Dilemma der CDU – Gespräch mit Roland Koch

Markus Appelmann spricht mit dem ehemaligen CDU-Ministerpräsidenten von Hessen.

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Sie war eine Zäsur. Auch für die CDU. Die Partei halbierte ihr Ergebnis. Nur 17,2 Prozent gaben den Christdemokraten ihre Stimme.
Der strahlende Wahlsieger: Ulrich Siegmund von der AfD.
Seitdem wird wieder viel diskutiert in Deutschland – über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren und auch über die sogenannte „Brandmauer“.
Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein plädiert jetzt dafür, sich von diesem Begriff zu verabschieden.
Boris Rhein (CDU), Ministerpräsident Hessen
„Die Brandmauer ist von Anfang an ein Sprachbild gewesen, mit dem insbesondere wir Christdemokraten deutlich machen wollten, dass es ist mit uns keine Koalition mit der AfD gibt und das ist auch so. Das bleibt auch so. Ich glaube aber, wir sind viel besser beraten, Brücken in die Mitte zu bauen und uns um die Wählerinnen und Wähler uns zu bemühen, die Wählerinnen und Wähler der AfD zurückzuholen in die Mitte sie für die Mitte zu begeistern.“
Von Rheins Amtskollegen aus Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, kommt der Vorschlag, eine Arbeitsgruppe aus Bund und Länder zu bilden. Sie soll prüfen, wie der Staat verfassungsrechtlich mit der AfD umgehen sollte.
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Markus, Appelmann, Moderator:
Über den Umgang der CDU mit der AfD wollen wir jetzt sprechen mit Roland Koch, dem früheren Ministerpräsidenten von Hessen. Er war stellvertretender Bundesvorsitzender seiner Partei. Es ist ein enger Vertrauter von Bundeskanzler Merz und auch immer noch eine gewichtige Stimme in der CDU. Guten Abend, Herr Koch!
Roland Koch (CDU), ehemaliger Ministerpräsident Hessen:
Guten Abend, Herr Appelmann.
Appelmann:
Herr Koch, es scheint paradox: Boris Rhein sagt: “Wir müssen wieder stärker mit den Wählern reden”, Hendrik Wüst sagt: “Wir müssen gleichzeitig prüfen, ob die von diesen Wählern gewählte Partei möglicherweise verboten werden kann.” Hier stehen sich doch zwei grundsätzlich verschiedene Vorstellungen im Umgang mit der AfD gegenüber.
Koch:
Ich sehe den Unterschied nicht so fundamental. Es gibt diesen diese Frage, ob es opportun ist, einen Verbotsantrag zu stellen oder nicht. Es gibt aber keinen Zweifel zwischen allen Ministerpräsidenten, denke ich, und das würde auch ich teilen. Dass das, was die AfD macht, eine sehr, sehr gute Grundlage für einen Verbotsantrag wäre, also die Frage ist nicht: Hat man gute Argumente, diese Partei zu verbieten? Sie ist eindeutig verfassungswidrig nach meiner Überzeugung. Und alles, was wir in Deutschland dafür bisher an Material aufgebracht haben, gerade wenn man die sachsen-anhaltinische AfD sieht, spricht dafür, dass das so ist. Die Politik hat nur gesagt wenn etwas verfassungswidrig muss nicht automatisch zum Bundesverfassungsgericht, sondern es gibt das Nützlichkeitsprinzip. Ist das der richtige Weg? Und ich glaube, die beiden Ministerpräsidenten Boris Rhein und Wüst haben haben ein völlig gleiches Ziel: Sie wollen die Wähler zurück.
Appelmann:
Herr Koch, derzeit hat das Land Rheinland-Pfalz den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz inne. Diese Woche hat der noch Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze von der CDU, Rheinland-Pfalz gebeten, den Vorsitz nicht an Sachsen-Anhalt zu übergeben. Ist es denn klug, vom gewohnten Ablauf abzuweichen, um einem möglichen Vorsitz einer AfD-geführten Landesregierung zu verhindern?
Koch:
Ich fürchte, dass uns diese Frage jetzt in den nächsten Wochen an einer ganzen Reihe von Stellen begegnen wird und möglicherweise diese Stelle, also die Ministerpräsidentenkonferenz-Vorsitz-Fragen, nicht die allerbedeutendste davon ist. Aber sie ist in der gleichen Logik. Mit der AfD tritt eine Partei auf die administrative Bühne, also wie unser Land regiert wird, die nicht nach den Regeln dieser Gesellschaft spielen will, die ein anderes Verhältnis zu dem derzeitigen europäischen Aggressor Putin hat, wo wir nicht sicher sind, ob dort nicht Informationen weitergegeben sind oder sogar erwarten, dass dort Informationen weitergegeben werden, wo wir nicht sicher sind, ob die rechtsstaatlichen Instrumente Polizei und Justiz genau da eingesetzt werden, wo unser Grundgesetz das will. Weil im Wahlprogramm der AfD steht eben ein Verhalten gegenüber Migranten, aber auch ein Verhalten, wie man in Zukunft in Museen, mit Kulturgütern umgeht, die mit unserer Verfassung absolut unvereinbar sind. Kann man da ganz normal in einem Einstimmigkeitsprinzip der deutschen Bundesländer in Offenlegung aller Daten und Informationen des Bundeskriminalamts, das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeiten oder nicht? Ich fürchte, die Antwort darauf muss in Verantwortung für Deutschland sein, dass man das nicht kann, auch wenn es dann so aussieht. Die grenzen einen Wahlsieger aus. Aber es ist kein normaler Wahlsieger und das wird er auch nicht werden.
Appelmann:
Danke schön bis dahin, Roland Koch.