Amokfahrer von Trier erneut verurteilt

Vor dreieinhalb Jahren hat die Amokfahrt von Trier bundesweit für Entsetzen gesorgt. Ein Mann ist mit seinem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hat dabei sechs Menschen getötet und viele weitere verletzt. Für diese Amokfahrt wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. Allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Der Grund: Das Landgericht Trier habe die Schuldfähigkeit des nachweislich psychisch kranken Täters nicht richtig geprüft. Im Winter wurde der Prozess neu aufgerollt, heute ist das Urteil gefallen.

Es bleibt dabei: lebenslange Haft für Bernd W. Dazu haben die Richter die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit folgen sie den Forderungen der Staatsanwaltschaft und bestätigen das erste Urteil gegen den Amokfahrer von Trier. Auch der Ort, an dem der Mann seine Strafe absitzen muss, bleibt gleich: eine forensische Psychiatrie.
Eric Samel, Oberstaatsanwalt Trier
„Das ist im Prinzip eine psychiatrische Einrichtung für Straftäter. Sie müssen sich das vorstellen letztlich wie ein Gefängnis, aber mit medizinischer Behandlung. Auch da sind hohe Mauern, Zäune, geschlossene Räume, also auch da ist er letztlich im Vollzug.“
Bernd W. ist an paranoider Schizophrenie erkrankt, das steht außer Frage. Wie aber war sein psychischer Zustand in der konkreten Tatsituation? Ist er vermindert schuldfähig oder gar nicht schuldfähig? Das habe das Gericht im ersten Prozess nicht ausreichend geprüft, bemängelt der Bundesgerichtshof als er Urteil Nummer eins teilweise aufhebt. Nach erneuter Prüfung durch eine andere Kammer, kommt man heute aber zum nahezu selben Ergebnis. Zwar sei Bernd W. durch seine Erkrankung vermindert schuldfähig, die Tat sei aber so gravierend, dass das Gericht von einer Strafmilderung absieht.
Peter Frank, Strafverteidiger von Bernd W.
„Allerdings sieht die Verteidigung das mit der Strafrahmenverschiebung bei verminderter Schuldfähigkeit, die man vornehmen kann, aber nicht muss, anders wie das Gericht – auch nicht haltbar, so wie das Gericht das wohl begründet hat. Und deswegen werden wir nochmal Revision einlegen.“
Eine Ankündigung, die Wolfgang Hilsemer, der bei der Amokfahrt seine Schwester verloren hat, nicht gerne hört. Er hofft, dass das Urteil möglichst schnell rechtskräftig wird, damit er endlich, zumindest juristisch gesehen, einen Schlussstrich ziehen kann.
Wolfgang Hilsemer, Hinterbliebener
„Das ist eine innere Befriedigung dann. Wenn ich weiß, dass er nicht mehr rauskommt, egal ob in der Psychiatrie oder im Gefängnis, er darf einfach nicht rauskommen. Das wird mich einfach freuen, da käme ich zur Ruhe.“
Wie ihm geht es auch den vielen Verletzten und den Angehörigen der anderen fünf Menschen, die dem Amokfahrer von Trier vor dreieinhalb Jahren zum Opfer gefallen sind.