Bahn muss Fahrkarten geschlechtsneutral verkaufen

Die Deutsche Bahn darf Kunden nicht mehr ausschließlich als „Herr“ oder „Frau“ ansprechen. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hatte eine sogenannte nichtbinäre Person geklagt, die sich weder dem weiblichen, noch dem männlichen Geschlecht zuordnet.

Diese hatte beim Online-Kauf einer Fahrkarte zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ wählen müssen – eine andere Option gab es nicht. Das Gericht sprach der klagenden Person eine Entschädigung von 1.000 Euro zu und untersagte der Bahn, die Person künftig auf Rechnungen oder im Briefverkehr als „Herr“ oder „Frau“ anzusprechen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 250.000 Euro. Ab 1. Januar 2023 muss die Bahn zudem beim Kartenkauf eine neutrale Geschlechtsoption anbieten.
Gundula Fehns-Böer, Sprecherin Oberlandesgericht Frankfurt
„Wenn man z.B. das Online-Buchungssystem der Beklagten nutzt: Alle im Massenverkehr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um die Angebote der Beklagten zu nutzen, müssen bis dahin umgestellt werden. Die zwanghafte Auswahl zwischen ‚Frau‘ und ‚Herr‘ – das ist das, was der Senat gesagt hat -, das ist eine Benachteiligung und die muss bis dahin abgestellt sein.“