Weitere Nachrichten im Überblick

Prozess gegen Betreiber einer Darknet-Plattform – 7 1/2 Milliarden für Hessens Kommunen – Gericht erlaubt Abschuss von Wölfen im Lahn-Dill-Kreis

Anmoderation:
Die außerordentlich niedrigen Pegelstände am Rhein erschweren den Schiffsverkehr weiterhin erheblich. Auf dem besonders vom Niedrigwasser betroffenen Abschnitt zwischen Sankt Goar und Mainz seien nur noch vereinzelt Güterschiffe unterwegs. Das teilte der Bundesverband der Deutschen Binnenschiffer mit. Der Pegel in Kaub unterschritt am Wochenende zeitweise den Nullpunkt und erreicht einen historischen Tiefstwert.
Und damit kommen wir zu weiteren kurzen Nachrichten von heute:
Prozess gegen Betreiber einer Darknet-Plattform
Der mutmaßliche Betreiber einer gigantischen Drogenplattform im Darknet hat zum Auftakt des Prozesses am Frankfurter Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er sei der Gründer und Betreiber des Online-Marktplatzes «Archetyp Market» gewesen, sagte der 31-Jährige Deutsche. Den Gesamtumsatz der Plattform beziffern die Ermittler auf etwa 330 Millionen Euro. Es soll mehr als 600.000 Konten von Kunden aus aller Welt und 2,3 Millionen Bestellungen gegeben haben. Das Ermittlungsverfahren führte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, daher findet der Prozess am Frankfurter Landgericht statt. Der 31-Jährige wurde in Barcelona festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft.
7 1/2 Milliarden für Hessens Kommunen
Das Land Hessen überweist den hessichen Kommunen für das Jahr 2027 7 1/2 Milliarden Euro. Das sind 100 Millionen Euro mehr als dieses Jahr. Das teilte Finanzmister Alexander Lorz heute in Wiesbaden mit. Die Gemeinden, Städte und Landkreise erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben neben ihren eigenen Einnahmen auch Geld vom Land. Die Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs wird jährlich ermittelt und trägt dazu bei, die Unterschiede zwischen ärmeren und reicheren Kommunen auszugleichen
Gericht erlaubt Abschuss von Wölfen im Lahn-Dill-Kreis
Der Abschuss von Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis ist zulässig. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof heute in Kassel entschieden. Der für das Jagdrecht zuständige Senat wies damit die Beschwerden dreier Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zurück. Diese waren gegen zwei vorherige Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Kassel vorgegangen. Hessen hatte im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.