Besetzung des LKA-Chefpostens verfassungswidrig?

Wieder einmal wird es ungemütlich für die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen. Das Corona-Sondervermögen – klingt so positiv – dahinter steckte ein 12-Milliarden-Euro-Schuldenberg, den der Staatsgerichtshof gekippt hat. Genauso lief es auch in Sachen Beamtenbesoldung in Hessen. Das Urteil: verfassungswidrig. Und nun ist auch ein weiteres Gesetz der Landesregierung heftig umstritten und könnte jetzt gekippt werden.

Mit ihrer knappen Mehrheit im Landtag hat die schwarz-grüne Regierungskoalition im November beschlossen, dass der Chef des Hessischen Landeskriminalamts künftig in den Kreis der politischen Beamten aufgenommen wird. Das bedeutet: Sein Handeln muss grundsätzlich mit den politischen Ansichten und Zielen der Regierung übereinstimmen. Der Innenminister kann ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzen und die Position ohne Ausschreibung neubesetzen. Diese politische Einflussnahme halten SPD und FDP für verfassungswidrig und klagen nun gegen das Gesetz.
Günter Rudolph, SPD, Fraktionsvorsitzender Hessen
„Das Landeskriminalamt ist eine klassische Fachbehörde zur Kriminalitätsbekämpfung und diese Behörde muss unabhängig von politischen Einflüssen arbeiten können. Herr Beuth will mit dem Kopf durch die Wand, er will durchregieren von oben nach unten und das halten wir nicht für zulässig, verstößt gegen Recht und Gesetze und deswegen müssen wir diese Klage heute erheben.“
Zu diesem Zweck haben die beiden Oppositionsfraktionen den renommierten Rechtswissenschaftler Professor Ulrich Battis beauftragt, einen Normenkontrollantrag an den Hessischen Staatsgerichtshof zu verfassen. Der wiederum prüft, ob das Gesetz den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis, Rechtswissenschaftler
„Ich bin sehr guten Mutes, dass wir das gewinnen werden, weil das Bundesverfassungsgericht hier inzwischen sehr strikte Vorgaben gemacht hat, wann ein politischer Beamter als Amt zulässig ist oder nicht. Und diese Vorgaben sind hier bewusst missachtet worden.“
Der zuständige Innenminister Peter Beuth verteidigt die Neuregelung. Seiner Meinung nach müsse der LKA-Chef als oberster Verantwortlicher für die Kriminalitätsbekämpfung im Land zwingend mit den politischen Zielen der Landesregierung übereinstimmen.
Innenministerium Hessen
„Wenn es darum geht, strategische Ausrichtungen in der Kriminalitätsbekämpfung neu zu justieren, kommt dem Landeskriminalamt innerhalb der hessischen Polizei eine zentrale Steuerungsfunktion zu. Aufgrund dieser herausgehobenen Stellung des LKA für die gesamte hessische Polizei, wird die Behördenleitung künftig mit einem politischen Beamten besetzt werden.“
Dem Gesetzentwurf vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der zu der Zeit amtierenden LKA-Chefin Sabine Thurau und dem damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Boris Rhein. 2011 hatte Rhein Thurau vorschnell entlassen. Sie klagte erfolgreich und erhielt nach zwei Jahren ihre alte Stelle zurück. Diese Niederlage habe die CDU-Regierung nachhaltig geprägt, so der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion.
Stefan Müller, FDP, Innenpolitischer Sprecher Hessen
„Ich glaube, dass das eine ganz entscheidende Rolle spielt für Peter Beuth, für den Innenminister, hier die Stelle künftig mit einem politischen Beamten besetzen zu wollen, weil er im Fall dessen, dass es einen Widerspruch gibt oder dass eben nicht klar Folge geleistet wird, sondern auf Fachpunkte bezogen wird, dann trotzdem jemanden entlassen kann. Deswegen spielt der Fall Thurau natürlich eine Rolle. Ich glaube, dass der Fall Thurau Grundlage dafür ist, dass die Regierungskoalition diesen Gesetzesentwurf eingebracht hat.“
Ob die schwarz-grüne Landesregierung erneut eine Niederlage hinnehmen muss, das entscheidet in den kommenden Wochen der Hessische Staatsgerichtshof.