Nach Irrfahrt mit Verletzten – Gerichtsverhandlung in Gießen

Mehrere Menschen wurden verletzt und Autos beschädigt. Die Irrfahrt eines Mannes in Gießen hat im vergangenen Jahr kurz vor Weihnachten die Menschen schockiert. Jetzt steht er vor dem Gießener Landgericht. Heute hat das Sicherungsverfahren begonnen.


Eine akute Psychose soll die Irrfahrt des heute 33 Jahre alten Beschuldigten ausgelöst haben. Am Abend des 22. Dezember soll er in der Südanlage in der Gießener Innenstadt mit dem Auto unterwegs gewesen und gezielt in andere Autos gefahren sein. Sein Wagen soll ins Schleudern gekommen sein und eine 64 Jahre alte Passantin erfasst haben, die schwere Verletzungen davontrug. Anschließend soll der Mann auf dem Gehweg weitergefahren sein, dort zwei weitere Menschen gefährdet haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus Aserbaidschan versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Tom Bayer, Staatsanwaltschaft Gießen: Es handelt sich hier um eine Antragsschrift in einem Sicherungsverfahren, das bedeutet, wir gehen davon aus aufgrund eines Sachverständigengutachtens, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war. Grundlage ist hier eine Psychose und aufgrund der darauf aufbauenden Gefährlichkeit für die Allgemeinheit ist das Ziel der Antragsschrift die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. 20
Der Mann sei schizophren und höre Stimmen. Deshalb sei es wahrscheinlich, dass der Beschuldigte wiederholt straffällig werden könnte.
Der Beschuldigte hat sich direkt am ersten Verhandlungstag selbst umfassend eingelassen. Er habe am Tattag einen Herzinfarkt erlitten und wollte deshalb ins Krankenhaus fahren. An die Tat könne er sich nicht erinnern.
Michael Heide, Reporter in Gießen: Insgesamt macht er einen recht verwirrten Eindruck. Er schilderte auch, dass er selbst Staatsanwalt sei, dass sein Vater ihn in seiner Jugend am offenen Herzen operiert habe und andere Dinge, auf die man sich erstmal keinen Reim machen kann. Aber vielleicht ist es auch Zeichen dieses Krankheitsbildes der Psychose. Was er auf jeden Fall gesagt hat, ist, dass ihm das alles furchtbar leidtut und dass er sich sehr in die Opfer reinversetzen könne und großes Mitgefühl mit ihnen habe.
Bereits jetzt befindet sich der Beschuldigte in einer forensischen Klinik. Am Ende der Hauptverhandlung wird das Gericht nicht über eine Strafe entscheiden, sondern prüfen, ob der Mann langfristig in einer Psychiatrie untergebracht werden muss.  
Acht Verhandlungstermine sind bis zum 16. November angesetzt. 93 Zeugen und drei Gutachter sollen vernommen werden. Bis zu einem Urteil dürfte es also noch eine Weile dauern.