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AfD Klage abgelehnt – Pilot soll obduziert werden – Leica mit Umsatzrückgang

AfD-Klage abgelehnt
Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat eine Klage der rheinland-pfälzischen  AfD-Landtagsfraktion abgelehnt. Somit verstößt das neue Abgeordneten und Fraktionsgesetz nicht gegen die Landesverfassung. Seit Juli vergangenen Jahres werden die Mitarbeiter der Abgeordneten und der Fraktionen auf Ihre Verfassungstreue überprüft. Damit hatte der Landtag rechtlich Neuland betreten und die AfD Fraktion hatte dagegen geklagt. Mehr als 600 Mitarbeiter  wurden seitdem auf Verfassungstreue geprüft, in zwei Fällen wurden Zweifel festgestellt, ein dritter Mitarbeiter hatte einer Prüfung nicht zugestimmt. Nach Informationen  der deutschen-Presse-Agentur arbeiten alle für die AfD.
Pilot soll obduziert werden
Nach dem Absturz eines Kleinflugzeuges bei Viernheim mit zwei Toten und zwei Schwerverletzten soll die Leiche des Piloten obduziert werden. Um festzustellen, ob ein medizinischer Notfall vorlag, soll eine Leichenöffnung durchgeführt werden, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Darmstadt. Desweiteren hoffen die Ermittler auf Videoaufnahmen, die den Flug des Kleinflugzeugs kurz vor dem Absturz zeigen. Wer entsprechende Aufnahmen gemacht hat oder sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich bei der Heppenheimer Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 06252/706-0 zu melden. Das Kleinflugzeug war am Sonntag aus bislang ungeklärter Ursache abgestürzt.
Leica mit Umsatzrückgang
Der Kameraproduzent Leica aus Wetzlar hat im vergangen Jahr einen Umsatzrückgang verzeichnet. Im Geschäftsjahr 2025/26 lag der Umsatz bei 573 Millionen Euro und damit knapp 4 Prozent unter dem des Jahres davor.Im Heimatmarkt Deutschland hat Leica zugelegt, im Auslandsmarkt wie den USA machten sich die Zölle bemerkbar, so der Kamerahersteller. Leica hat weltweit 2.400 Mitarbeiter, davon arbeiten 850 in Wetzlar.