Streit um neue Verpackungsverordnung

Die Europäische Union hat ein großes Ziel: Bis 2030 sollen Verpackungen in der EU bis auf wenige Ausnahmen recycelbar sein. Gelingen soll das mit der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungabfälle – kurz „Verpackungsverordnung“. Seit Mitte August gelten damit für Unternehmer neue strenge Regeln und umfangreiche Nachweispflichten. Den Handel kostet das nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld.

Im Laden von Jost Wiebelhaus in der Frankfurter Innenstadt läuft das Geschäft eigentlich gerade ganz gut: Nach dem heißen Sommer kommen jetzt mit den etwas kühleren Temperaturen besonders viele Kunden in den „Frankfurter Laufshop“, um sich mit dem passenden Schuhwerk für den Herbst zu versorgen. Verpackt wird der Einkauf seit jeher in Tüten mit dem Logo des Ladens. Doch das könnte in Zukunft kompliziert und teuer werden: Laut neuer EU-Verpackungsverordnung muss der Laufshop für seine eigenen Tüten von nun an unaufgefordert selbst nachweisen, dass sie aus unbedenklichen Materialien bestehen – der Laden trägt künftig auch einen Teil der Kosten für das Recycling.
Jost Wiebelhaus, Frankfurter Laufshop
„Wenn man Blanko-Tüten zum Beispiel kauft, wo kein Logo drauf ist, dann zahlt der, wo man es bestellt, die Abgabe. Ansonsten wenn man sein Logo drauf hat, was wir natürlich wollen, weil wir natürlich auch unser Logo nach außen tragen wollen, dann müssen wir es bezahlen.“
Wie hoch diese Kosten genau sein werden, steht noch nicht fest: Im Moment scheint die EU mit ihrem neu geschaffenen Bürokratie-Monster selbst noch überfordert zu sein. Dabei hat Jost Wiebelhaus sogar noch Glück: Er verkauft seine Sportschuhe fast ausschließlich vor Ort in seinem Laden. Wesentlich härter trifft die neue EU-Verpackungsverordnung all diejenigen, die ihre Waren auch ins europäische Ausland verkaufen. Sie müssen sich künftig in jedem einzelnen Land der EU, in das sie liefern, behördlich registrieren und einen Nachweis über die Unbedenklichkeit und das Recycling ihrer Verpackungen erbringen. Zwingend vorgeschrieben ist auch ein eigener Bevollmächtigter vor Ort. Gerade kleinere Online-Händler werden sich jedoch sicherlich keinen eigenen Mitarbeiter in jedem Land, das sie beliefern, leisten können – viele werden ihren EU-Handel deshalb im Zweifel wohl einfach komplett einstellen.
Jost Wiebelhaus muss sich wohl keine Sorgen machen, dass ihm schon bald die Kunden davonlaufen. Trotzdem ärgert er sich über die Mehrkosten und vor allem über den zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Jost Wiebelhaus, Frankfurter Laufshop
„Man muss sich genau damit auseinandersetzen. Weil man muss es einhalten – als Händler ist man verantwortlich. Man hat wieder eine neue Bürokratie, um die man sich kümmern muss. Bei uns jetzt zum Glück nur die Tüten, das kriegen wir schon irgendwie geregelt. Aber man muss sich halt wieder drum kümmern, und es ist wieder was, was on top kommt. Der Handel hat ja genug zu tun schon sonst. Sie sehen, wir haben gut zu tun. Aber es kommt immer wieder was dazu.“
Seine Tüten mit eigenem Logo will der „Frankfurter Laufshop“ auch in Zukunft unbedingt beibehalten: Auch, wenn das mit Stress und Zusatzkosten verbunden ist. Vielen Händler mit eigenen Verpackungen und Online-Versand wird aber wohl schon bald gar nichts anderes mehr übrigbleiben, als die neu entstehenden Kosten über die Preise an ihre Kunden weiterzugeben.