Narkosearzt wegen Mordes verurteilt
Im neuen Prozess nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis in Kronberg ist ein Narkosearzt wegen Mordes verurteilt worden – zu dreizehn-einhalb Jahren. Das Frankfurter Landgericht sieht es als erwiesen an, dass die damals vierjährige Emilia noch leben könnte, wenn der Anästhesist nicht versucht hätte, seine Fehler zu vertuschen.
War es Totschlag – oder doch Mord? Das war die zentrale Frage im Revisionsprozess gegen den heute 69 Jahre alten Anästhesisten aus Bensheim, dem schwerste Behandlungsfehler vorgeworfen werden. In einem ersten Prozess war der Arzt Ende 2024 wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Anfang des Jahres auf – und verwies den Fall zurück ans Landgericht Frankfurt. Das verurteilte den Narkosearzt nun wegen Mordes.
Constanze Jung, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Das war heute ein richtiges und wichtiges Urteil, das hier gefallen ist in Frankfurt. Vor allen Dingen hat es nach sechs Jahren endlich eine entscheidende Frage beantwortet: Nämlich die, warum der Angeklagte es unterlassen hat, die Kinder rechtzeitig in ein Krankenhaus zu bringen. Die Antwort lautet: Weil er eben seine vorangegangenen Behandlungsfehler verdecken wollte.“
Im September 2021 soll Gerald W. zunächst einer erwachsenen Frau und dann 4 Kindern in einer Zahnarztpraxis in Kronberg das Narkosemittel Propofol verabreicht haben. In zu hohen Dosen. Und noch schlimmer: Immer wieder aus der gleichen Flasche. Das ist aus hygienischen Gründen eindeutig verboten, weil sich in Propofol sehr schnell tödliche Keime bilden können. Die Kinder erlitten eine lebensbedrohliche Sepsis. Emilia verstarb noch in der Zahnarztpraxis. Und das nach Ansicht des Gerichts nur, weil der nun wegen Mordes verurteilte Narkosearzt seine Fehler vertuschen wollte.
Constanze Jung, Staatsanwaltschaft Frankfurt
„Mord sieht eigentlich eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Wir hatten auch eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe beantragt. Man muss aber dazu sagen, dass wir hier von einer Unterlassungsstraftat sprechen.“


