Finanzierung des Gewalthilfegesetzes

Rund jede dritte Frau in Deutschland erfährt laut Bundesamt für Familie mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt.  Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gewalthilfegesetz soll Betroffenen ab 2032 einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung garantieren. Dafür müssen die Bundesländer ausreichend Frauenhäuser und Beratungsstellen bereitstellen. Das Land Hessen hat heute seinen Entwurf für die Umsetzung vorgestellt.

 

Mehr als 12.000 Menschen wurden im vergangenen Jahr Opfer häuslicher Gewalt. Etwa 80 Prozent von ihnen sind Frauen. Wer den Mut fasst, sich der Gewalt zu entziehen, findet oft Schutz in einem Frauenhaus. Doch in den Einrichtungen fehlen in Hessen derzeit rund 740 Plätze. Auch Sozialministerin Heike Hofmann kennt das Problem.
Heike Hofmann (SPD)
Sozialministerin Hessen
„Das hat zum einen den Grund, dass aktuell Plätze noch fehlen und noch sehr regional es abhängt, wo wohnt eine Frau, ob sie Wohnort nah wirklich einen Platz bekommt. Das wollen und werden wir mit dem Ausbau des Systems ändern, indem wir die Frauenhausplätze steigern aber auch die Beratungs– und Interventionsstellen weiter ausbauen.“
Das Land Hessen will das Hilfesystem deshalb ausbauen. Grundlage dafür ist das Gewalthilfegesetz, das der Bund Anfang 2025 verabschiedet hat. Die Länder müssen dafür ausreichend Frauenhäuser und Beratungsstellen bereitstellen.
Bisher finanzieren Träger, Land und Kommunen das Frauenhilfesystem gemeinsam. Ab 2027 übernimmt das Land die Finanzierung vollständig.
Schon im kommenden Jahr stehen rund 30 Millionen Euro für den laufenden Betrieb bereit – etwa ein Drittel mehr als bisher. Rund acht Millionen Euro davon kommen vom Bund.
Zusätzlich stellt das Land jedes Jahr mindestens fünf Millionen Euro für den Aus- und Neubau bereit.
Heike Hofmann (SPD), Sozialministerin Hessen
„Ich erwarte, dass die Kommunen weiterhin ihren Beitrag dazu leisten, dass das Hilfesystem weiterhin ausgebaut werden kann. Es ist ja sehr differenziert, es gibt unterschiedliche Beratungsangebote, Präventivmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeiten. Wir brauchen alle, damit wir passgenau dieses System ausbauen können.“
Im Vogelsbergkreis und im Kreis Groß-Gerau entstehen bereits insgesamt 40 neue Plätze in Frauenhäusern. Weitere sollen folgen. Dafür bringt die Landesregierung jetzt ihr Ausführungsgesetz in den Landtag ein.