Brandstiftung in JVA – Prozess gegen Untersuchungshäftling

Vor fast zweieinhalb Jahren brannte es im Koblenzer Gefängnis. Bald war klar, dass es sich um Brandstiftung handeln musste. Jetzt steht der vermeintliche Brandstifter in Koblenz vor Gericht.

Viereinhalb Jahre Haft wegen der Vergewaltigung einer 17-Jährigen. Dass war das Urteil, das ein Gericht 2020 gegen Khalid M. verhängt hatte. Der damals 24-Jährige war erst einen Monat vor seiner Tat nach Deutschland eingereist – auf der Suche nach einem besseren Leben, wie er heute vor Gericht sagt. Nur wenige Wochen nach seiner Verurteilung soll er dann einen Stapel Papier unter der Matratze in seiner Zelle hier in der Koblenzer Justizvollzugsanstalt angezündet haben, so wirft es ihm die Staatsanwaltschaft vor. Bei dem Brand erleiden zehn Menschen leichte Rauchvergiftungen. Zu der Tat will Khalid M. sich nicht äußern und lässt auch ansonsten wenig Aufklärungsbereitschaft erkennen.
Robert Murmann, Reporter
„Der Angeklagte zeigt heute wenig Interesse am Verlauf des Prozesses. Er wirkt abwesend und müde. Als vor Gericht noch einmal der Hergang der Vergewaltigung vorgetragen wird, wegen der Khalid M. im Gefängnis sitzt, fallen ihm immer wieder die Augen zu, das Kinn kippt ihm auf die Brust. Die Vorsitzende Richterin muss ihn ermahnen – Erfolg hat dieser Appell nicht: als eine Brandermittlerin über den Zustand der abgebrannten Zelle berichtet, ist der Angeklagte bereits wieder eingeschlafen.“
Im Falle einer Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung drohen Khalid M. laut Staatsanwaltschaft zwischen einem und 15 zusätzlichen Jahren Haft. Der Prozess wird in zwei Wochen fortgesetzt. Ein Urteil könnte Ende des Monats fallen.