Berufsbezogene Impfpflicht kommt

2G, 3G? Lockern oder nicht? Der heikelste Teil der Corona-Pandemie ist der Weg aus ihr heraus. Täglich über 200.000 Neuinfektionen bedeutet auch, dass nach und nach immer mehr Menschen genesen sind. Wie nötig ist da noch die Impfpflicht für alle? Zumindest die Impflicht im medizinischen Bereich kann kommen, denn heute gab das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren grünes Licht für die Umsetzung.

Zunächst steht der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nichts im Weg. Einen Eilantrag gegen sie hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute abgelehnt. In seiner Pressemitteilung erklärt der oberste Gerichtshof auf Bundesebene heute:
„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber.“
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann also am 15. März in Kraft treten. Eine endgültige Entscheidung ist das noch nicht. Ob sie grundsätzlich verfassungsmäßig ist, prüft das Bundesverfassungsgericht noch in einem Hauptverfahren.
Stand jetzt müssen ab dem 15. März also beispielsweise Krankenhäuser ihre ungeimpften Mitarbeiter an das zuständige Gesundheitsamt melden.
Eine Praxis, die auf Gegenwehr stößt, denn die Gesundheitsämter sehen sich schon jetzt überlastet.
Das Trierer Gesundheitsamt zum Beispiel fordert das Land auf, die Umsetzung der Impfpflicht an andere Behörden zu delegieren. Wie genau die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden soll, wird unter anderem Gesundheitsminister Clemens Hoch am Montag vorstellen.