Finanzierung des Gewalthilfegesetzes
Rund jede dritte Frau in Deutschland erfährt laut Bundesamt für Familie mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gewalthilfegesetz soll Betroffenen ab 2032 einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung garantieren. Dafür müssen die Bundesländer ausreichend Frauenhäuser und Beratungsstellen bereitstellen. Das Land Hessen hat heute seinen Entwurf für die Umsetzung vorgestellt.


