Überprüfung von Verfassungstreue zulässig?

Vor dem Verfassungsgerichtshof ging es heute um die Änderungen des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes. Das klingt erstmal sperrig, konkret geht es darum, welche Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen aus Steuergeld bezahlt werden und welche nicht. Der Landtag hatte die Gesetzesänderungen im vergangenen Sommer mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen beschlossen. Die AfD klagt dagegen, sie hält das Gesetz für rechtswidrig.

Ein „Anti-AfD-Gesetz“ – so hat die AfD das neue Abgeordneten- und Fraktionsgesetz bezeichnet. Das Gesetz sei rechtswidrig – ein „freies Mandat“ bedeute auch, frei entscheiden zu dürfen, wen man einstellt.
Das neue Gesetz regelt, dass Mitarbeiter der Landtagsabgeordneten und Fraktionen jetzt auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden.
Dafür holt der Landtagspräsident Informationen beim Bundeszentralregister, Landeskriminalamt und Verfassungsschutz des Landes ein.
Als nicht zuverlässig gelten laut Gesetz unter anderem Mitarbeiter, die in den vergangenen fünf Jahren Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation waren.
Robin Classen (AfD), Abgeordneter Landtag Rheinland-Pfalz
Der Landtagspräsident kann ja nur entscheiden auf Basis dessen, was ihm vorgelegt wird. Das tut der Verfassungsschutz, eine weisungsabhängige Behörde. Und es reicht ja auch aus, wenn man beispielsweise Mitglied in einer Vereinigung ist, die nur Verdachtsfall ist. Auch dann kann ja theoretisch schon gesagt werden das sind Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass diese Person Verfassungsfeind ist beziehungsweise nicht bezahlt werden darf vom Landtag.“
Das kritisiert die AfD heute. Da ihre Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werde, könnte eine Mitgliedschaft ausreichen, um die Zuverlässigkeitsprüfung nicht zu bestehen.
Landtagspräsident Matthias Lammert sagt, der Landtag könne nicht verhindern, dass Abgeordnete Feinde der Verfassung beschäftigten. Aber es müsse gelten: Für Verfassungsfeinde darf kein Steuergeld fließen!
Matthias Lammert (CDU), Landtagspräsident Rheinland-Pfalz
Hier geht es eben darum, dass es ja hier auch Pauschalen gibt, die konkret an die Abgeordneten gehen, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bezahlen. Und da wollen wir einfach den Anspruch haben, dass zumindest diese Personen auf dem Boden unserer Verfassung stehen und nicht dagegen sind. Das heißt ja nicht, dass sie andere Meinungen haben dürfen, das ist klar. Welche politische Meinung, ob links oder rechts, ob mit oder wie auch immer. Es geht darum, dass es eben keine extremistischen Äußerungen gibt und nicht irgendwelche Aussagen gegen die Verfassung.“
Bis jetzt wurden rund 600 Mitarbeiter überprüft. In zwei Fällen wurden Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt. In einem anderen Fall hatte ein Mitarbeiter der Überprüfung nicht zugestimmt. Alle drei Mitarbeiter bekommen nun kein Geld vom Landtag mehr.
Die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs – sie dürfte auch über Rheinland-Pfalz hinaus von Bedeutung sein.
Dr. Thomas Stahnecker, Sprecher Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Die Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass diese Regelungen, die der Landtag letztes Jahr beschlossen hat, bundesweit neu sind. Und dementsprechend ist auch das Verfassungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz das erste, das über entsprechende Regelungen entscheiden wird.“
Der Verfassungsgerichtshof hat angekündigt, seine Entscheidung noch im September zu fällen.