unfall hatte große Schäden angerichtet. Unter anderem mussten auf einer Länge von mehr als 1 Kilometer Hauptstromleitungen ersetzt werden. Als Ursache für die Entgleisung wird eine defekte Weiche vermutet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Hohe Verluste im Winter Rund 20 Prozent der Bienenvölker haben die kalte Jahreszeit nicht überlebt. Wie der Landesverband hessischer Imker heute mitteilte, lägen die Verluste deutlich über dem langjährigen Durchschnitt. Im vergangenen Jahr seien die Bienen bereits geschwächt in den Winter gegangen. Wegen des nassen und kühlen Wetters im Sommer hätten die Imker die gefährliche Varroa-Milbe nicht rechtzeitig bekämpfen können. Die Zahlen […]

  • Fußgänger überrollt – Prozessauftakt in Frankfurt

    Fußgänger überrollt – Prozessauftakt in Frankfurt

    Es geschah in der Elbestraße im Frankfurter Bahnhofsviertel. Ein Autofahrer soll absichtlich mit seinem schweren Geländewagen einen Mann überfahren haben. Jetzt steht der Fahrer vor Gericht – wegen versuchten Mordes. Was geschah wirklich in der Nacht auf Karsamstag 2021 im Frankfurter Bahnhofsviertel? Fest steht: Der Fahrer eines SUVs fährt entgegen der Fahrtrichtung in die Elbestraße. Ein Passant zückt sein Handy – offenbar um den Verkehrsverstoß zu fotografieren. Daraufhin wendet der Wagen und fährt auf den damals 53-Jährigen zu, hält kurz vor ihm an – und überrollt den Mann schließlich mit seinem 2,8 Tonnen schweren Fahrzeug. Danach rast der Fahrer davon, ohne sich um das lebensgefährlich verletzte Opfer zu kümmern. Seit heute muss sich Baris S. deshalb vor Gericht verantworten. Der 22-jährige Türke bestreitet den Vorfall nicht – will den Mann aber nicht absichtlich überfahren haben. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Miriam Haßbecker, Staatsanwaltschaft Frankfurt „Nach den bisherigen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass man ganz bewusst vor einer Person angehalten. Und dann – warum, das müssen wir noch klären – auf sie zugefahren ist und diese Person überfahren und überrollt hat.“ Vor Gericht sagt der Angeklagte heute, dass ihm der Vorfall sehr leid tue und er sich schäme – vor allem, weil er sich nicht um den Verletzten gekümmert habe. Er habe unter Schock gestanden und nur noch weg gewollt. Für Opfer Bogdan Filipek ist seit dem Unfall nichts mehr, wie es mal war. Mit zahlreichen Knochenbrüchen, zertrümmertem Becken und schweren inneren Verletzungen lag er mehrere Wochen im Koma. Heute ist der 54-Jährige ein Pflegefall und wird wohl nie wieder gehen können. Bogdan Filipek, Opfer „Vorher war ich alles selbständig und habe alles gemacht und getan. Und habe mein ganzes Leben gearbeitet. Ja, und jetzt sitze ich im Rollstuhl. Mit dollen Schmerzen und voll auf Medikamenten.“ An den Unfall […]

  • Limburger Amokfahrt – Gericht bestätigt Urteil

    Limburger Amokfahrt – Gericht bestätigt Urteil

    Über zwei Jahre ist es jetzt her, dass ein syrischer Flüchtling in Limburg mit einem gekaperten LKW ungebremst in mehrere Autos fuhr. Achtzehn Menschen wurden dabei teilweise schwer verletzt. Vor knapp einem Jahr verurteilte das Landgericht Limburg den 33-jährigen Täter Omar A. zu neun Jahren Haft. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben hat, musste in Limburg neu verhandelt werden. Heute ist das Urteil gefallen. Und auch diesmal kommt das Landgericht Limburg zu dem Schluss: Omar A. muss wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung neun Jahre in Haft. Er habe die Tat mit gemeingefährlichen Mitteln und aus Heimtücke begangen. Am 07. Oktober 2019 kapert Omar A. in Limburg einen LKW und fährt mit rund 40 km/h in mehrere Autos, die an einer Ampel warten. Dabei werden 18 Menschen zum Teil schwer verletzt. Zehn Fahrzeuge werden beschädigt. Dass bei der Amokfahrt niemand getötet wird, sei ein glücklicher Zufall, so der vorsitzende Richter heute. Schon im November 2020 verurteilt das Landgericht Omar A. wegen versuchten Mordes. Doch nach einer Überprüfung des Urteils entscheidet der Bundesgerichtshof: das Mordmerkmal Heimtücke ist nicht hinreichend bewiesen. Die neue Verhandlung führt aber zum gleichen Urteil. Der Verteidiger ist enttäuscht. Bernward Kullmann, Verteidiger von Omar A. „Ich finde das Urteil recht zynisch, weil sich meines Erachtens die Kammer nicht mit der inneren Tatseite des Angeklagten auseinandergesetzt hat.“ Er plädiert heute dafür die Freiheitsstrafe um ein Jahr zu reduzieren, denn Omar A. habe nicht heimtückisch gehandelt. Bernward Kullmann, Verteidiger von Omar A. „Jeder hat gehört, was der Opferzeuge gesagt hat: dass der Angeklagte neben sich stand, dass er wie hypnotisiert wirkte und dass er einfach nicht bei sich war. Und wie man dann feststellen kann, dass einer bewusst die Arg- und Wehrlosigkeit von Opfern ausgenutzt hat und die Situation erkannte in dem kurzen Zeitraum, der ihm zur Verfügung stand. […]

  • Chemical Revolution – Drogendealer vor Gericht

    Chemical Revolution – Drogendealer vor Gericht

    Es war die bundesweit größte Online-Plattform für Drogen, bis Ermittler die Internetseite „Chemical Revolution“ 2019 dicht machten. Entsprechend umfangreich sind die Ermittlungen gegen die Hintermänner, zu viel für nur einen Prozess. Vergangenes Jahr ging bereits ein erstes Gerichtsverfahren zu Ende, heute begann das zweite. Prozessauftakt am Landgericht Gießen – endlich, könnte man sagen. Wegen mehrerer Krankheitsfälle musste das neue Verfahren wiederholt verschoben werden. Heute konnte endlich die Anklage gegen die nächsten Hintermänner verlesen werden. Sebastian Zwiebel, Pressesprecher Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt „Den fünf Angeklagten wird bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in zum Teil nicht geringer Menge in über 300 Fällen vorgeworfen.“ Die Beschuldigten sollen Drogen aus den Niederlanden nach Deutschland transportiert und hier in angemieteten Wohnungen und Garagen gelagert haben, u.a. in der hessischen Wetterau. Die Betäubungsmittel wurden dann im Internet und im anonymen Darknet verkauft. Darunter 130 Kilogramm Amphetamin, 42 Kilo Cannabis und sechs Kilo Kokain. Der Gewinn: Umgerechnet eine Million Euro in der Kryptowährung Bitcoin. Bis Ermittler die bundesweit größte Drogen-Plattform Anfang 2019 dicht machten. Im ersten Prozess wurde vergangenes Jahr ein Hauptangeklagter zu 9 Jahren und 2 Monaten Haft verurteilt, auch sechs weitere Angeklagte erhielten mehrjährige Haftstrafen. Youssef E. bekam 4,5 Jahre, nun muss sich der Niederländer als einziger ein zweites Mal vor Gericht verantworten. Diesmal im Fokus: Sein Handeln ab Anfang 2018. Sebastian Zwiebel, Pressesprecher Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt „Das hängt damit zusammen, dass er sowohl im ersten Zeitraum als auch im zweiten Zeitraum aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft Taten begangen hat, die im zweiten Prozess jetzt auch aufgeklärt werden sollen.“ Youssef E. soll nicht nur mit dem Ankauf und Transport der Drogen beauftragt gewesen sein. 2018 habe er laut Anklage 60.000 Euro in den Aufbau von Chemical Revolution investiert und sei zu einem der Anführer der Gruppe aufgestiegen. Carsten Praeg, Reporter „Seine Verteidiger wollen sich heute nicht vor der Kamera äußern. […]

  • Basay-Yildiz sagt im NSU 2.0-Prozess aus

    Basay-Yildiz sagt im NSU 2.0-Prozess aus

    Im Prozess um die Serie von Drohschreiben, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren, hat heute die Frau ausgesagt, die als erste und am häufigsten bedroht worden ist. Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz schilderte heute dem Gericht, welche Auswirkungen die Bedrohungen auf ihr Leben und ihre Familie hatten und haben. Bilder von Seda Basay-Yildiz im Gerichtssaal gibt es heute nicht. Die Rechtsanwältin hat mehrere Drohschreiben erhalten, die er verfasst haben soll: Alexander M. soll sie dabei nicht nur auf das Vulgärste beschimpft, sondern auch handfest bedroht haben. Seda Basay-Yildiz berichtet heute, Mails, die ihr Vergasung und Vergewaltigung ankündigen, bekomme sie zu Hunderten. Besonders häufig, seit sie einen mutmaßlichen Leibwächter des Terroristenführers Osama bin Laden vertrat. Antonia von der Behrens, Vertreterin der Nebenklage „Es ist gefährlich in Deutschland, als Anwältin oder Anwalt in kontroversen Verfahren aufzutreten. Es ist gefährlich in Deutschland, Menschen zu vertreten, die Opfer rassistischer Angriffe geworden sind. Es ist aber auch gefährlich in Deutschland, Menschen zu vertreten, wie islamische Gefährder zum Beispiel, denen abgesprochen wird dass sie ihre rechtsstaatlich verbürgten Rechte wie alle anderen durchsetzen.“ Was die Schreiben des NSU 2.0 von den anderen Bedrohungen abhob: In ihnen waren sensible Daten genannt, darunter die private Wohnadresse. Das habe die Bedrohungen zu einer realen Gefahr gemacht. Antonia von der Behrens, Vertreterin der Nebenklage „Sie hat es sehr deutlich, glaub‘ ich, gemacht, sie ist eine unglaublich starke Person. Die gleichzeitig immer Stärke vermitteln musste, um auch ihre Familie zu schützen, um die Leute um sie herum zu schützen. Und das hat sie sehr, sehr eindrücklich heute geschildert, wie ihr das gelungen ist.“ Wegen der Bedrohungen habe Seda Basay-Yildiz ihr Haus sicherheitstechnisch aufrüsten müssen und ihre Tochter sei seither nicht eine Sekunde ohne Aufsicht gewesen. Michael Otto, Reporter „Auch wenn sie sehr professionell und sachlich antwortet, es ist Seda Basay-Yildiz anzumerken, wie […]

  • Besondere Begabung hilft bei der Verbrecherjagd

    Besondere Begabung hilft bei der Verbrecherjagd

    Und wir schauen nach Frankfurt. Denn dort setzt die Polizei seit knapp einem Jahr sogenannte „Super Recogniser“ ein. Das sind Beamte, die mit einem besonderen „fotografischen Gedächtnis“ auf Verbrecherjagd gehen. Bald sollen es diese speziellen Polizisten in ganz Hessen geben. Sie hat den Superblick. Vanessa Stein kann sich unzählige Gesichter einprägen und sie selbst in großen Menschenansammlungen wiedererkennen. Seit vergangenem Mai ist die Kommissarin eine von 45 Super Recognisern im Frankfurter Polizeipräsidium. Und hat erst vor kurzem einen Volltreffer bei ihren Ermittlungen gelandet. Vanessa Stein, Super Recogniserin Polizei Frankfurt „Am Frankfurter Hauptbahnhof kam es letztes Jahr zu einem versuchten Tötungsdelikt. Ich habe mir dann das Bildmaterial angeschaut und in unserem polizeilichen System nach dem Täter gesucht, und konnte dann unter 2.000 Bildern den Tatverdächtigen auch herausfinden.“ Das Langzeitgedächtnis von Super Recognisern funktioniert ähnlich wie bei einem bekannten Kinderspiel. Haben die Super-Erkenner sich einmal ein Gesicht gemerkt, können sie es auch nach Jahren trotz Veränderungen wiedererkennen. Weniger als zwei Prozent der Menschen haben diese spezielle Fähigkeit. Vanessa Stein hat schon früh gemerkt, dass sie eine besondere Begabung hat. Vanessa Stein, Super Recogniserin Polizei Frankfurt „Wenn ich Leute wiedergesehen haben nach zehn Jahren oder so und die angesprochen habe: ‚Ah, du bist doch der oder die. Wir haben uns doch vor fünf Jahren zwei Minuten auf einer WG-Party unterhalten.‘ Dann waren alle immer so: ‚Okay, warum kennst du mich???‘“ Der Eignungstest für die Recogniser ist aufwendig, die Forschung dazu steht noch am Anfang. Vanessa Stein und ihre Kollegen sichten Tausende von Aufnahmen aus Überwachungskameras und Bodycams. Seit vergangenem Mai kamen sie in 400 Fällen Tatverdächtigen auf die Spur. Bei den teils gewaltsamen Protesten im Dannenröder Forst konnten sie über 100 Personen zuordnen, trotz Vermummung. Nun sollen sich ab Herbst alle hessischen Beamten auf die besondere Gabe testen können und dann im ganzen […]

  • NSU 2.0 – Angeklagter beschuldigt die Polizei

    NSU 2.0 – Angeklagter beschuldigt die Polizei

    Weiter geht es mit dem Prozess in Frankfurt um die Drohschreiben des sogenannten „NSU 2.0“. Gestern schon hat der Angeklagte angekündigt, dass er hochmotiviert sei, auszusagen. Heute nun hat er das Wort ergriffen und alle Schuld von sich gewiesen. Nicht er, sondern die Mitglieder einer Chatgruppe im Darknet – im verborgenen Teil des Internets – seien die wahren Täter. Darunter seien auch viele hessische Polizisten. Der zweite Prozesstag beginnt heute mit einer Entschuldigung des Angeklagten: Es tue ihm leid, den Kameraleuten gestern beide Mittelfinger entgegengestreckt zu haben – er sei nur verärgert gewesen, weil die Presse so viele Unwahrheiten über ihn berichtet hätte. Danach schildert Alexander M. rund eine Stunde lang seine Sicht der Dinge: Kein einziges der NSU 2.0-Drohschreiben stamme von ihm, er kenne viele der bedrohten Personen noch nicht einmal, und rechtsradikal sei er schon gar nicht. Stattdessen habe er sich in einem politischen Forum im Darknet schützend vor die Juden gestellt. Darüber seien ebenfalls am Chat beteiligte Polizisten aus Hessen wohl derart verärgert gewesen, dass sie die von ihnen verfassten Drohmails nun ihm in die Schuhe schieben wollten. Er habe auch niemals, wie behauptet, als falscher Beamter bei der Polizei angerufen, um an nicht-öffentliche Daten der späteren Opfer zu gelangen. Antonia von der Behrens, Nebenklage „Wir haben grundsätzlich überhaupt keine Zweifel an seiner Täterschaft. Aber es gibt ein ganz großes Problem: Es ist nicht aufgeklärt, wo am 2.8. die Daten herkommen, die von Frau Basay-Yildiz abgerufen wurden. Die Staatsanwaltschaft stellt sich hin und tut so, als ob das aufgeklärt sei, beziehungsweise egal ist. Und das ist es nicht. Diese Lücke nutzt der Angeklagte jetzt aus, um zu behaupten, in irgendwelchen komischen Foren hätte er irgendwelche Polizeibeamte getroffen, und die hätten all das gemacht.“ Der Angeklagte bleibt heute dabei: Er diene den wahren Tätern nur als nützlicher Idiot. […]

  • Steckt Alexander M. hinter den NSU 2.0-Drohschreiben?

    Steckt Alexander M. hinter den NSU 2.0-Drohschreiben?

    Mehr als 100 rassistische, beleidigende und volksverhetzende Schreiben sollen auf das Konto eines Mannes gehen, dem seit heute in Frankfurt der Prozess gemacht wird. Unterzeichnet mit „NSU 2.0“. Die Opfer waren zumeist prominente Frauen. Besonders brisant ist der Fall auch, weil der mutmaßliche Täter persönliche Daten seiner Opfer durch Abfragen über Polizeicomputer bekommen haben soll. Was er von der Presse hält, macht Alexander M. gleich zu Beginn des Prozesses deutlich. Über sein weiteres Weltbild geben 116 Drohschreiben Auskunft, die er zwischen 2018 und 2021 verfasst haben soll. Drei Stunden dauert deren Verlesung durch die Staatsanwaltschaft. Nadja Niesen, Staatsanwaltschaft Frankfurt „In diesen Drohschreiben waren allerdings nicht nur Drohungen enthalten sondern auch volksverhetzende, rechtsextreme Beleidigungen und verbotene Kennzeichen. Die Anklage wirft dem Angeklagten insgesamt allein 67 Fälle von Beleidigungen vor.“ Mehrere Schreiben gingen an die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz, die unter anderem Angehörige von Opfern der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ vertrat. Die Drohschreiben waren in Anspielung auf diese Gruppe mit „NSU 2.0″unterzeichnet. Weitere Empfänger waren die damalige Fraktionschefin der hessischen Linken Janine Wissler und die Kabarettistin Idil Baydar. Weil persönliche Daten der Empfänger von Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgefragt wurden, standen auch Polizisten im Verdacht, mit den Schreiben etwas zu tun zu haben. Nadja Niesen, Staatsanwaltschaft Frankfurt „Wir haben Ermittlungen in die Richtung natürlich auch geführt. Die sind auch noch längst nicht abgeschlossen. Aber bislang hat sich eben kein hinreichender Tatverdacht ergeben, dass Polizeibeamte da irgendwie involviert sein können. Wir haben Ermittlungen, da geht es um den Verdacht des Geheimnisverrates. Die sind bislang erfolglos verlaufen. Wir warten jetzt mal die Hauptverhandlung ab, ob sich da neue Erkenntnisse ergeben.“ Alexander M. soll sich die Daten erschlichen haben, indem er sich als Behördenmitarbeiter ausgab. Doch nach Ansicht der Nebenklage erklärt das nicht alle Abfragen. Sie will auch das das ideologische Umfeld des Angeklagten durchleuchten. […]

  • Der ermordetete Polizist Alexander K. wird beerdigt

    Der ermordetete Polizist Alexander K. wird beerdigt

    Die Tat sorgte in ganz Deutschland für Entsetzen. Rund zwei Wochen ist es her, dass zwei Polzisten bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Kusel kaltblütig erschossen wurden. Die beiden mutmaßlichen Täter konnten noch am selben Tag gefasst werden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Nun rückt die Trauer um die Ermordeten in den Mittelpunkt. Morgen wird die 24-jährige Polizeianwärterin beerdigt, heute der 29-jährige Polizeioberkommissar. „Er war ein junger Mann mit sehr positiver Ausstrahlung, der Menschen begeistern, unterhalten und mitnehmen konnte. Ein Mensch, der mit Menschen konnte.“ Mit diesen Worten beschreibt Polizeipräsident Michael Denne den getöteten Polizisten Alexander K. in seiner Trauerrede. Mehr als 2.500 Menschen sind in dessen Heimatort Freisen an der saarländisch-rheinland-pfälzischen Grenze gekommen, um sich von dem 29-Jährigen zu verabschieden. Norman Roth, Polizeiseelsorger der Evangelischen Kirche der Pfalz „Es ist für alle Betroffenen heute nochmal ein sehr schwerer Tag, wie Sie sich vorstellen können. Bei so einem grausamen Ereignis ist es besonders schwer für alle, für die Familien, für die Kolleginnen und Kollegen, für Freunde. Und gleichzeitig ist das in der Trauer ein wichtiger Schritt.“ Weil nicht alle Trauergäste in der Kirche Platz haben, wird der Gottesdienst auch in eine nahegelegene Halle und auf deren Vorplatz übertragen. So können nicht nur nahestehende Angehörige Abschied nehmen, sondern auch Kollegen, Sportkameraden und jeder, der sich mit Alexander K. auf irgendeine Weise verbunden fühlt. Karl-Josef Scheer , SPD, Bürgermeister Freisen „Es war der Wunsch der Familie, dies öffentlich zu machen, damit sich jeder vom Alexander auch verabschieden kann. Diesem Wunsch haben wir alle entsprochen und alles Menschenmögliche gemacht, dass jeder auch die Möglichkeit hat, an der Feierlichkeit teilzunehmen.“ Die Familie selbst möchte im Stillen und abseits der Öffentlichkeit trauern. Nach dem Gottesdienst ziehen die Trauergäste auf den Freisener Friedhof, um Alexander K. die letzte Ehre zu erweisen. Unter ihnen ist auch […]

  • Neuer Prozess um LKW-Amokfahrt in Limburg

    Neuer Prozess um LKW-Amokfahrt in Limburg

    Über zwei Jahre ist es jetzt her: Ein Mann kapert in Limburg einen Lastwagen, fährt ungebremst auf eine Kreuzung in mehrere Autos. Achtzehn Menschen werden dabei teils schwer verletzt. Vor knapp einem Jahr verurteilte das Landgericht Limburg den 33-jährigen Täter Omar A. zu neun Jahren Haft. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben hat, wird in Limburg ab heute neu verhandelt werden. War es Heimtücke oder nicht? Mit dieser Frage muss sich das Landgericht Limburg ab heute befassen. Am 07. Oktober 2019 kapert Omar A. in Limburg einen LKW und fährt mit rund 50 km/h in mehrere an einer Ampel wartende Autos. Insgesamt werden 18 Menschen zum Teil schwer verletzt. 10 Fahrzeuge werden beschädigt. Dass niemand dabei getötet wird, sei ein glücklicher Zufall, so das Gericht vor einem Jahr. Omar A. wird wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Landgericht hat dabei die Mordmerkmale Heimtücke und den Einsatz gemeingefährlicher Mittel festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nochmal geprüft und kommt zu dem Schluss: Das Mordmerkmal Heimtücke könne nicht tragfähig belegt werden. Genau darüber wird am Landgericht Limburg nun neu verhandelt. Bernward Kullmann, Verteidiger von Omar A. „Ich habe die Hoffnung, die berechtigte Hoffnung, dass diese Kammer die Annahme, dass es ein heimtückischer Angriff war verneinen wird. Ich denke, dass eine Strafmaßreduzierung zwischen sechs Monaten und 1,5 Jahren möglich wäre.“ In den kommenden Verhandlungstagen sollen ein Opfer und ein psychiatrischer Gutachter nochmal aussagen. Das Gericht will so feststellen, ob der Angeklagte hätte erkennen können, dass die Opfer arg- und wehrlos waren. Denn Omar A. ist mit dem LKW von hinten in die Autos gefahren. Die Opfer hätten ihn nicht sehen und fliehen können, so das Gericht damals. Jedoch ist Omar A. vermindert schuldfähig, da er vor der Tat Cannabis geraucht hatte. Vor Gericht wird sich der Angeklagte, laut seinem Verteidiger, […]

  • Lübcke-Untersuchungsausschuss hört weitere Zeugen

    Lübcke-Untersuchungsausschuss hört weitere Zeugen

    Immer noch ranken sich viele Fragen um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Warum ist der spätere Mörder, obwohl er als Rechtsextremist bekannt war, vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwunden? Der Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag hat dazu heute einen Zeugen vernommen, der den Fall kennt wie kaum ein anderer. Dieter Killmer hat als Oberstaatsanwalt die Anklage gegen Stefan E. vertreten. Heute berichtet er dem Untersuchungsausschuss des Landtags über seine Erkenntnisse zum Mord an Walter Lübcke. Dabei hebt er einen Punkt besonders hervor: Stefan E. war im Besitz von Dutzenden illegalen Waffen. Dieter Killmer, Oberstaatsanwalt beim Generalbundesanwalt „Es ist tatsächlich so, er hat im Verborgenen, illegal, ohne das kundzutun entsprechend Waffen beschafft. Ich vermag nicht zu erkennen, dass das nach außen hin bekannt geworden wäre.“ Für Dieter Killmer ist klar, dass Stefan E. sich die Waffen zu dem Zweck beschaffte, sie auch zu benutzen. Für die Abgeordneten ergeben sich daraus einige Fragen: Günter Rudolph, SPD-Fraktionschef hessischer Landtag „Wieso dieser Waffenhandel gewissermaßen und diese Dutzende von Waffen nicht erkannt waren, das ist auch eine der zentralen Fragen. Und da müssen die Sicherheitsbehörden schon noch Aufklärung leisten und da fordern wir auch künftig eine andere Umgehensweise.“ Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke will der Untersuchungsausschuss herausfinden, ob der Verfassungsschutz versagt hat, indem er den Rechtsextremisten Stefan E. aus den Augen ließ. Doch der Staatsanwalt lobt den Verfassungsschutz – zumindest für die Zeit nach der Tat: Dieter Killmer, Oberstaatsanwalt beim Generalbundesanwalt „Da muss ich schon sagen, oder kann sagen, das war eine sehr, sehr transparente und sehr intensive Zusammenarbeit und das von Beginn an und ich habe den Eindruck, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Hessen uns von Beginn an alle dort vorliegenden Informationen gegeben hat soweit ich das beurteilen kann.“ Ein weiterer Zeuge berichtet heute von einer Bürgerversammlung im Jahr 2015. […]

  • Geldautomatensprenger müssen für Jahre ins Gefängnis

    Geldautomatensprenger müssen für Jahre ins Gefängnis

    Immer wieder werden Geldautomaten in die Luft gesprengt. Allein in Rheinland-Pfalz waren es im vergangenen Jahr 23 Automaten, die zerstört wurden. Das Geld wurde geklaut. Wir kümmern uns jetzt um einen Fall aus dem vergangenen Frühling, geschehen in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die drei Verdächtigen konnten gefasst werden und wurden vor Gericht gestellt. Heute gab es am Landgericht Koblenz das Urteil. Drei Männer im Alter zwischen 22 und 33 Jahren auf der Anklagebank. Alle drei erhalten Haftstrafen in Höhe von vier bis sechs Jahren. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Bande in der Nacht zum 10. April letzten Jahres einen Geldautomaten in Bad Neuenahr-Ahrweiler in die Luft gejagt und ausgeraubt hat. Katrin Weinert Pressesprecherin Landgericht Koblenz „Es ist in der Tat eine Besonderheit, dass man hier bei der Sprengung des Geldautomaten in Bad Neuenahr-Ahrweiler die Täter auffinden konnte und es hier zu einer Verurteilung kommt, da leider die Aufklärungsrate diesbezüglich leider nicht ganz so hoch ist.“ Die Tat geschah am 10. April letzten Jahres: Im Vorraum der Volksbank-Filiale haben die drei Männer den Automaten aufgehebelt, Gas eingeleitet und dann über eine nach draußen gelegte Benzinspur das Gas entzündet und damit den Automaten gesprengt. Die Ermittler fanden vor Ort eine Plastikflasche mit der DNA des Hauptangeklagten Pawel K. Er hatte im Verfahren ein Geständnis abgelegt. Seine Strafe ist mit einer Drogentherapie verbunden. Die Haftstrafe will sein Verteidiger nicht anfechten. Kai-Uwe Ritter, Verteidigung des Hauptangeklagten „Wir wollen uns damit gar nicht beschäftigen müssen, weil der Mandant die klare Meinung hat: ‚Ich will jetzt, nachdem ich schon im Ermittlungsverfahren geständig mich geäußert habe, konsequent weitermachen auf diesem Weg und auch so schnell es geht in die Vollstreckung einsteigen‘.“ Einer der Angeklagten ließ sich sogar das Datum der Tat und drei Dollarzeichen auf den Arm tätowieren. Auch das dürfte zur Aufklärung des Falles […]