Blitzerattrappe könnte schon bald die Justiz beschäftigen

In Wiesbaden-Nordenstadt beschäftigt ein Blitzer die Justiz. Die vermeintliche Radarfalle ist nämlich gar nicht echt, sieht dafür aber täuschend echt aus und sie steht im öffentlichen Raum. Für die Bürgerinitiative, die die Attrappe aufgestellt hat, ist sie ein Hilferuf. Für die Behörden hingegen ist sie ein möglicherweise gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Blitzerfotos sind ärgerlich, denn sie gehen oft ganz schön ins Geld. Wer hier zu schnell fährt, muss sich allerdings nicht ärgern – denn der vermeintliche Blitzer ist eine Attrappe. Aufgestellt hat ihn die Bürgerinitiative „Zusammen für Nordenstadt“. Eine Verzweiflungstat, sagt der Vorsitzende der Initiative. Obwohl sie die Stadt immer wieder auf Raser und lauten Durchgangsverkehr aufmerksam machten, sehe die Stadt keinen Handlungsbedarf.
Christian Bachmann, Vorsitzender „Zusammen für Nordenstadt“
„Wir möchten die Verkehrsteilnehmer nicht erziehen, wir sind keine Hilfssheriffs, die in irgendeiner Art und Weise hier Verkehr kontrollieren oder manipulieren möchten, sondern uns geht es wirklich darum, den Fokus auf die Verkehrsprobleme hier im Stadtbezirk zu lenken, die viel zu lange liegen und viel zu sehr von der Stadtpolitik ignoriert werden.“
Seit ein paar Wochen steht der Anhänger mit Zulassung und Nummernschild im öffentlichen Raum.
Winnrich Tischel geht das zu weit. Auch wenn der Leiter des Straßenverkehrsamtes grundsätzlich Verständnis für die Probleme der Initiative habe, sagt er.
Winnrich Tischel, Leiter Straßenverkehrsamt Wiesbaden
„Es gibt aber Grenzen. Immer dann, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Wir sind nun mal eine Behörde und Sympathie für Aktionen hin oder her, aber wir müssen die Verkehrssicherheit als erstes im Auge behalten.“
Bei der Leitstelle gingen regelmäßig Anrufe von wütenden Bürgern ein, die vor Schreck eine Vollbremsung gemacht hätten, sagt der Amtsleiter. Ob es sich möglicherweise um eine Straftat handelt, muss deshalb nun die Staatsanwaltschaft entscheiden. Laut ADAC Hessen ist längst nicht eindeutig, ob die Attrappe dort stehen darf oder nicht.
Cornelius Blanke, ADAC Hessen-Thüringen e.V.:
„Es gibt Fälle von Gerichten, die das verboten haben, die gesagt haben, es ist nach Strafgesetzbuch § 132 eine Amtsanmaßung. Dann wurde es verboten. Es gab sogar den Bestand, den Strafbestand, dass im Prinzip eine Straftat vorlag. Da musste gezahlt werden. Aber das ist sehr unterschiedlich.“
Dass ihre Blitzerattrappe ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und damit eine Straftat sein soll, glaubt Christian Bachmann nicht. Im Gegenteil: Die Anwohner hätten sehr positiv auf ihre Idee reagiert.
Christian Bachmann, Vorsitzender „Zusammen für Nordenstadt“
„In dem Moment, und das kann ich klipp und klar sagen, wenn der Verkehrsdezernent auf uns zugeht und uns ein Gesprächsangebot macht, ist der Hänger weg.“
Wenn ihnen die Justiz mit ihrer Entscheidung nicht zuvorkommt. Die Initiative will hartnäckig bleiben. Bis dahin wird die Blitzerattrappe wohl noch so manchen Autofahrer ärgern und so manchen Anwohner erfreuen.