Bundestag schafft Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ab

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und der Linken beschlossen, den Paragraf 219 A aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Dieser verbot die Werbung für Schwangerschaft-Abbrüche, erschwerte aber auch die Information darüber. Der Beschluss hebt auch alle Urteile auf, die in den vergangenen Jahren auf Basis des Paragraf 219 A gefällt wurden. Die hessenweit bekannte Ärztin Kristina Hänel aus Gießen, die selbst eine Geldstrafe zahlen musste, saß bei der Abstimmung auf der Besucher-Tribüne des Bundestages.

Kristina Hänel, Allgemeinmedizinerin aus Gießen