Aussage im IS-Prozess

Vor knapp einem halben Jahr haben Polizisten die Syrien-Rückkehrerin Sahra M. am Frankfurter Flughafen festgenommen. Der Vorwurf: Sie soll zwischen 2014 und 2019 der Terrorgruppe Islamischer Staat angehört haben. Deshalb steht die 27-Jährige aus Idar Oberstein seit letzter Woche in Koblenz vor Gericht. Heute hat sie ausgesagt.

Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. So lautet die Anklage gegen Sahra M.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wirft der Angeklagten vor, 2014 nach Syrien gereist zu sein und sich dann dort dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen zu haben. Dort soll sie drei IS Kämpfer geheiratet und sich um den gemeinsamen Haushalt gekümmert haben. Dadurch habe sie ihren Männern ermöglicht, für den IS zu kämpfen, so die Anklageschrift. Zwei von ihnen seien im Gefecht gestorben, von dem Dritten habe sie sich scheiden lassen. Heute berichtet die Angeklagte vor dem Oberlandesgericht Koblenz aus ihrer Kindheit.
Christopher Schulte-Holtey, Reporter
„Wie schon zu Beginn des Prozesses wirkt Sahra M. heute sehr unsicher. Sie liest ihre handgeschriebene Aussage nur sehr leise und mit langen Pausen vor. Dabei berichtet sie von einer eigentlich glücklichen Kindheit, die aber durch den frühen Tod ihrer Mutter erschüttert worden sei. Danach habe sie sich immer weiter zurückgezogen und im Islam Halt gesucht. Dabei habe sie sich mit radikalen Predigern beschäftigt und auch bei ihrem Bruder Sadek einen Gleichgesinnten gefunden. Dieser habe sie dann noch mehr radikalisiert bis sie dann 2014 gemeinsam nach Syrien ausgewandert seien.“
Dort soll sie sich dann der Terrororganisation angeschlossen haben.
Für die Verteidigung der Angeklagten könnte das noch wichtig werden, da noch unklar ist, ob in dem Prozess das Jugendstrafrecht angewendet wird, denn bei der Ausreise war Sarah M. erst 19.
Michael Sertsöz, Verteidiger von Sahra M.
„Das sind wichtige Punkte, weil wir als Verteidigung davon ausgehen, dass die Wurzel des Übels in der Jugendzeit liegt und da muss man eben auch mal genauer hinschauen und erklären, wie sich das alles entwickelt hat damals.“
Für die Staatsanwaltschaft ist die Aussage heute ein glaubhafter Einblick in Jugend der Angeklagten. Jedoch hat Sahra M. noch keine Angaben zum eigentlichen Tatvorwurf gemacht.
Kristina Speicher, Oberstaatsanwältin
„Falls die Angeklagte ein umfassendes Geständnis auch hinsichtlich der angeklagten Tat ablegt, wird das schon geeignet sein, die Verfahrensdauer erheblich zu verkürzen, und natürlich wirkt sich ein umfassendes glaubhaftes und von Reue getragenes Geständnis auch in erheblichem Maße strafmildernd aus. Es steht ja immer noch die Frage im Raum, inwieweit sich die Angeklagte letztlich auch vom radikalen Islam distanziert hat.“
Fragen, die sich erst in den nächsten Verhandlungstagen klären lassen. Dann sollen Sachverständige und Weggefährten aus der Zeit in Syrien aussagen.